2 MDK Prüfungen in einem Fall

  • Hallo Forum,

    ich wende mich heute mit einem interessanten Thema an Sie:

    Eine Krankenkasse hat fristgerecht eine MDK-Prüfung eingeleitet und die Frage nach secundärer Fehlbelegung gestellt. Wir haben das Gutachten verloren (zu Recht) und die Rechnung storniert und neu berechnet mit weniger Verweildauer. Nach Versand der korrigierten Rechnung wurde seitens der Krankenkasse erneut eine MDK-Prüfung eingeleitet. Diesmal wegen Prüfung der Kodierung.Wir haben zwar ersteinmal unsere Briefe erneut versandt (der Mitarbeiter ist es zu dem Zeitpunkt leider nicht aufgefallen), aber nun sind wir nicht bereit eine erneute Prüfung zu aktzeptieren.

    Was halten Sie davon?

    Gruss
    Mabu

  • Hi,

    Ich halte das Gebaren der KK zwar für unglücklich, allerdings mag man sich in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass auch KH gerne Fälle noch einmal überprüfen, z.B. der korrekten Verschlüsselung von Medikamenten oder Prozeduren.
    In diesem Fall muss die Krankenkasse den Fall auch ein weiteres Mal bewerten.

    Ferner fordern wir auf der KH-Seite auch, dass den MDK-GA präzise Fragen gestellt werden und nicht \"Schrotschußgutachten\" angefordert werden.

    Auf diese Weise kann einem Sachbearbeiter ein Fall bei erneuter Abrechnung ein zweites Mal auffallen.

    Dass Sie das Ergebnis des GA aus fomalen Gründen abweisen können, scheint mir eher fraglich....


    Gruß

    merguet

  • Hallo merquet,
    ich denke, wenn dieses Verfahren der Krankenkasse rechtens ist, dann werden MDK Prüfungen künfitg \"a never ending story...\". Es darf dann nach jedem MDK Gutachten mit Rechnungskorrektur wieder eine Prüfung geben.. und wieder eine Prüfung....

    Sollte nicht der Einwand der Krankenkasse in EINEM Gutachten deutlich werden?

    Gruss
    Mabu

  • Hallo Mabu,
    aus meiner Praxis kann ich behaupten, dass die Gutachter des MDK von Zusätzen bei den Prüfaufträgen wie \"Bitte überprüfen sie auch andere Auffälligkeiten\" auch nicht eben begeistert sind und froh sind wenn wir als KH solche Fragestellungen ablehnen.
    Rein rechtlich kann man sich also kaum dagegen wehren, wenn die Kasse nach Prüfung meinetwegen der der primären oder sekundären Fehlbelegung bei einem zweiten Durchgang auch noch die Kodierung überprüfen lässt. Wenn ich Kassenmitarbeiter wäre und neben einer VWD-Kürzung auch noch die Chance sähe über die Streichung von CC relevanten Nebendiagnosen einige Euronen herauszuholen, raten Sie mal was ich täte?

    Gruß
    S.Helfenstein

    S.Helfenstein


    Wer den Teufel an die Wand malt, spart Tapete :t_teufelboese:

  • Guten Morgen, mabu,

    Ich bleibe dabei: Gutachten ohne konkreten Auftrag dürften der KH-Seite eher Schaden als Nutzen.
    Dass sich im Nachgang zu einem bereits abgeschlossenen Vorgang eine Korrekturmöglichkeit bietet, wird doch von beiden Seiten genutzt.

    Oder haben Sie noch nie einen Fall nachkodiert?

    Dies passiert ja schon dann, wenn Ihnen vom MDK eine ND gestrichen wurde, sie aber 2 andere nachweisen. Auch dieser Fall durchläuft die Schleife 2 Mal, dann aber zu Ihren Gunsten.

    Das erinnert mich daran, dass ich nach einigen Jahren Medizincontrolling immer noch auf den ersten Fall warte, wo der MDK einen KH-Fall höher stuft.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet und Forum,

    da ich diesen Hinweis nun schon des öfteren hier im forum gelesen habe, möchte ich doch einmal darauf hinweisen, dass bei einem durchschnittlichen Posteingang von etwa 10 Gutachten je Arbeitstag eine Quote von etwa 5 - 10 % der Gutachten eine höhere Vergütung für das Krankenhaus ergeben.

    Diesen - etwas polemischen - Hinweis darauf, dass der MDK nur in Richtung Kassen prüfen würde, halte ich deshalb für nicht ganz korrekt. Jedoch gebe ich natürlich gerne zu, dass es hier regionale Unterschiede zwischen den MDKs geben mag.

    Noch einen schönen Tag!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Zitat


    Original von Michael Bauer:
    Hallo merguet und Forum,

    Diesen - etwas polemischen - Hinweis darauf, dass der MDK nur in Richtung Kassen prüfen würde, halte ich deshalb für nicht ganz korrekt. Jedoch gebe ich natürlich gerne zu, dass es hier regionale Unterschiede zwischen den MDKs geben mag.

    Noch einen schönen Tag!


    Dann können Sie sich glücklich einschätzen. Eine \"Höhergruppierung\" durch MDK gehört inzwischen zu den heißgesuchten Raritäten. Selbst solche NDs, die im E-Bericht nachweislich erläutert wurden, werden gestrichen. Das ist die Unabhängigkeit von MDK!

    Gruß
    Ordu

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Ordu Dr.:
    Dann können Sie sich glücklich einschätzen.

    Herr Ordu,

    sie verstehen hier etwas falsch.
    Herr Bauer ist Mitarbeiter einer KK und wird daher nur sehr limitierte Glücksgefühle entwickeln, wenn MDK-Gutachten eine höhere Rechnung ergeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Ach so....
    Herr Bauer hat aber ohnehin viele Gründe, um sich in einer glücklichen Lage zu schätzten, Dank \"gewissenhaften und unabhängigen\" MDK-Gutachten!

    Gruß
    Ordu

  • Stimmt Hr. Ordu,

    ich kann mich wirklich glücklich schätzen: die Sonne scheint, ich bin gesund, und übermorgen beginnt mein Urlaub.

    Was das alles jedoch mit dem MDK zu tun hat, ist mir schleierhaft!
    :totlach:

    Noch einen schönen Tag!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt