Neurolyse N. hypoglossus bei Carotis - Endarteriektomie

  • Sehr geehrte Forums-Kolleginnen und -Kollegen,

    ich brauche Rat bei nachfolgender MDK - Beurteilung:

    Unsere Gefäßchirurgen haben bei einer Carotis - Endarteriektomie eine Neurolyse des N. hypoglossus durchgeführt und mit dem Kode

    5-056.0 \"Neurolyse und Dekompression eines Nerven: Hirnnerven extrakraniell\"

    zusätzlich zur Carotis - Endarteriektomie erfaßt.
    Dadurch wird statt der üblichen DRG bei Carotis-Endarteriektomie (Basis DRG B04) die DRG B03Z groupiert (Fall aus 2007).

    Der MDK sagt, die Neurolyse war lediglich zur Freilegung der A. carotis interna erforderlich (Zugangsweg) und ist deshalb nicht zu kodieren.

    Unsere Gefäßchirurgen sagen, daß sie oft, aber nicht immer eine Neurolyse des N. hypoglossus durchführen müssen. Wenn sie eine Neurolyse machen, ist diese mal mehr und mal weniger aufwändig.

    Hat der MDK recht? Ist die Neurolyse eine Prozedurkomponente der Carotis - Endarteriektomie und dementsprechend nicht extra zu erfassen? (Tatsächlich gab es keinen \"medizinischen\" Grund zur Neurolyse des N. hypoglossus außer der Freilegung der A. carotis.)
    Oder ist es eine eigenständig Prozedur, die gesondert kodiert werden darf?

    Ich bin gespannt wie es in anderen gefäßchirurgischen Abteilungen gehandhabt wird und danke im voraus für Ihre Beiträge.

    Dr. F. Krebs
    FA für Anästhesie
    Medizin - Controlling

  • Guten Abend!

    Ich möchte diese Thema noch mal diskutieren. Wie sehen es die gefäßchirurgischen Kollegen?
    Meiner Meinung nach gehört das nicht kodiert.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Ich bin zwar kein Gefässchirurg, stimme aber damit überein: Zugangsbedingte Operationsschritte sind monokausal mit der Hauptleistung kodiert, sofern DKR oder OPS nichts anderes regeln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier