Synoviallappenplastik inklusive Neurolyse? All in one OPS?

  • Hallo alle zusammen,

    ich wünsche allgemein einen schönen sonnigen Nachmittag.
    Ich habe zu meinem folgenden Problem bisher noch keine Einträge gefunden.
    Wir haben bei einem Patienten mit
    Rezidiv eines Karpaltunnelsyndroms (mit ausgeprägter narbiger Kompression des Nervus medianus bei chronischer Tenosynovialitis)
    eine ausgedehnte epineurale Neurolyse und Narbenexzision, Synoviallappenplastik durchgeführt.

    Der Fall wurde unserseits wie folgt verschlüsselt:
    HD: G56.0
    NDs: sind in diesem Fall irrelevant
    OPS: 5-056.40
    und 5-857.44
    Durch diese Kodierung wird die DRG B17C angesteuert.
    Der MDK hat den Fall geprüft und streicht die 5-857.44 mit folgender Begründung:

    „Es wurde eine Neurolyse des N.medianus bei Karpaltunnelsyndrom durchgeführt, welcher mit dem Kode 5-056.4 abgebildet wird.Die OPS-Ziffern stellen dabei eine sog. Mischkalkualation dar. Grundprinzip des OPS ist die Abbildung eines durchgeführten Eingriffes möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung). Dies bedeutet: Jeder Einzelkode enthält normalerweise alle Infos für eine Prozedur mit allen notwendigen Komponenten (DRG P003d). Die OPS-Ziffer 5-857.44 ist zu streichen Es resultiert eine Eingruppierung in die DRG B05Z.“

    Das würde ja bedeuten, dass generell bei jedem operierten Rezidiv eines Karpaltunnels eine Synoviallappenplastik erfolgt.
    Stimmt das???

    Ich danke Euch im Voraus für Eure tatkräftige Diskussion.

    Viele liebe Grüße
    die verzweifelte und rätselnde Vera ?(

  • Hallo Vera,

    so wirklich falsch finde ich die Beurteilung nicht. Ich denke, ein großer Fehler liegt in der Annahme, dass eine OPS-Ziffer immer nur den einfachsten Fall abbildet und alles andere dazu kodiert werden kann. Wenn dies kodiertechnisch erforderlich ist, finden sich diesbezügliche Hinweis, wie beispielsweise, dass eine Spongiosaplastik bei TEP-OPs gesondert zu kodieren ist.
    Ich persönlich gehe von einer \"durchschnittlichen\" OP aus, die aber auch Abweichungen in die eine (Aufwand unter dem Durchschnitt), wie auch in die andere (Aufwand über dem Durchschnitt) Richtung berücksichtigt.

    Felix :d_gutefrage:

  • Hallo Vera,

    ganz so einfach, wie Felix II es sieht würde ich es nicht sehen.

    Zu einer Codierung einer OP ist alles inklusive, was regelhafter Bestandteil der Op ist.

    Eine Synoviallappenplastik bei einer OP eines Karpaltunnelsyndroms ist die S-Plastik sicherlich nicht regelhafter Bestandteil der OP.

    1. das Rezidiv wird wie folgt codiert: M96.88 (z.n. Vor-OP) und G56.0.
    2. Die OP wird so kodiert, dass man das, was gemacht wurde, auch erkennen kann, denn ein Standardverfahren gibt es hier nicht, denn Viele kommen mir der Spaltung des Lig. Transversum aus (5-841.10). Damit ist der Fall in vielen Fällen schon erledigt. Andere resezieren etwas von dem Band (5-841.20). Auch damit kann die Sache erledigt sein. Wieder andere fügen noch eine Neurolyse hinzu (5-056.40 oder je nach Höhe 5-056.3; Grenze ist das Handgelenk) oder führen sie allein durch.
    3. Ihre Variante ist in der Rückübersetzung ein Fascienlappen, Sie beschreiben aber einen Synoviallappen. Was ist hier wirklich gemacht worden? Dann kann man Ihnen vielleicht weiterhelfen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin