2 MDK Prüfungen in einem Fall

  • Schönen guten Tag Herr Horndasch,

    nehmen wir bei Ihrem Beispiel einmal an, der MDK macht keine Aussage zu der Verweildauer. Da sie eine neue Rechnung stellen müssen, beginnt die Frist nach § 275 Abs. 1c von neuem, die Kasse lässt den Fall erneut prüfen, der MDK fordert erneut Unterlagen an usw...

    OK, sie haben vielleicht eine Chance 100€ zu verdienen, aber wollen Sie diesen Aufwand wirklich?

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Hr. Schaffert,
    wenn Sie es oft genug erleben, dass sich die Kasse mit \"dem ersten Sieg\" zufrieden gibt - warum soll ich dann vorschnell auf die Tage verzichten?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Frau / Herr Wills,


    kann es nicht auch sein, das wir alle u.a. deshalb soviel zu tun haben weil sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen?
    Das was ich mir wünsche sind klare Regelungen an denen ich mein Handeln orientieren kann.

    Zurzeit ist es doch so, dass fast alles letztendlich per Gericht geklärt werden muss.

    Es gibt Gutachter die halten sich explizit an die Fragestellung(en).
    Andere tun dies nicht. (was auch einen enormen Aufwand für das Krhs. bedeuten kann.)

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Zitat


    Original von MiChu:

    Es gibt Gutachter die halten sich explizit an die Fragestellung(en).
    Andere tun dies nicht.


    Auch wenn es altmodisch klingt:
    von einem Gutachter ist auch Haltung (Erkennen der Grenzen der eigenen Fähigkeiten, Unparteilichkeit) zu fordern.


    Bei Gerichtsgutachten ist der Sachverständige an Beweisfragen und Weisungen gebunden (§§404a, 407a ZPO). Bestehen Zweifel an Inhalt und Umfang des Auftrages, ist eine Klärung durch das Gericht (§ 407a ZPO) erforderlich.

    Der MDK Gutachter ist nicht weisungsgebunden.

    Aber:
    ein seriöser Gutachter vollzieht seine gutachterliche Tätigkeit mit einer bestimmten Haltung.
    Ein MDK Gutachter zu dessen Tugenden Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit gehören wird den Gutachtenauftrag nicht selbständig erweitern.


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Hallo wertes Forum,

    wir haben einige Fälle bei denen nicht innerhalb der 6-Monatsfrist ein Gutachten des MDK eingegangen ist. Wir sagen, dass nach Ablauf dieser Frist die Fälle für uns abgeschlossen sind. Der Kostenträger behauptet natürlich das Gegenteil.
    Frage: weshalb dann 6-Monatsfrist??

    Bei einem anderen Fall ist die Sachlage folgendermaßen:
    Fall aus Januar 2008; Prüfung Februar 2008, Gutachten zu unseren Ungunsten März 2008. Rückforderungsschreiben des Kostenträgers Oktober 2009.
    Frage: was tun wenn das Rückforderungsschreiben erst nach so langer Zeit kommt?

    Herzlichen Dank
    bewe

  • Hallo bewe,

    ich hoffe ich stehe jetzt nicht auf dem \"Schlauch\" aber was meinen Sie für eine 6-Monatsfrist und wo ist die rechtliche Grundlage (Rechtsquelle) hierfür verankert?

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo Einsparungsprinz,

    ich habe mich wahrscheinlich sehr unklar ausgedrückt.
    Mit der 6-Monatsfrist ist gemeint, dass Einwendungen wegen Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung sowie gegen die Art der Abrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungszustellung geltend gemacht werden (Landesvertrag BaWü).
    Wir haben in diesen Fällen die Gutachten nicht innerhalb der 6 Monate erhalten. Prüfauftrag und die angeforderten Unterlagen wurden allerdings innerhalb 6 Wochen nach Rechnungsstellung erledigt. Nun meint der Kostenträger ( bezieht sich auf das Urteil B3 KR 23/05R ) wenn der MDK es nicht innerhalb der 6 Monate \"schafft\" ein Gutachten zu erstellen ist dies nicht das Problem der Kassen.
    Deshalb meine Frage.

    Gruß
    bewe

  • Hallo Bewe,

    also ich stehe jetzt wirklich auf den Schlauch:

    Zitat:

    [mark=skyblue]Fall aus Januar 2008; Prüfung Februar 2008, Gutachten zu unseren Ungunsten März 2008. Rückforderungsschreiben des Kostenträgers Oktober 2009. Frage: was tun wenn das Rückforderungsschreiben erst nach so langer Zeit kommt?[/mark]

    Sie haben doch das Gutachten zwei Monate später erhalten, wo liegt das Problem? habe ich da was überlesen? ?)
    Gibt es überhaupt Fristen für den MDK? Das ist mir bis jetzt nicht bekannt, zumindest bei uns.

    Schönes Wochenende.

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"