Krankenhausfinanzierung und Rahmenbedingungen ab 2009

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Aus dem Bundesgesundheitsministerium liegt nun ein Referentenentwurf für den Gesundheitspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung am dem Jahr 2009 vor. Dieser Gesetzentwurf ist eine frühe Stufe des Gesetzgebungsverfahrens und unterliegt im Rahmen der Beratungen in Bundestag und Bundesrat sicherlich noch etlichen Änderungen. Dennoch zeigen seine Inhalte als Grundlage des weiteren Verfahrens bereits die Richtung an.

    Dokumente:
    Referentenentwurf
    Begründung

    Wesentliche Inhalte:

    DRG-System:

    Auslaufen der Konvergenzphase und Abschaffung der krankenhausindividuellen Basisfallwerte. Maßgeblich für die Abrechnung ist nur noch der Landesbasisfallwert

    Die Budgetverhandlungen beinhalten im DRG-Bereich nur noch eine Leistungsmengenvereinbarung. D. h. es werden nur noch die zu erwartenden Leistungen vereinbart, das Budget ergibt sich dann aus den Bewertungsrelationen x Landesbasisfallwert.

    Mehr- oder Mindererlöse und andere Ausgleiche werden nicht mehr über den Basisfallwert, sondern über einen zusätzlichen Zu-/Abschlag ausgeglichen.

    Die Regelungen zu Kodiereffekten werden gestrichen und sind auf Krankenhausebene kein Thema mehr.

    Schrittweise Angleichung der heute unterschiedlich hohen Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen Basisfallwertkorridor im Zeitraum von 2010 bis 2014

    Entgegen ursprünglicher Ankündigungen gibt es abgesehen von den bereits bestehenden Ausnahmen (besondere Einrichtungen, integrierte Verträge und bisher noch nicht kalkulierte Leistungen) keine formulierte Regelungen zur Einführung von Einzelvertragsmodellen, wie sie vor allem einige Krankenkassen gefordert haben.


    Psychiatrie:
    Es soll ein pauschaliertes Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik eingeführt werden. Der Entwurf enthält dazu vorbereitende Regelungen.


    Krankenhausfinanzierung:

    Reform der Krankenhausinvestitionsfinanzierung der Länder insbesondere durch verbindliche Einführung leistungsbezogener Investitionspauschalen.

    Dazu soll dass InEK zusätzliche \"Investitionsbewertungsrelationen\" entwickeln.

    Für das Jahr 2009 wird eine anteilige Finanzierung der Tariflohnerhöhungen 2008 und 2009 ermöglicht;

    Wegfall des Abschlags in Höhe von 0,5 Prozent vom Rechnungsbetrag bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten (GKV-Rechnungsabschlag);

    Einführung eines Sonderprogramms zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in Krankenhäusern; in drei Jahren schrittweiser Aufbau einer anteiligen Finanzierung für bis zu 21.000 zusätzliche Stellen im Pflegedienst sowie Möglichkeit zur Erprobung neuer Arbeitsorganisationen;

    Überprüfung der Finanzierung von Zusatzkosten, die in Folge der ärztlichen Weiterbildung entstehen;

    Sicherstellung der Finanzierung der Praxisanleitung für Auszubildende in der Krankenpflege und der Ausbildungsvergütungen für Hebammen und Entbindungspfleger


    Weitere Einzelheiten können dem Gesetzentwurf bzw. seiner Begründung entnommen werden.

    Viel Spaß beim Durcharbeiten, ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    bemerkenswert finde ich dass der Entwurf nicht nur eine Öffnungsklausel für 2009 enthält, sondern dass sich das BMG offenbar mittelfristig von der Veränderungsrate gemäß § 71 SGB V komplett verabschieden möchte (vgl. Begründung S. 24, \"Zu Buchstabe d.\"). Auf den neuen \"Orientierungswert\" darf man gespannt sein.
    Bzw. auch wieder nicht, da die Bundeskanzlerin den Entwurf, wie man liest, blöd findet.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Schönen guten Tag,

    soweit ich dazu bisher Informationen finden konnte, ist der strittige Punkt eher die Regelung der Investitionsfinanzierung über die Investitionspauschalen. Die Bundekanzlerin hat den Entwurf wohl deshalb zunächst gestoppt, weil diese Regelung nicht dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz entspreche. Die Budgetregelungen und sonstigen finanziellen Entlastungen der Krankenhäuser bzw. das Programm für die Pflege sind wohl auch in der Bundesregiurung zunächst unstrittig.

    Allerdings bedeutet der Aufschub wieder eine Zeitverzögerung. Die Änderungen der Investitionsfinanzierung sollen erst in einigen Jahren greifen, aber der Streit darüber wird die für uns dringend notwendigen kurzfristigen Regelungen zum Budget ab 2009 wieder erst auf den letzten Drücker beschließen lassen. Und die Krankenkassen gewinnen Zeit, gegen Mehrausgaben Sturm zu laufen (hier schließen sich auch gleich die Arbeitgeber mit an) und noch ihre Selektivverträge in das Gesetz hinenzudrücken.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen guten Tag allerseits,

    aus \"heute im Bundestag hib\":

    Zitat

    Das Krankenhausfinanzierungsgesetz ist am Mittwochmorgen im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen worden. Gegen den Entwurf stimmten FDP und Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion enthielt sich. Mit gleichem Abstimmungsergebnis wurden 30 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen beschlossen...

    Die Änderungsanträge enthalten nach meinem Kenntnisstand folgende Änderungen:

    Änderungsantrag 8: Verlängerung der Konvergenzphase:
    Der Unterschied zwischen Krankenhausindividuellem Basisfallwert 2008 und Landesbasisfallwert 2008 wird in 2009 noch einmal zur Hälfte als Zu- bzw. Abschlag berechnet. Lag das Krankenhaus 2008 über dem Landesbasisfallwert berechnet es einen Zuschlag, andernfalls einen Abschlag. Dies soll die zu erwartenden Mehrausgaben für die Krankenkassen dämpfen, da erwartet wird, dass 2008 mehr Krankenhäuser unter dem LBFW liegen.

    Änderungsantrag 25: Erhöhung der MDK-Aufwandspauschale:
    \"In § 275 Abs. 1c SGB V wird der Betrag ‚100 Euro‘ durch ‚300 Euro‘ ersetzt\"
    Begründung: Die Einführung der Aufwandspauschale durch das GKV-WSG \"...hat nicht in erhofftem Umfang zu einer Reduzierung der Prüfquote geführt...\"

    Änderungsantrag 2: kassenbzogene Umsetzung der Stichprobenprüfung:
    Im Gegenzug wird durch Änderung des §17c KHG ermöglicht, dass die Ergebnisse der Stichprobenprüfung Kassenbezogen verrechnet werden:
    Begründung: \"Die gemeinsame Stichprobenprüfung von Krankenhausabrechnungen werden in der Praxis von Krankenkassen zum Teil nicht vereinbart, weil z. B. Rückzahlungen des Krankenhauses wegen überhöhter Abrechnungen nicht der einzelnen Krankenkasse […] sondern allen Kassen zugute käme.
    Mit der Zielsetzung, Vereinbarungen über Stichprobenprüfungen nach § 17c zu fördern, wird die Möglichkeit eröffnet, Rechnungskorrekturen direkt mit der zahlungspflichtigen Krankenkasse zu verrechnen.“

    Die mir bekannten Änderungsanträge hätte ich gerne mitgeschickt, aber die PDF-Datei ist zu groß. Ich gehe aber davon aus, dass morgen der Beschluss des Gesundheitsausschusses als Bundestagsdrucksache vorliegt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Die Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses für die heute in zweiter und dritter Lesung stattfindende Entscheidung des Bundestages liegt nun als Bundestagsdrucksache 16/11429 vor und bestätigt die oben dargestellten Änderungen.

    Zusätzlich ist noch folgende Änderung wesentlich und erwähnenswert:

    Abschlag auf Mehrleistungen in 2009

    Änderungen in §4 KHEntgG:
    Neuer Absatz 2a: \"Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und 2 [Anm: Festlegung des Erlösbudget nach Leistung X LBFW] sollen die Vertragsparteien für das Jahr 2009 für Mehrleistungen gegenüber den für das Vorjahr krankenhausindividuell vereinbarten Leistungen eine niedrigere Vergütung verenbaren, indem sie für diese Mehrleistung einen Abschlag vom Landesbasisfallwert festlegen...\"

    Begründung:
    \"Satz 1 gibt den Vertragsparteien auf der örtlichen Ebene vor, für das Jahr 2009 bei der Vereinbarung des Erlösbudgets Preisnachlässe für zusätzliche Leistungen, die gegenüber dem Vorjahr festgelegt werden, zu vereinbaren. Die Vorgabe \"sollen\" ist eine grundsätzlich verbindliche Vorgabe, von der nur in begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann.\"

    Wohl dem, der seine Mehrleistung noch in 2008 vereinbaren konnte...


    Möglichkeit der belegärztlichen Leistung auf Honorarbasis:
    Neuer § 121 Abs. 5 SGB V: \"Abweichend [...] können Krankenhäuser mit Belegbetten zur Vergütung der belegärztlichen Leistungen mit Belegärzten Honorarverträge schließen\"
    und
    neuer § 15 Abs. 3 KHEntgG: \"Krankenhäuser mit Belegbetten, die nach §121 Abs 5 SGB V zur Vergütung der belegärztlichen Leistungen mit Belegärzten Honorarverträge schließen, rechnen [...für diese...] Patienten die Fallpauschale für Hauptabteilungen in Höhe von 80% ab...\"

    Ich bin gespannt, wie Krankenkassen dann auf die in einigen Kliniken bestehenen Honorarverträge mit Ärzten zur Erbringung von Leistungen in Hauptabteilungen reagieren werden...

    Da die Änderungsanträge mit Koalitionsmehrheit den Gesundheitsausschuss passierten, ist m. E. davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesundheitsausschusses auch heute Abend im Bundestag verabschiedet wird.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Moin

    Zitat


    [Änderungen in §4 KHEntgG:
    Neuer Absatz 2a: \"Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und 2 [Anm: Festlegung des Erlösbudget nach Leistung X LBFW] sollen die Vertragsparteien für das Jahr 2009 für Mehrleistungen gegenüber den für das Vorjahr krankenhausindividuell vereinbarten Leistungen eine niedrigere Vergütung verenbaren, indem sie für diese Mehrleistung einen Abschlag vom Landesbasisfallwert festlegen...\"

    In Höhe von ????

    ratlos

    merguet

  • Hallo merguet,

    in der Stellungnahme des Gesundheitsausschusses ist dazu von einer Vereinbarung auf örtlicher Ebene über Presinachlässe die Rede.
    Das heisst also in der Budgetverhandlung wird man sich einigen müssen, denn im Gesetz steht ja \"soll\" und das heisst \"muss\" wenn \"kann\".


    Viele Grüsse

    Jens Horstmann
    Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel Gemeinnützige GmbH
    Finanz- und Rechnungswesen/EDV

  • Hallo Forum,

    eine Frage in die selbe Richtung.
    Das neue Gesetz was uns beschert wurde, hat ja unmittelbare Auswirkungen auf die Abrechnung der Überlieger zum Jahreswechsel in 12 Tagen.

    Da ist der Ab-/Zuschlag wegen Verlängerung der Konvergenzphase:
    Dieser wird ja bereits für die Überlieger fällig. Interessant, weil in
    Hessen ja bisher in der Regel nach Aufnahmen vereinbart wurde.
    Der weiterlaufende Zuschlag zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen
    wird doch sicherlich unter Einbezug des Ab-/Zuschlages wegen Verlängerung der Konvergenzphase berechnet.

    Viele Grüsse

    Jens Horstmann
    Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel Gemeinnützige GmbH
    Finanz- und Rechnungswesen/EDV

  • Schönen guten Tag Herr Horstmann,

    Die hessische Besonderheit der Vereinbarung nach Aufnahme entspricht ja nicht der gesetzlichen Regelung und wird daher im Gesetz auch nicht berücksichtigt.

    Eine Verrechung mit anderen Zuschlägen ist nicht möglich, da es sich nicht um einen prozentualen Anteil des Rechnungsbetrages handelt, sondern der Verlängerungszu/abschlag ein fester Euro-Betrag ist, der mit der Bewertungsrelation multipliziert wird. Er wird im Übrigen auch kaum ab dem 01. Januar abrechnbar sein, da sich erst die Selbstverwaltung auf ein Verfahren und die entsprechenden §301 Regelungen einigen und die Sorfwarehersteller dies dann einpflegen müssen. Außerdem tritt die Regelung erst nach Verkündung des Gesetzes - also vermutlich im März - in Kraft. Da sie sich aber auf alle in 2009 entlassene Patienten bezieht, wird wieder eine Nachberechnung fällig.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Schönen guten Tag allerseits,

    aus dem Plenarprotokoll des Bundestages über die Beratung zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz:

    Zitat

    Zurufe von der CDU/CSU: Nein! Das ist
    doch albern! Gegenruf der Fraktion Die
    Linke: Selber albern!

    Ich war mal eine Zeit lang Vorsitzender eines Vereins, der einen Kindergarten betrieben hat. Offensichtlich qualifiziert mich das auch zum Bundestagspräsidenten...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,