GKV, PKV und DKG vereinbaren DRG- und PEPP-Katalog 2019 - Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2019
Berlin, 16. Oktober 2018 – Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft
(DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das
Jahr 2019 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der
DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 20
Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert ein Finanzierungsvolumen von ca. 70
Milliarden Euro. Ebenfalls wurde eine Verständigung über den pauschalierenden,
tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
(PEPP-Entgeltkatalog 2019) erzielt. Nach der verpflichtenden Einführung des neuen
Vergütungssystems in 2018 werden ab dem kommenden Jahr die Leistungen ausschließlich
über den neuen Entgeltkatalog abgerechnet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der aktuellen Umbauten des DRG-Katalogs war eine nochmals
differenziertere Abbildung von Behandlungen von Kindern, insbesondere durch den Ausbau
entsprechender Altersgruppen.
Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte: „Wir haben mit dem Entscheid für
2019 letztmalig den Katalog in der alten Form verabschiedet und damit die
Handlungsfähigkeit in der gemeinsamen Selbstverwaltung unterstrichen. Mit der gesetzlich
beabsichtigten Ausgliederung der Pflegekosten wird im nächsten Jahr ein völlig neuer DRG-Katalog
zu entwickeln sein, von dem dann ca. 20 Prozent der Krankenhausaufwendungen
nicht mehr gesteuert werden. Für 2019 sind wir zuversichtlich, die Extremkostenfälle noch
besser auffangen zu können.“
Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:
„Die Selbstverwaltung wird in den kommenden Monaten viel schultern müssen, um den
Entgeltkatalog nach den neuen gesetzlichen Vorgaben weiterzuentwickeln. Diesen
Herausforderungen werden wir uns stellen und gemeinsam sicherlich auch eine gute Lösung
für die Zeit ab 2020 finden.“
Der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach,
begrüßte „diese konsequente Weiterentwicklung des Krankenhaus-Vergütungssystems“.
Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam
getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von
Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Neben der Umsetzung der Vorgaben
aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2019 im Vergleich zu 2018 eine Vielzahl von
Detailverbesserungen. Hierzu hat das InEK auf einer, dank der Unterstützung durch die
Kalkulationskrankenhäuser, nochmals erweiterten Datenbasis sämtliche zur Verfügung
stehenden Merkmale überprüft.
Hintergrund
Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der
Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete
Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten
Basisfallwerte festgelegt. Der PEPP-Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes,
pauschalierendes Vergütungssystem, das über Relativgewichte und einen zunächst
krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im
Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, d. h. jeder
Behandlungstag ist abrechnungsfähig.
Die Kataloge sind abrufbar unter http://www.g-drg.de