Neuroline Definitionshandbuch-Besitzer

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ihr Thema ist etwas umfangreicher - zu einigen Fragen kann ich gerne etwas sagen -

Für AOP brauchen Sie nicht unbedingt eine Einweisung - laut AOP vertrag - Patient kommt i.d.R. mit einer Überweisung - bedeutet , muss nicht kann - also können Sie auch Einweisungen als AOP machen.

Für die teuren Voruntersuchungen, die hat der überweisende Arzt zu machen .... ( bekommt dies außerbudgetär bezahlt )

Sie brauchen keine Zulassung als Krankenhaus für AOP das dürfen sie nach dem Gesetz § 115b SGB V - geht per DTA § 301 an die Krankenkassen

etc..

Sie können mich gerne anschreiben

Freundliche Grüße

Vielen Dank für die Info, das ist sehr freundlich. Bei der LP muss der Liquor ja zügig ins Labor, meist fahren wir den mit dem Taxi zum externen Labor. Für mich stellt sich die Frage, wie das abzurechnen sein soll. Wir haben leider keine Ambulanz am Haus, dann wäre sicherlich einiges einfacher. Dann übermitteln Sie also per DTA über Ihr KIS eine Ambulante Aufnahme nach §115b und dann die entsprechenden EBM Ziffern auch im DTA? Unser KIS bietet so etwas gar nicht an, wir haben Nexus, ich befürchte wir müssen aufwändig etwas installieren bzw. kaufen. Sind das bestimmte Aufnahme-/Entlassungsanzeigen ?

V. Grüße