Fallzusammenführung wg. Komplikation / OGVD

  • Hallo,
    irgendwie stehe ich grad auf dem Schlauch.
    DRG mit OGVD im Katalog von 9 Tage (also erster Tag mit Zuschlag).
    Pat kommt am 14.7., geht am 17.7., kommt am 22.7. (Tag 8 ) mit Infekt wieder.
    Unser System schlägt keine FZ vor :sterne:

    \"...innerhalb der oberen Grenzverweildauer....\" heisst es doch in der Verordnung. Sind nun die 8 Tage \"innerhalb\" oder aber \"gleich\" also ausserhalb der OGVD, da diese nicht 9, sonder 8 Tage ist??

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo,

    14.07. Tag 1
    15.07. Tag 2
    16.07. Tag 3
    17.07. Tag 4
    18.07. Tag 5
    19.07. Tag 6
    20.07. Tag 7
    21.07. Tag 8 = OGVD erreicht
    22.07. Tag 9 = 1. Tag mit Zuschlag (\"ausserhalb\" OGVD)

    Keine Fallzusammenführung nötig.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,
    danke, trotz Finger falsch gezählt - mit PC wär das nicht passiert :rotwerd:

    Aber das unterstreicht wieder, was ich schon lange behaupte: Die Fallpauschalenverordnung ist gemacht, um die Ärzte zu verwirren. So stellt sich in unserer DRG-Bearbeitung das so dar: OGVD: 9 Tage - dabei stimmt das ja eigentlich nicht.

    Und: Überschreitung der OGVD heisst eben ÜBERschreitung.

    Gut für uns in diesem Fall.

    Viele Grüße
    P. Dietz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Dietz,

    was stimmt denn nicht?
    Die obere Grenzverweildauer = 8 Tage. Der Tag des 1. Zuschlags (so im PF-Katalog ausgeiesen) ist der 9. Tag. Deswegen auch keine Fallzusammenlegung bei 9 Tagen.

    In den diversen von mir verfassten Kodierleitfäden beschreibe ich es so:


    Im Fallpauschalenkatalog ist der erste Tag mit Zuschlag und der erste Tag mit Abschlag ausgewiesen. Die untere-/obere Grenzverweildauer (uGVD/oGVD) berechnet sich folgendermaßen:
    uGVD = Erster Tag mit Abschlag + 1
    oGVD = Erster Tag mit Zuschlag – 1

    Die uGVD stellt somit die Anzahl der Belegungstage dar, ab der die volle Fallpauschalenvergütung in Rechnung gestellt wird. Die oGVD beschreibt die Anzahl der Belegungstage, innerhalb derer noch kein Zuschlag berechnet wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Schönen guten Tag Herr Dietz,

    man kommt hier deshalb leicht durcheinander, weil in § 2 Abs. 1 und 3 FPV ausdrücklich \"bemessen nach der Zahl der Kalendertage\" steht. \"Kalendertage\" bezieht jeden Tag - auch Aufnahme- und Entlassungstag - mit ein und weicht daher von der Verweildauer ab, bei der ja der Entlassungstag nicht mitgezählt wird. Daher funktioniert bei Kalendertagen auch einfache Rechnung ( 22 - 14 = 8 ) nicht.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo zusammen,
    einfaches Thema - meint man.
    Meine Verwirrung kam v.a. durch das KIS zustande - im Dialog zur FZ steht:
    Aufnahme-Aufnahme 8 Tage
    OGVD 9 Tage

    hier wird offenbar tatsächlich 22-14 gerechnet und OGVD (inkorrekt) mit 9 dargestellt. Das ist uns glatt eine Fehlermeldung wert...

    Danke an alle
    P. Dietz

  • Tag zusammen,

    darf ich mal ganz doof fragen?
    Warum fällt das in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses?
    Oder gab\'s hier 2 mal die gleiche Basis-DRG?

    Grüße aus dem hohen Norden,

    [center][hr]Ekhard Wille
    MedCo
    FEK Neumünster GmbH[/center]

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Wille,

    Zitat


    Original von controlletti:
    Warum fällt das in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses?

    Das war aber doch gar nicht das Problem, daher erfolgte ja auch nur eine oberflächliche Fallbeschreibung:

    Zitat


    Original von P_Dietz:
    Pat kommt am 14.7., geht am 17.7., kommt am 22.7. (Tag 8 ) mit Infekt wieder.
    Unser System schlägt keine FZ vor

    Also ein Infekt deutet ja mal auf eine OP hin. Dann sind ja die Chancen gut, dass dies in den Verantwortungsbereich des KH fällt. Ohne OP kein Infekt und Infekte sind ja nun mal meist operationsbedingt.

    Aber ich denke, dass Hr. Dietz hier schon unterscheiden würde.

  • Hallo,
    genau so ist es: OP (Schulter) - Infekt. Man sieht\'s nicht gern, aber das würde man halt zusammenführen.

    Übrigens die Antwort des KIS-Herstellers: Diese Daten werden seit Einführung der DRG so angezeigt, deshalb wird nichts geändert...

    Nun denn.
    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Selter:
    ...Also ein Infekt deutet ja mal auf eine OP hin. Dann sind ja die Chancen gut, dass dies in den Verantwortungsbereich des KH fällt. Ohne OP kein Infekt und Infekte sind ja nun mal meist operationsbedingt...


    Zitat


    Original von P_Dietz:
    ...genau so ist es: OP (Schulter) - Infekt. Man sieht\'s nicht gern, aber das würde man halt zusammenführen...


    ACHTUNG:
    Zum Thema \"Fallzusammenführung wegen Komplikation\" gibt es in der von der Bayer. Krankenhausgesellschaft herausgegebenen Liste der FAQs zur Kodierung (Stand: 31.7.2008 ) nach Erörterung mit dem MDK Bayern eine interessante Empfehlung:

    Zitat


    ...Der MDK Bayern sieht sich außerstande, die Bewertung eines (noch dazu unbestimmten) Rechtsbegriffs („Verantwortungsbereich des Krankenhauses“) vorzunehmen. Er könne nur beurteilen, ob etwas eine Komplikation im medizinischen Sinne sei.
    Daher kann dem Krankenhaus nur empfohlen werden, sich grundsätzlich nicht mit einer Fallzusammenführung wegen Komplikation einverstanden zu erklären, da es nicht Prüfauftrag im Sinne des § 275 SGB V ist, festzustellen, ob eine Komplikation im medizinischen Sinne, sondern ob diese im abrechnungstechnischen Sinne („…im Verantwortungsbereich des Krankenhauses…“) vorliegt.


    Fazit: KEINE Fallzusammenführungen wegen Komplikation!


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Balling,
    sehr interessanter Aspekt - sollte man glatt mal ausprobieren. Leider sind bei uns nur wenig Fälle beim MDK Bayern...

    Im vorliegenden Falle war es ja schon aufgrund der Überschreitung der oGVD nicht mehr vonnöten.

    Viele Grüße
    P. Dietz