HD: Leberzirrhose oder Aszites

  • Guten Tag,
    jetzt hab ich genau den Fall aus DKR D002f. Pat. kommt mit
    - dekomp. C2-Zirrhose
    - Aszites und Ödeme d. unteren Extr. bds.
    - Ösoph.-Varizen II°
    - Thrombopenie, C2-toxisch
    - Antrumgastritis
    - anamn. Teerstuhl
    Puls 116´ , sonst opB

    Th.:
    Aldactone, Unat, Pantozol, Propra, Betabion
    Rö-Thx, Gastroskopie, Abdomen-Sono, EKG.


    Sozialmed. Gutachten verweist jetzt auf D002f, DKR, und will statt HD K70.3, (C2-Zirrhose, H60Z), HD R18 (Aszites, Z65Z) kodiert haben. Heißt nach MDK CC 0 statt CC 4 (wobei MDK wohl vergessen hat, die Zirrhose zumindes als ND zu nehmen).

    Frage: wann darf ich denn die Leberzirrhose als HD nehmen?

    Ich denke doch zumindest die Gastro rechtfertigt schon mehr als nur die Verkodierung der Aszitespunktion.

  • Guten Tag.
    aus Ihrer Anfrage geht leider (zumindest nicht für mich) hervor, weswegen der Patient ins KH gekommen ist und was den Aufenthalt verursacht hat.
    Vielleicht könnten Sie hierzu noch einige Angaben machen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Danke für die Antwort,
    Einweisungsgrund war:

    FA: K70.3 dekomp. LZ.


    Ich habe jetzt dergestalt Stellung bezogen, dass ja aufgrund v.a. der ÖGD-skopie nicht nur Ressourcenverbrauch in Bezug auf den Aszites bestand.


    plausibel?


    MfG

    Roman Heger

  • Hallo petterson,

    Willkommen im Forum,aber bitte beim nächsten Mal die Anrede und den Gruß nicht vergessen!

    Grüße von Medicus


    Hallo Herr Heger,

    Waren die Ö-Varizen schon bekannt? Wenn ja, könnte man da bei anamnestischer Angabe von Terrstuhl nicht auch einen Verdacht auf eine GIB vor der Gastro gehabt haben? Was \"sagt\" denn der Gastro-Befund?

    Schönen Abend und Grüße aus Sachsen von Medicus!

  • Hallo r.heger,

    klingt plausibel und hat bei uns bisher immer gereicht. Um ein Symptom als HD zu kodieren, fordert die DKR, dass \"nur das Symptom behandelt wird\". Daraus lese ich, dass sobald auch nur die unwichtigste weitere Erkrankung mitbehandelt wird oder Aufwand verursacht, dieses Symptom nicht mehr HD sein kann. Auf diese Argumentaton habe ich bisher weder von den Kassen noch vom MDK jemals Widerspruch erfahren.

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo,

    die Einweisung \"Leberzirrhose\" allein ist nicht ausreichend, um diese als HD anzugeben. Es kommt nur darauf an, was für Aufwand im Zusammenhang mit der Leberzirrhose entstanden ist.

    Wenn nur eine Ausschwemmung des Aszites erfolgte, ist Aszites die HD.

    Wenn jedoch eine Behandlung der Ösophagusvarizen oder einer hepatischen Encaphalopthie durchgeführt wurde, so wird die Leberzirrhose zur HD, weil die genannten Komplikationen nur als Sekundärdiagnosen kodiert werden können.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo,
    nun will ich diesen alten Thread wieder erwärmen....

    Auch wir haben hier eine entsprechende Begutachtung zum genannten Beispiel der DKR (2009) Azites bei LeberCi.

    Es wurde 2mal punktiert, um die Aszites zu entlasten. Die Pat. erhielt ausser Diuretika noch Pantoprazol, Propanolol, Lactulose und Vit. B.-Komplex.

    Ich kann nicht erkennen, dass die Gabe von Lactulose und Vit.B-Komplex der Behandlung des Aszites dienlich sind....
    Meine Folgerung wäre also, dass eben nicht nur der Aszites durch Punktion behandelt wurde.

    Meinungen?

    Viele Grüße
    P. Dietz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    die DKR gibt nur vor, dass bei ausschließlicher Behandlung des Symptoms dies HD wird. Es wird kein Mindeststandard bezüglich einer Behandlung der zugrundeliegenden Erkrankung vorgegeben. Diese Diskussion war schon im Rahmen der Auslegung von \"Therapie\" bei der DKR D003 überflüssig. Wenn Sie also mit Ihrer Gabe von Lactulose und Vit.B-Komplex die zugrundeliegende Erkrankung behandeln, dann ist diese zu kodieren. Diese Diskussion betrifft eigentlich nicht den Inhalt der DKR, sondern einzig die medizinische Betrachtungsweise.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau