Fallzusammenführung wg. Komplikation / OGVD

  • Hallo zusammen,


    Zitat


    Original von Selter:

    Also ein Infekt deutet ja mal auf eine OP hin. Dann sind ja die Chancen gut, dass dies in den Verantwortungsbereich des KH fällt. Ohne OP kein Infekt und Infekte sind ja nun mal meist operationsbedingt.

    vor allem dann, wenn sich der Patient nicht an die aufgegebenen Verhaltensregeln hält.
    Woher soll denn das KH wissen, was seit der letzten Entlassung passiert ist? der Verantwortungsbereich des KHs endet zumeist räumlich an den Grenzen des Krankenhauses. Diskutierbar wäre allenfalls ncoh ein Aufklärungsversäumnis bei der Sicherungsaufklärung. aber da sind wir dann auch schon in der Haftungsproblematik.
    Und das bei einer Entlassung mit reizlosen Wundverhältnissen die WA i.S. der Komplikationsregel abgearbeitet werden soll, würde ich mir gerne vom Sozialgericht erklären lassen.

    Die simple Formel \"Infektion post-op = FZL wg Komplikation\" ist mir etwas zu einfach. Sorry.

    :d_niemals:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hordasch,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Die simple Formel \"Infektion post-op = FZL wg Komplikation\" ist mir etwas zu einfach. Sorry.

    Wer hat das behauptet??
    Ebenfalls \"Sorry\", aber Sie müssen hier schon genauer lesen.
    Ich schrieb:

    Zitat


    Original von Selter:
    Also ein Infekt deutet ja mal auf eine OP hin. Dann sind ja die Chancen gut, dass dies in den Verantwortungsbereich des KH fällt. Ohne OP kein Infekt und Infekte sind ja nun mal meist operationsbedingt.
    Aber ich denke, dass Hr. Dietz hier schon unterscheiden würde.

    1. Habe ich von Chancen gesprochen und nicht von einer allgemeingültigen Definition oder Formel.

    2. Habe ich auch geschrieben, dass Hr. Dietz hier unterscheiden würde.

    3. War hier überhaupt keine Fallbeschreibung gegeben und ich habe lediglich gemutmast.

    Selbstverständlich ist jeder Fall einzeln zu betrachten, selbstverständlich ist nicht jede Infektion im Verantwortungsbereich des KH und genauso selbstverständlich ist es, dass Komplikationen im Verantwortungsbereich des KH entstehen.

  • Hallo,

    auf den Punkt gebracht:
    Wenn Sie (in Bayern :d_zwinker: ) einen Patienten mit reizlosen Wundverhältnissen entlassen (Dokumentation!), kann es nicht zu einer Fallzusammenführung wegen Komplikation kommen.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Zitat


    Original von RolandBalling:
    Hallo,

    auf den Punkt gebracht:
    Wenn Sie (in Bayern :d_zwinker: ) einen Patienten mit reizlosen Wundverhältnissen entlassen (Dokumentation!), kann es nicht zu einer Fallzusammenführung wegen Komplikation kommen.

    MfG

    Hallo Herr Balling,
    schön wär´s. Tatsächlich war der MDK Bayern Anfang dieses Jahres auch sehr zurückhaltend mit der Bewertung einer postop. Infektion als Komplikation. Es hat allerdings nicht lange gedauert, bis eine \"große KK\" interveniert hat und seitdem wird wieder gegutachtet wie früher: jede postop. Wundinfektion ist als Komplikation im Sinne der Fallzusammenführung zu betrachten. Soviel zur Unabhängigkeit des MDK ...

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • Hallo Herr Büttner,

    wie bitte kann bewiesen werden, dass eine Infektion im Verantwortungsbereich der Klinik liegt, wenn der Patient zuvor mit reizlosen Wundverhältnissen und normalen Parametern (Labor...) entlassen wurde?
    Hier gilt es, standhaft zu bleiben und ggf. – falls der Hinweis auf die BKG-Empfehlung (die ja nach Absprache mit dem MDK entstand!) nichts fruchtet – den Klageweg zu beschreiten.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    wollen Sie auch klagen, wenn sie nach einer Arthroskopie des Knies (Nebendiagnosenbedingt stationär erbracht mit Aufnahme am Vortag der OP. Entlassung am OP-Tag ohne Auffälligkeiten) am 2. po.-Tag mit einem dicken, überwärmten Knie aufnehmen und in der Arthroskopie sich ein entsprechend entzündlicher Befund zeigt? Der Patient hat auch keinerlei Aktionen nach Entlassung unternommen, die nach einer Infektion schreien.
    Ich denke nicht, dass durch die neue, aber absolut unzulängliche, Formulierung in der FPV sich auf einmal alles geändert haben kann.
    Wir sollten hier doch die Einzelfälle betrachten und nicht das Gleiche machen, was wir dem MDK gerne vorwerfen: Nur auf das geschriebenen Wort achten und jegliche Logik außen vor lassen.

  • Hallo Herr Selter,
    und wo liegt in dem von Ihnen beschriebenen Beispiel der Verantwortungsbreich des Krankenhauses? Wenn doch bei der Arthroskopie schon der Infekt zu sehen war?
    Bei reizlosen Wundverhältnissen ist eine Entlassung vorzunehmen, so die gängige Auffassung der Kostenträger und Rechnungsprüfer.

    Es tut mir leid, aber ich kann hier keine in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallende Komplikation erkennen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag allerseits,

    Formulierungen sind so schwer...
    Sicher merkt das jeder von Ihnen bereits, wenn er hier schreibt!

    Die Ergänzung in der FPV um den \"Verantwortungsbereich des KH\" sollte klarstellen, dass nicht jedwede Problematik, die nach einem Eingriff auftritt, als Komplikation zu werten ist. Hierbei wurde besonders an erneute Traumen (Refraktur), Noncompliance des Patienten (keine Medikamenteneinnahme) oder des weiterbehandelnden Arztes(keine Verschreibung von AB oder Thromboseprophylaxe) gedacht. Explizit nicht gewünscht waren haftungsrechtliche Überlegungen.

    In der Praxis sind wir uns heute einig, dass die Formulierung nicht sehr gelungen ist (wer schlägt eine bessere vor?).
    Warum aber wird nun auf einmal im Sinne der Abrechnung eine Fallzusammenführung bei Komplikation in den Augen mancher Controller eigentlich gar nicht mehr möglich, wenn der Verantwortungsbereich des KH an seiner Grundstücksgrenze endet??
    Das ist doch ein bewußtes Mißverstehen von Klarstellungen, die ursprünglich tatsächlich der Wahrung von KH-Interessen dienen sollten.
    Da verhärten wieder Fronten an Stellen, die so wenig Sinn machen.

    Finde ich schade!

    Viele Grüße

    [f3][c=blue]Dr. Annette Busley[/c][/f3]
    Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

    [f3][c=blue]MDS[/c][/f3] Medizinischer Dienst des
    Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
    Telefon: 0201 8327-288
    E-Mail: a.busley@mds-ev.de

  • Hallo zusammen
    muss man in derartgen Fällen nicht einfach die CDC Definition einer nosokomialen Infektion heranziehen?
    \"Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von einem Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Infektion in Verbindung zu stehen und......\"
    Meine Denke wäre also: Wenn die Infektion von Seiten der Hygiene als nosokomial eingestuft werden muss, dann fällt es mir schwer, den Verantwortungsbereich den Krankenhauses abzulehnen. Deshalb würde ich derartige Fälle auch zusammenführen.
    Gruss Schmitz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Hordasch,

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Hallo Herr Selter,
    und wo liegt in dem von Ihnen beschriebenen Beispiel der Verantwortungsbreich des Krankenhauses? Wenn doch bei der Arthroskopie schon der Infekt zu sehen war?


    Sie lesen in diesem Thread immer ein bisschen an dem vorbei, was ich schrieb:

    Zitat


    Original von Selter:
    wollen Sie auch klagen, wenn sie nach einer Arthroskopie des Knies (Nebendiagnosenbedingt stationär erbracht mit Aufnahme am Vortag der OP. Entlassung am OP-Tag ohne Auffälligkeiten) am 2. po.-Tag mit einem dicken, überwärmten Knie aufnehmen und in der Arthroskopie sich ein entsprechend entzündlicher Befund zeigt?


    Da wurde also wieder reingeschaut (2. Arthroskopie bei Gelenksinfekt)


    Dies und ähnliches ist ja nun mal bekannt:

    Zitat


    Original von sschmitz:
    \"Infektion innerhalb von 30 Tagen nach der Operation (innerhalb von einem Jahr, wenn Implantat in situ belassen), und Infektion scheint mit der Infektion (hier ist wohl \"Operation\" gemeint) in Verbindung zu stehen und......\"


    Deswegen schrieb ich:

    Zitat


    Original von Selter:
    Also ein Infekt deutet ja mal auf eine OP hin. Dann sind ja die Chancen gut, dass dies in den Verantwortungsbereich des KH fällt. Ohne OP kein Infekt und Infekte sind ja nun mal meist operationsbedingt.


    Und zu:

    Zitat


    Original von A. Busley:
    Das ist doch ein bewußtes Mißverstehen von Klarstellungen, die ursprünglich tatsächlich der Wahrung von KH-Interessen dienen sollten.
    Da verhärten wieder Fronten an Stellen, die so wenig Sinn machen.


    meine Worte;

    Zitat


    Original von Selter:
    Wir sollten hier doch die Einzelfälle betrachten und nicht das Gleiche machen, was wir dem MDK gerne vorwerfen: Nur auf das geschriebenen Wort achten und jegliche Logik außen vor lassen.

    Zitatenfeuerwerk eingestellt....

  • Zitat


    Original von Selter:

    Zitatenfeuerwerk eingestellt....

    Hallo,
    ich sag jetzt auch nix mehr. Kann anscheinend nicht mehr genau und konzentriert lesen (ist irgendwie nicht mein Tag heute).
    Zur Klarstellung: ist nicht ironisch oder sarkastisch gemeint, sondern ganz ernst.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch