Wiederaufnahme bei V.a. Komplikation -> Fallzusammenführung?

  • Hallo Forum,

    Patient wird aus Reha mit starken Schmerzen im Hüftgelenk (nach TEP-Implantation) mit V.a. Luxation bzw. Trochanterabriß in die Klinik zurückverlegt und dort aufgenommen. Eine Ursache der Schmerzsymptomatik wird aber nicht gefunden. Alles passiert innerhalb der OGVWD der Hüft-TEP-DRG.
    Hat hier eine Fallzusammenführung zu erfolgen?

    Vielen Dank!

    Felix :d_gutefrage:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo.

    die Diskussion wurde hier schon geführt. http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…0Komplikation#0
    Es wäre dann auch zu klären, ob die Schmerzen in Ihren Verantwortungskreis fallen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,
    das \"Neue\" in 2008 ist ja der \"Verantwortungsbereich des Krankenhauses\". Der kann sich ja nur auf den Zeitraum der stationären Behandlung beziehen. Wie soll man den Zusammenhang zwischen Komplikation und Verantwortungsbereich herstellen bzw. abgrenzen? Bin mal gespannt, wie die Gutachter des MDK das sehen.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Fischer,

    Zitat

    Original von gefi:
    das \"Neue\" in 2008 ist ja der \"Verantwortungsbereich des Krankenhauses\".

    Deswegen schrieb ich:

    Zitat


    Original von Selter:
    Es wäre dann auch zu klären, ob die Schmerzen in Ihren Verantwortungskreis fallen.

    Zitat

    Original von gefi: Der kann sich ja nur auf den Zeitraum der stationären Behandlung beziehen. Wie soll man den Zusammenhang zwischen Komplikation und Verantwortungsbereich herstellen bzw. abgrenzen?

    Die Ursache muss in diesem Zeitraum zu finden sein. Der Zusammenhang muss, wie immer, im Einzelfall entschieden werden. Dass dies nicht immer klar abgrenzbar ist, ist zu erwarten.

  • Hallo zusammen,

    erst mal vielen Dank für die Reaktionen. Mir ging es aber weniger um die Schmerzen an sich, sondern darum, ob eine Fallzusammenführung zu erfolgen hat, wenn die Aufnahme erfolgte, weil lediglich der dringende Verdacht einer Komplikation bestand, mal unabhängig von der Frage, ob Schmerzen in den Verantwortungsbereich der Klinik fallen.

    Wird hier die Fallzusammenführung ex ante entschieden, wie die Notwendigkeit einer stationären Behandlung oder eher ex post, wie die Frage nach der HD.

    Felix :d_gutefrage:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    \"Dringender Verdacht\" ist doch dringend verdächtig auf \"ist so\". Also sollte hier doch wohl entsprechend verfahren werden.

  • Hallo Herr Selter,

    heißt das jetzt Fallzusammenführung oder keine Fallzusammenführung bei Aufnahme bei V.a. Komplikation ohne dass sich diese bestätigt hat? Die Schmerzsymptomatik möchte ich bewußt nicht berücksichtigen.

    Vielen Dank!

    Felix :d_gutefrage:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn keine Komplikation vorgelegen hat, gibt es auch keine Fallzusammenlegung. Ob vorher der Verdacht vorgelegen hat, spielt doch keine Rolle.
    Wenn aber die Schmerzen im Zusammenhang mit der OP gesehen werden, dann Fallzusammenlegung.