Stellungnahme der DGfM zum MDK-Reformgesetz (Download, PDF, 102 kB).
Blog-Artikel mit dem Tag „MDK“
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Respiratorische Insuffizienz liegt vor, wenn pathologische Blutgasveränderungen im Sinne einer respiratorischen Partial- oder Globalinsuffizienz nachweisbar sind. Eine Dyspnoe ohne BGA-Veränderung
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Az. B 1 KR 18/17: BSG zur Berücksichtigung von Entwöhnungszeiten (Weaning) bei der Zählung der Beatmungsstunden (Rechtsanwalt Heinemann).
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Krankenkassen versuchten, stationäre Versorgungsstrukturen zu hintertreiben (Deutsches Ärzteblatt).
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Az. L 16 KR 349/18: Krankenkasse könne sich nicht bei Widerspruch gegen MDK-Gutachten auf Hemmung der Verjährung berufen (Quaas & Partner).
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert dringende gesetzliche Korrekturen, um der angespannten wirtschaftlichen Lage der Kliniken entgegen zu wirken und das Ziel der Personalstärkung auch
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Az. B 1 KR 36/17 R: BSG zur Abrechnung eines Zusatzentgeltes für die Behandlung mit Bevacizumab (Avastin) bei Glioblastoma multiforme im Off-Label-Use (Terminbericht).
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Az. L 11 KR 166/15: Entscheidung zu HFNC-Atemunterstützung sei nicht überzeugend (Krahnert & Krahl Medizinrecht).
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Az. B 1 KR 36/17 R: BSG zur Abrechnung eines Zusatzentgeltes für die Behandlung mit Bevacizumab (Avastin) bei Glioblastoma multiforme im Off-Label-Use (Terminvorschau).
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Az. B 1 KR 18/17 R: Entwöhnung vom Beatmungsgerät iS der speziellen Kodierrichtlinie DKR 1001h - Rückverweis an Vorinstanz (Urteilsbegründung).
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[...] Der stolz berichtete Fakt: Ministerium, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern und gesetzliche Krankenkassen wollen Klinikärzten den Wechsel in
die Niederlassung mit erheblichen
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Az. L 5 KR 155/18 NZB: Höherer Rechnungsbetrag nach MDK-Prüfung - Kein Verbot der nachträglichen Rechnungskorrektur nach § 7 Abs 5 Satz 2 PrüfvV aF (Urteilsbegründung).
Die [Zitat] "[...] PrüfvV aF
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Gegen Aussagen des Medizinischen Dienstes MDK in Gutachten bestehe ein Unterlassungsanspruch - Falsche Tatsachen-Behauptung muss nicht hingenommen werden (Voelker-Gruppe).
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DRGs — ein Exportschlager? (Das Krankenhaus 09/2018).
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Am 01.01.2019 übernimmt Jens Hennicke die Geschäftsführung des MDK Sachsen-Anhalt. Einstimmig wählte ihn der Verwaltungsrat des MDK Sachsen-Anhalt in seiner Sitzung am 23. Juli 2018 zum neuen
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Az. S 34 KR 576/16: Nur dazu berufenen Rechtsanwendern obliegt die Auslegung von Kodierbestimmungen als Rechtsvorschrift (Roos Nelskamp Schumacher & Partner, Fachanwälte).
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Sondervereinbarungen bei Krankenhausabrechnungen seien rechtlich problematisch (Ärztezeitung).