2 MDK Prüfungen in einem Fall

  • Hallo Ordu,

    Zitat


    6-Monat -Frist: Frist ab Rechnungseingang bei der Kasse, innerhalb derer das MDK-Gutachten beim Krankenhaus vorliegen muss.

    Darf ich fragen, in welchem Bundesland Sie wirken dürfen?
    Sollte es dort diese 6- Monats- Frist geben und zusätzlich sogar noch eine Klausel, die dem KH den Erhalt des Gutachtens sichert, so werde ich vor Neid erblassen.

    Gruß

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Ordu,

    da Sie das so kategorisch behaupten, dass das Gutachten nach sechs Monaten bei Krankenhaus vorliegen muss, kommen Sie bestimmt aus Baden-Württemberg, oder?

    Das ist nämlich das einzige Bundesland, wo es für diese Frist eine Rechtsgrundlage gibt. Wenn Sie nicht aus Baden-Württemberg kommen, wüsste ich gerne auf welche Rechtsgrundlage Sie sich beziehen, ich kenne nämlich keine.

    Und für alle Fans aktueller Rechtssprechung hänge ich noch einen Beschluss des sächsischen Landessozialgerichtes zu diesem Thema mit an. Ich bitte jedoch um Beachtung, dass dieser Beschluss nur den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz betrifft und in der Hauptsache noch nicht entschieden ist. Jedoch lässt die Begründung vermuten, dass hier zugunsten der Kassen entschieden werden wird.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Merguet,

    tja, da berichtet jeder von seinen Erfahrungen, die er so macht. Ich wirke in Bayern, habe also viel mit dem MDK Bayern zu tun und kann Ihnen nur versichern, dass meine prozentualen Angaben ungefähr hinkommen. Dass das bei anderen MDKs anders ist, ist natürlich selbstverständlich, aber dass die Quote der Gutachten, die erlössteigernd wirken gen Null geht, ist mir tatsächlich neu!

    Da bleibt mir nur, Ihre Verzeihung für meine freche Bemerkung zu erflehen, die ich hiermit selbstverständlich revidiere!

    Noch einen schönen Tag!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo,

    Meine Erfahrung (noch ein paar mehr als 4000 Fälle) deckt sich mit der von Herrn Merguet,

    Zitat


    Original von merguet:
    dass ich nach ca 4000 Fallprüfungen, die durch meine Hände gegangen sind, ein einziges Beispiel für eine Höherbewertung nennen kann, allerdings handelte es sich um eine unbewertete DRG.

    Wenn nun aber Herr Bauer schreibt,

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    dass bei einem durchschnittlichen Posteingang von etwa 10 Gutachten je Arbeitstag eine Quote von etwa 5 - 10 % der Gutachten eine höhere Vergütung für das Krankenhaus ergeben.

    und beide zitierten Aussagen repräsentativ wären, so folgte daraus dass der MDK in 5-10% der Fälle seiner in § 277 SGB V verankerten Mitteilungspflicht nicht nachkommt. Oder?

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Zitat


    Original von Michael Bauer:

    da Sie das so kategorisch behaupten, dass das Gutachten nach sechs Monaten bei Krankenhaus vorliegen muss, kommen Sie bestimmt aus Baden-Württemberg, oder?


    Ja, das stimmt, ich bin im Südwesten tätig. In diesem Fall bin ich aber froh, dass die Fristfrage wenigstens bei uns geregelt ist und damit eine Grauzone weniger.

    Gruß
    Ordu

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat

    Original von Michael Bauer:
    dass bei einem durchschnittlichen Posteingang von etwa 10 Gutachten je Arbeitstag eine Quote von etwa 5 - 10 % der Gutachten eine höhere Vergütung für das Krankenhaus ergeben.

    Es tut mir leid, Herr Bauer, aber auch ich kann Ihre Zahlen trotz der überwiegend guten Zusammenarbeit mit dem MDK nicht nachvollziehen.

    In unseren Fallkonferenzen akzeptiert der MDK durchaus, wenn er eine Nebendiagnose streicht und wir dafür eine andere angeben, die bei der Kodierung vergessen wurde. Eine völlig neue, zusätzliche und aufwertende Diagnose fließt jedoch in seine Bewertung eher selten direkt ein. Dafür müssten wir eine neue Abrechnung durchführen, die dann jedoch, da ja vom Gutachten abweichend, von der Krankenkasse nicht ohne weiteres akzeptiert würde. Also bei aufwertenden Diagnosen sind die Diskussionen doch schon etwas härter. Daher bleibt der Eindruck auch bei mir, dass der MDK und seine Mitarbeiter doch das Ziel haben, die Kosten für die Kassen zu so niedrig wie möglich zu halten (genau so wie wir im Krankenhaus durchaus das Ziel haben, die Erlöse für die Behandlung so hoch wie möglich abzurechnen). Ich gehe auch sehr stark davon aus, dass die MDK Mitarbeiter intern auch nach diesen Kriterien bewertet werden (Es gibt Hinweise darauf, dass bestimmte MDK Mitarbeiter Probleme mit den Kassen haben, weil sie zu sehr im Sinne der Krankenhäuser bewerten).

    Dies alles ist nicht wirklich schlimm, ich halte es in einem System wie unserem für durchaus \"normal\". Problematisch finde ich nur, die Aussagen des MDK dann als \"objektiv\" darzustellen. Wenn selbst Sie, Herr Bauer, als Krankenkassenmitarbeiter von \"regionalen Unterschieden\" reden, dann schließt das ja bereits die Objektivität aus. Die Gutachten des MDK sind daher zwangsläufig Parteigutachten, die auch geprägt sind von den Interessen des Arbeitgebers (und seiner Gesellschafter). Dies ist bei unserer Abrechnung, Argumentation und Stellungnahme auf Krankenhausseite nicht anders. Die Ausprägung dieses Einflusses ist sicherlich von Gutachter zu Gutachter (und Medizincontroller zu Medizincontroller) sehr unterschiedlich.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Lieber Herr Schaffert,

    angehem, wie gelassen und abwägend Sie die bestehende Situation der verschiedenen Interessenlagen und der daraus erwachsenden \"natürlichen\" Konflikte sehen!!

    MDK-Gutachter können es übrigens niemanden wirklich Recht machen....

    Den Kassenmitarbeitern beurteilen sie Sachverhalte zu krankenhausfreundlich, Mitarbeitern von Krankenhäusern erscheinen sie als kassenabhängig.

    Gerne schließe ich mich da dem Kollegen \"Mace\" an, der das zusammengefasst für ein ganz gutes Zeichen von \"passt schon\" hält.

    MDK-Gutachter sind ihrem Gewisssen (und den Gesetzen) verpflichtet - sonst niemanden. Wären sie sehr davon zu beeindrucken, dass mal wieder irgendjemand schimpft, dann wären sie paralysiert....
    Viele Hundert MDK-Gutachter machen jedes Jahr viele Tausend Einzelfallgutachten - natürlich muss es da zu Verwerfungen kommen. Gerade die Individualität des Einzelnen wird ja von KH-Seite immer deutlich gemacht.
    Objektivität ist somit mächtig schwer zu erreichen...
    Dass eine Interessenpartei ihr Anliegen nicht durchgesetzt sieht, ist allerdings kein klarer Beweis für die Parteilichkeit eines Gutachtens!

    Viele Grüße

    [f3][c=blue]Dr. Annette Busley[/c][/f3]
    Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

    [f3][c=blue]MDS[/c][/f3] Medizinischer Dienst des
    Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
    Telefon: 0201 8327-288
    E-Mail: a.busley@mds-ev.de

  • Sehr geehrte Teilnehmer,

    Die Aussage von Herrn Leonhardt teile ich nicht ganz:

    Zitat

    und beide zitierten Aussagen repräsentativ wären, so folgte daraus dass der MDK in 5-10% der Fälle seiner in § 277 SGB V verankerten Mitteilungspflicht nicht nachkommt. Oder?

    Der MDK Nordrhein vertritt die Auffassung, dass die Mitteilungspflicht nach 277 durch die Auskunft \"die Abrechnung erfolgte ordnungsgemäß / nicht ordnungsgemäß\" erschöpft ist.
    Die KH-Seite weiß aber nicht, was hinter \"nicht ordnungsgemäß\" verborgen ist.
    Ggf. sind hier auch die 5-10% verborgen. Das KH müsste demnach entscheiden, ob es die Fälle, in denen keine Reaktion von der Kasse erfolgt, nachfasst. Dabei dürften aber auch (überwiegend) Fälle sein, die die Kasse nicht weiter verfolgt hat, z.B., da sich die Kasse entschlossen hat, der Argumentation des GA nicht zu folgen, da sie dem KH Recht gibt. Ich kenne derartige Fälle.


    :i_respekt:


    Besser klappt das beim MDK Bayern, dessen Geschäftsstellen (teilweise oder immer? ) das komplette Ergebnis dem KH übermittelt.

    nochmals: :i_respekt:

    Gruß

    merguet

  • Zitat


    Original von Michael Bauer:

    habe also viel mit dem MDK Bayern zu tun und kann Ihnen nur versichern, dass meine prozentualen Angaben ungefähr hinkommen.
    Noch einen schönen Tag!


    Wir haben nur gelegentlich mit MDK-Bayern zu tun und kann auch bestätigen, dass MDK-Bayern in seinen Gutachten deutlich sachlicher beurteilt als ander MDKs.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo,
    ganz leise möchte ich bemerken, dass wir alle GA direkt vom MDK erhalten. Selten allerdings wird eine höherwertige DRG empfohlen; wird vom MDK- Gutachter nachkodiert, dann unspezifisch. Die KTR reagieren aber nicht auf für uns günstigere Abrechnungen. In solchen Fällen ist es dann an uns, eine Korrektur vorzunehmen. Das machen wir natürlich gern....
    Herzliche Grüße
    medcont

  • Hallo medcont,

    einfach der fairnishalber, das KH reagiert doch ebensowenig unaufgefordert mit einer Rechnungskorrektur bei Erlösminderung zugunsten der KTR. Es liegt doch letztlich selbst an dem \"Gutachten-Begünstigten\", die Forderung dann auch geltend zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith