Kodierung von Knochenersatz-"Endobone"

  • Sehr geehrter Herr Dr. Schemmann und Herr Hollerbach,

    vielen Dank für die schnellen Antworten. Genau das war ja mein Problem, dass ich nicht glauben konnte, dass das ZE für die hochpreisigen Beckenimplantate in eine \"Kategorie\" mit den überschaubar teuren keramischen Knochenersatzstoffen fallen soll, nur weil sie zufällig am Becken eingebracht wurden. Nun denn, dann rechnen wir halt 600 € ab und warten auf die diesbezügliche Bereinigung der FPV.

    Einen schönen Abend !

  • Liebe Mitstreiter (insbesondere die orthopädisch operativ tätigen),
    ist das Auffüllen eines solch kleinen Defektes am Beckenkamm überhaupt notwendig?

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo Herr Weyland,

    dazu werden wir in 10 Jahren abschließende Antworten geben können. Mir ist dies auch neu.

    An der Tibia fülle ich allerdings die Defekt mittlerweile auf, eine Stressfraktur nach Entnahme von 4 Krümeln Spongiosa für eine Kleinzehenpseudarthrose hat mich dort Vorsicht gelehrt. Das war in den letzten Jahren einfacher, dort war es nicht kodierungsrelevant.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Vielen Dank, lieber Kollege Schemmann.
    Ich hatte gehofft, dass Sie mir antworten. Nun kann ich mir am Beckenkamm eine solche Stressfraktur deutlich schlechter vorstellen... Da muss man als Operateur vielleicht doch eine gute Antwort auf die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit parat haben.

    Liebe Grüße

    H. Weyland
    Facharzt für Chirurgie

  • Hallo Herr Weyland,

    diese Frage muss man sich gefallen lassen, und ich hoffe Sie werden uns einige einfallsreiche Antworten zur Kenntnis geben. Vielleicht ist ja eine überzeugend...

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Forum,

    ich hatte heute eine MDK-Anfrage, die zum Gegenstand den Nachweis der Verhandlung des Schlüssels Beckenimplantat 5-785.3 hatte, da wir 600€ geltend gemacht haben.
    Der Kode ist korrekt nach meiner Überprüfung.

    Nun dachte ich immer, dass bei den ZE aus Anlage 6 bei nicht verhandelten ZEs diese mit 600€ in Rechnung gestellt werden können.
    Gibt es für die Abrechnung der 600€ noch irgendwelche anderen Einschränkungen? Oder würde es genügen den MDK auf §5 (2) der FPV hinzuweisen.

    Vielen Dank für die Unterstützung

    simtho

  • Zitat


    Original von simtho:
    Hallo Forum,

    ich hatte heute eine MDK-Anfrage, die zum Gegenstand den Nachweis der Verhandlung des Schlüssels Beckenimplantat 5-785.3 hatte, da wir 600€ geltend gemacht haben.


    Hallo,

    seit wann überprüft der MDK, ob Verhandlungen mit welchem Inhalt statt gefunden haben?
    Die Korrektheit des Kodes zu überprüfen kann ich nachvollziehen.
    Bin jetzt etwas verwirrt.

    Könnten Sie uns vielleicht den genauen Text der Anfrage zur Kenntnis bringen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Hr. Horndasch,

    hier der Text der Anfrage:

    Sie haben das ZE Beckenimplantat i.H. von 600€ in Rechnung gestellt. Die Berechnung des ZEs ist aus den vorliegenden Rechnungsbelegen nicht nachvollziehbar.
    Bitte senden Sie uns zur weiteren Prüfung einen Nachweis über die Vereinbarung, dieses Entgelt zum Zeitpunkt der OP abrechnen zu dürfen.


    Für mich hört es sich so an, als ob wir nur die 600€ abrechnen dürfen, wenn diese auch vereinbart sind. Dies steht aber nach meiner Meinung in der FPV §5 anders. Oder habe ich etwas nicht berücksichtigt?

    simtho

  • Guten Morgen -

    macht mich auch ratlos - da die Kassen ja mit Ihrer Prüf-Software (dort ist u.a. die AEB der Häuser hinterlegt) checken können ob ein ZE vereinbart wurde oder nicht. Zudem greift ja alternativ die Reglung aus FPV bei \"fehlender Vereinbarung\".

    Herzlichst.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo Simtho,
    und diese Anfrage kam vom MDK?
    Ich verstehe so langsam gar nix mehr.

    Ich würde denen dann halt die entsprechenden Grundlagen für die 600 Euro schicken. Ist ja ein lernendes System :d_zwinker:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin Erwin,

    es gibt nichts, was es nicht gibt ;)

    Bonbon des Tages bei mir: Zahlungsverweigerung einer Kasse, da beim Sachbearbeiter die Checkliste zum Komplexkode (den wir grundsätzlich erfüllen) noch nicht angekommen ist, und er so lange die Bezahlung der erstmalig verhandelten unbewerteten DRG verweigert (Korrespondenz natürlich über DTA).

    Ja, ist klar: dann einfach mal die komplette Rechnung ignorieren. Ein neuer Fall für meine Sammlung :)

    Grüße aus dem sonnigen Norden

    Jannis