• Klasse Vortrag Herr Dr. Schaffert!!

    Wie schon in einem anderen Fred geschrieben - wer sich für die Diskussion der morbiRSA-Grundlagen (Algorithmus etc.) auf Seiten der Versicherungen interessiert, bei denen es z.B. eine große Front zwischen AOK/Barmer und der TK/BKK gibt, der sollte bei XING (Anmeldung erforderlich) folgende interessante Diskussion lesen:

    https://www.xing.com/app/forum?op=showarticles;id=10816801

    Schöne Grüße
    markus stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

  • Hallo,

    Herr Schaffert vielen Dank für den unterhaltsamen Vortrag ich halte ihn für sehr treffend.
    Die Fallbesprechungen zwischen Kasse und Krankenhaus sehen in 2009 sicher ganz anders aus :biggrin:

    Ich selber möchte auch noch gerne einen Link des BVA ergänzen, der mir geholfen hat, den Morbi-RSA zu verstehen:
    [url=http://www.bundesversicherungsamt.de/cln_100/nn_1046648/DE/Risikostrukturausgleich/Wie__funktioniert__Morbi__RSA,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Wie_funktioniert_Morbi_RSA.pdf]Alles zum Morbi auf 12 Seiten![/url]

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Wie erwartet treibt der morbi-RSA seine Blüten: Eine bayrische Krankenkasse verschickt an Ärzte (und Krankenhäuser mit ambulanten Leistungen) ein Schreiben, dem unter anderem ein Formular beiliegt, in dem die Ärzte bestätigen sollen, dass alle nicht mit einem Zusatzkennzeichen versehenen Diagnosen als \"gesichert\" anzusehen sind.

    Interessant sind auch die 6 wichtigsten Regeln zur Diagnoseerfassung, z. B. die Formulierung: \"für optimale Kodierqualiät sollte die Behandlung aller chronischern Diagnosen auch regelmäßig dokumentiert werden\"

    Na also!

    Natürlich soll sich dieses Schreiben nur auf ambulante Diagnosen beziehen, aber dieser Bezug ist irgendwo explizit genannt.

    Vielleicht lernen die Krankenkassen auch irgendwann, dass es weniger auf Erlösoptimierung durch Kodierung, als vielmehr auf Prozessoptimierung ankommt. Wir Krankenhäuser mussten das im DRG-System auch lernen und die Einführung des mRSA ist für die Krankenkassen mit der Einführung der DRGs für die Krankenhäuser durchaus vergleichbar. Die Krankenkassen wären gut beraten, anstatt solche Schreiben zu versenden lieber auf die Erfahrung und Kompetenz der Krankenhäuser zurückzugreifen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Hr. Schaffert,
    ist folgende vereinfachende Regel aus Sicht der GKV zulässig?

    gesicherte Diagnose im KH: kostet Geld, ergo Vermeiden :d_niemals:

    gesicherte Diagnose im ambulanten Bereich: bringt Geld, ergo Erzwingen :biggrin:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag Herr Horndasch,

    noch einmal den Vergleich mit den Krankenhäusern und dem DRG-System:

    Die von Ihnen dargestellte Sichtweise entspricht den Krankenhäusern, die auf der einen Seite eine Erlösmaximierung durch umfassende Kodierung betreiben und auf der anderen Seite die Kosten bei Ärzten und Plfegepersonal oder ganzen Funktionsbereichen einsparen. Langfristig wird es dann nichts mehr zum optimieren geben.

    Der kranke Patient kostet Geld - die Leistungserbringer und die Kassen! Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass die Krankheiten die der Patient hat, auch vernünftig abgebildet werden, damit die Ausgaben durch die Einnahmen refinanziert werden. Das gilt für Krankenhäuser und Krankenkassen - das Problem ist, dass die niedergelassenen Ärzte (noch) nicht diagnoseorientiert bezahlt werden. Daher stürzen sich die Krankenkassen auf die niedergelassenen Ärzte, weil sie hier die Kodierung nicht mehr Geld kostet (außer den paar Kröten, die einige schwarze Kassen - äh, ich meine Schafe - den niedergelassen für das \"Rightcoden\" bezahlen).

    Das ist aber nur die eine Seite der Medallie, gewissermaßen die Voraussetzung. Das allein reicht aber nicht aus, denn es geht eigentlich darum, die dann korrekt indentifizierten, wirklich kranken und teuren Patienten in einen einerseits qualitativ guten und strukturierten, andererseits durch die Strukturierung kostengünstigen Behandlungsprozess zu bringen - sozusagen klinische Pfade mit der Ergänzung um den ambulanten Bereich.

    Langfristig und innovativ denkende Krankenkassen würden nicht nur bei der Kodierung, sondern vor allem in dem Bereich der Behandlungsprozesse mit den Leistungserbringern zusammenarbeiten. Das werden bei vielen RSA-abhängigen Krankheiten, wie z. B. Bluthochdruck, eher die niedergelassen Ärzte sein, aber bei anderen, vor allem teuren Erkrankungen auch die Krankenhäuser. Wenn die Krankenkasse für ihre teuren Patienten einerseits die nötigen und korrekten RSA-Diagnosen bekommen, andererseits in einigen Fällen den Krankenhäusern eine höherwertige DRG bezahlen müssen, dafür aber die Patienten in einem strukturierten Behandlungsprozess geführt werden, dann hätten wir eine win-win Situation für alle Beteiligten - einschließlich des Patienten, um den es hier ja schließlich geht!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Horndasch!

    Ich halte Ihre Sichtweise schon für etwas sehr einseitig. Meine Erfahrung zeigt, dass eine korrekte Codierung mit entsprechender Dokumentation immer akzeptiert wird. Dies hat sich anscheinend aber noch nicht in allen Häusern herumgesprochen. So kann es Ihnen durchaus passieren, dass ein Patient mit einer COPD mal mit, mal ohne diese codiert wird und dies im selben Krankenhaus. Wonach soll die Kasse sich nun richten?

    Ich kann mich Herrn Schaffert nur anschliessen. Bei bestimmten schweren Erkrankungen müssen die Krankenhäuser mit in die Versorgungspfade eingebunden werden. Nur so kann eine effiziente Versorgung der Patienten/Versicherten gewährleistet werden. Je eher alle Beteiligten dies erkennen, je besser für die Patienten und letzt endlich auch für die Kassen.

    Mit freundlichen Grüssen
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo zusammen,
    ich wollte eigentlich nicht noch einmal darauf antworten, sehe mich aber jetzt dazu gezwungen, damit kein falsches Bild aufkommt.
    Meine Äusserung bezog sich auf die seltsamen Blüten, die das Ganze treibt und solle dieses simplifizierend darstellen - was mir offensichtlich misslungen ist. Statt aus Sicht GKV hätte ich möglicherweise das Bild eines hypothetischen Kassenmitarbeiters mit Schwarz-Weiss-Blick wählen sollen, wohl wissend das es einen solchen nicht gibt (zumindest nicht hier im Forum).
    Auch mir sind Fälle bekannt, wo Kassen auf der Jagd nach Diagnosen alle möglichen Anstrengungen unternehmen, die man sonst eher im Raritätenkabinett vermuten würden.
    Auch auf die Koppelung / Bevorzugung der bayerischen Hausärzte und der AOK darf ich beispielhaft hinweisen.

    Das Herr Schaffert hier die Lanze für die Verzahnung oder die integrierte Versorgung (und nichts anderes ist für mich die optimale Verzahnung von voneinader abhängigen und aufeinander aufbauenden Prozessen) ist lobens- und begrüssenswert. Leider scheitern diese Ansätze derzeit aber sehr oft.

    Wir versuchen z.B. derzeit für die Vor- und Nachsorge bei bariatrischen Operationen ein Konzept für die Dauer von 2 Jahren postoperativ aufzustellen. Ds Konzept wäre nicht das Problem, aber die Finanzierung desselben. Es gibt keinen uns und der Kasse bekannten Weg, zuzüglich zu der DRG einen entsprechenden Betrag zu vereinbaren. Und ein IV-Vertrag scheidet wegen der absolut dann doch geringen Fallzahl und der Setzung von anderen Prioritäten auf GKV-Seite auch aus.
    Insofern ist mir die Problematik und das Anliegen von Ihnen wohl bewusst.

    An anderer Stelle habe ich bereits angemerkt, dass ich vergessen habe, überzeichnete Situationen als solche auch zu kennzeichnen. Ich bin irrtümlich davon ausgegangen, dass sich das aus dem Kontext ergibt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag Herr Horndasch,

    ich hatte Sie schon richtig verstanden und offensichtlich haben Sie bei einigen Kassen sogar Recht. Die Überzeichnung hält sich daher in Grenzen.

    Mein Beitrag war auch weniger an Sie gerichtet (auch wenn ich Sie angesprochen habe), sondern vielmehr an ebensolche Kassen.

    Was ich hier durch dieses Forum versuche ist, darauf hinzuweisen, dass es hier vielleicht zum ersten Mal nach langer Zeit eine gesetzliche Regelung gibt, bei der es doch zumindest eine Interessenüberschneidung statt eines Interessengegensatzes zwischen Krankenkassen, Leistungserbringern und sogar Patienten gibt! Allerdings muss dafür der Blick der Kassen über die reine RSA-Diagnosekodierung hinausgehen. Und es ist ein Angebot an die Kassen, unsere Erfahrung mit der DRG-Einführung zu nutzen, da ich hier große Parallelen sehe. Außerdem habe ich die Hoffnung, dass die an Krankheit orientierte Vergütung der Kassen doch irgendwann dazu führt, dass sich ein Interesse entwickelt, kranke Patienten so zu behandeln, dass Folgekrankheiten und damit Folgekosten vermieden werden. Daraus könnte sich auch - sie sehen, ich bin unverbesserlicher Optimist - irgendwann einmal so etwas wie eine integrierte Versorgung dieser Patienten entwickeln, obwohl es keine Anschubfinanzierung mehr dafür gibt.

    Allerdings kann es auch sein, dass sich nach der nächsten Bundestagswahl wieder alles ändert...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag (bzw. ein gute Nacht)

  • Hallo,

    ganz interessant in diesem Zusammenhang ist die Anmeldung eines Falles zur MDK-Prüfung durch eine große KK mit der Fragestellung: „ND korrekt? Chron. Niereninsuff. bis jetzt nicht bekannt!“
    Das klingt für mich nach freudiger Erwartung auf eine (nicht CCL-, sondern) „Morbi-RSA-Anteil-steigernde“ Nebendiagnose.

    Falls die Krankenversicherung durch die MDK-Prüfung erfahren sollte, dass die chronisch kranke Patientin seit mindestens 2006 eine glomeruläre Filtrationsrate von unter 30 aufweist, wird das ihren Frust über das Kodierverhalten der niedergelassenen Ärzte sicherlich nicht mildern.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Guten Tag,
    hier noch eine Info:
    \"Das Bundesversicherungsamt will Manipulationen ambulanter Diagnosedaten verhindern. „Unregelmäßigkeiten und Verwerfungen bei Diagnosedaten aus der vertragsärztlichen Versorgung“ sollen „evaluiert“ und „gerichtsfest sanktioniert“ werden, heißt es in einem Schreiben BVA-Präsidenten Josef Hecken des an die Aufsichtbehörden der Sozialversicherungsträger der Länder. Hecken kündigte an, bei „signifikanten Morbiditätssteigerungen in einzelnen Kassen, die aus ambulanten Diagnosen resultieren“ und nicht plausibel erklärt werden könnten, die Zuweisungshöhen an durchschnittlichen Morbiditätsentwicklungen von Kassen mit vergleichbarer Struktur anzupassen. „Damit können wirksam sowohl Manipulationen wie auch die Instrumentalisierung der ambulanten Diagnosedaten für die Durchsetzung finanzieller Interessen einzelner Akteure ausgeschlossen werden“, heißt es weiter.
    Außerdem behalte sich das Bundesversicherungsamt vor, Geld aus dem Fonds auch 2010 auf Basis der Diagnosen des ersten bis einschließlich des dritten Quartals 2008 zu zuweisen. Diese ambulanten Diagnosen für drei Quartale würden zusammen mit den stationären Diagnosen für alle vier Quartale „verlässliche und fachlich belastbare Basis“ für die Zuweisungen aus dem Fonds darstellen, schreibt Hecken. Er weist in dem Schreiben auch darauf hin, dass „die im Augenblick erhobenen Diagnosedaten und die dem Vernehmen nach zum Teil ´nachbearbeiteten` Diagnosedaten für das 4. Quartal 2008“ ohnehin erst in die Anpassung der Zuweisungen ab April 2010 einfließen werden.\"

    Quelle: Bundesärztekammer

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch