Fallzusammenführung wg. Komplikation / OGVD

  • Hallo ToDo,

    Zitat


    Original von ToDo:

    Manche Diskussionen über gesetzliche Regelung und/oder Formulierungen hätten wir uns sparen können, wenn die Selbstverwaltung logischer und mit dem wirklichen Ziel, GEMEINSAM zu gestalten, an manche Sachen heran gehen würde.

    diese Aussage von Ihnen könnte ich zu (mehr als) 100% unterschreiben!!!!

    Aber....
    dann hätten wir ja hier vielleicht gar nichts mehr zu diskutieren und es bräuchte dieses Forum nicht. Da wäre bestimmt mindestens Herr Sommerhäuser sehr dagegen. (ich übrigens auch)

    Aber sehen wir es mal so:

    Mit der (eigenwilligen) Interpretation der Komplikationsregel kann eine große KK sicherlich im Jahr einige Hundertausend Euronen einsparen, was dem einen oder anderen Mitarbeiter dieser KK seinen Erfolgsbonus einbringt. :sterne:

    Von daher streiten wir ja nicht um Kaiser´s Bart, sondern es stehen berechtigte Interessen dahinter. Da aber die \"Selbstverwaltung\" anscheinend nicht daran interessiert ist, Klarheiten zu schaffen, müssen wir die Gerichte zur Auslegung der Vorschriften bemühen. Das sieht unsere freiheitlich demokratische Rechtsauffassung so vor. Und es ist in meinen Augen nichts Ehrenrühriges, ein Gericht um eine solche Auslegung zu bemühen. :b_fosho:

    Ein Gericht hat neulich als es um eine Entscheidung einer prinzipiellen Frage aber nur um einen Streitwert von wenigen Euronen ging in ein Urteil geschrieben, ob man sich wegen so wenig Geld denn tatsächlich vor Gericht streiten müsse.

    Ich finde ja - weils im Einzelfall fürs betroffene Krankenhaus vielleicht wenig Geld ist - in der Summe aber für große Kassen schon ein erkleckliches Sümmchen ausmacht und der Interpretationsspielraum nicht immer nur im Sinne der KK ausgenutzt werden darf. Die KK sitzen hier ja leider am längeren Hebel, :i_auslach: weil sie nie eine Klage anstrengen müssen sondern einfach nicht zahlen oder aufrechnen. :a_grgrins:

    Es gibt mittlerweile im Übrigen auch Gerichte, die die prinzipielle Bedeutung dieser Entscheidungen anerkennen und trotz geringer Beträge um die es geht ausdrücklich eine Revision zulassen.

    z.B.: Sozialgericht Aachen S13 KR 10/06 :i_respekt:

    Aber zum Thema:
    Für mich war und ist die Diskussion sehr interessant, weil ich einen Fall von 2003 zur Klage eingereicht habe, bei dem es darum geht, dass eine Patientin 10 Tage nach Mamma-Ablatio wg Mamma-Ca bei den Internisten mit einer Beinvenenthrombose wiederaufgenommen wird.

    Der MDK-Kollege sah hier zur Freude der KK eine Komplikation der Vorbehandlung. Die KK hat hier 1741,64 € aufgerechnet ist auch gar nicht bereit, hierüber zu reden. :d_luege:

    Ich bin mal gespannt, wie das Sozialgericht die Sache interpretiert - es kann sich nur noch um Jahre handeln, bis der Fall verhandelt wird. :a_schlafmuetze:

    Eine Schiedsstelle wäre in meinen Augen die bessere - und billigere- Lösung gewesen. Aber vielleicht sollte ja auch der Gang zum Gericht abschreckend wirken.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo,

    nochmal zum Allergieproblem:

    das mit dem Antibiotikum kann man ja hin und her überlegen , wie sieht es aber aus mit Standard-Therapien z.B. Clopidogrel nach Stent bei KHK, Kommt Tage später mit AZ schlecht, Fieber und ausgepr. urtikarielles Exanthem (als einziges Clopiodogrel neu) und somit als Auslöser gewertet und umgestellt.

    Eine Allergie auf Standardtherapie kann doch nicht als Komplikation im verantwortungsbereich des KH gewertet werden? ist doch absurd - hätten wir es vergessen zu verordnen, HA hätte es nachgeholt, Patient kommt dann mit der Reaktion zu uns wäre es doch auch keine Komplikation im Sinne FZF gewesen?

    MfG

    rokka