Wie Sie ja schon geschrieben haben, ist es am einfachsten, wenn es eine Differenz zwischen DRG ohne und mit Zusatz-OPS gibt. Oft ist aber der Unterschied aber auch so groß, dass dies dem Patienten nicht vermittelbar ist.
Wir kalkulieren meist einen an die GOÄ / DKG-NT angelehnten Pauschal-Preis für solche Fälle. Dabei sollte man beachten, dass evtl. keine Extra-Narkose einkalkuliert wird, wenn der Patient ohnehin schon in Narkose liegt.
Und dann ggf. Aufrunden für nicht-kalkulierbare Dinge (daher auch die PN ).
Auf der Rechnung die gesetzliche MwSt mit ausweisen.
Und manchmal ist es auch inklusive - bei uns z.B. eine Sterilisation bei Kaiserschnitt - da wüsste ich gar nicht was ich der Patientin berechnen soll: 5 OP-Minuten und den Strom für den Elektrokauter...
Wahlleistung würde ich nicht daraus machen. Sondern eine Vereinbarung über Privatleistungen zum Preis xy.
Wir haben nicht viele solche Leistungen, funktionierte aber bisher.
vielen, lieben Dank für Ihre Antwort. Genau Ihre Gedankengänge sind auch meine:
Die DRG-Differenzkostenberechnung variiert zu stark zwischen extrem vielmehr oder (genauso extrem) gleicher Preis, dies ist dann im Einzelfall nicht wirklich zu vermitteln.
Eine GOÄ-Abrechnung auf der Grundlage Wahlarztleistung ist auch nicht 100% richtig, schließlich wird ja eine zusätzliche Leistung und nicht das handwerkliche Geschick eines besonderen Ärzteteams eingekauft. Knifflig bei einer alleinigen GOÄ-Mehrleistungsrechnung ist die Anästhesie-Abrechnung, hier könnte dann "nur" eine verlängerte Schnitt-Naht-Zeit zum Ansatz kommen.
Aber ich sehe, dass wir die gleichen Gedanken haben und ich so falsch nicht lag.
Nochmals vielen Dank und einen angenehmen Rest-Wochenstart.