gem. §11 Abs. 5 AOP-Vertrag werden z. B. die Sachkosten für Implantate erstattet. Wir rechnen bei einer Hernien-OP das Netz u. ggf. das LiquiBand FIX8 als Implantate ab (verbleiten ja im Körper). Nun habe ich schon mehrere Kassen, die uns das Band nicht anerkennen, mit der Bemerkung: unseres Erachtens nach handelt es sich bei den LiquiBand um kein abrechenbares EZV nach §11 Abs. 5 des AOP-Kataloges und fordern eine Korr. der Rechnung.
Für Infos aus dem Abrechnungsalltag würde ich mich freuen.