Nur ein Grouper - womöglich mit Dongel - und doch DRGs für alle...

  • Sehr geehrte(r) Frau/Herr VB_PROG,

    ich bin Angestellter bei einem Medizin-Software-Hersteller (3M Health Information Services). Meiner Ansicht nach ist jene von Ihnen erörterte Vorgehensweise unzulässig. Die Verwendung eines Dongels dient dem Schutz eines Programmes in der Einzelplatzverwendung. Jedes Umgehen dieser Absicht seitens eines Anwenders ist wohl ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen.

    Ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen gefährdet hier Arbeitsplätze.

    Bei allem Respekt vor den vielen redlichen Medizinkontrollern hier bei mydrg habe ich mir erlaubt unsere Rechtsabteilung einzuschalten.
    Ich möchte anmerken, daß wir in keinster Weise gegen mydrg vorgehen möchten. Wir prüfen allerdings die rechtmäßigkeit Ihres Vorschlags.
    Über weitere Maßnahmen wird in Abhängigkeit vom Untersuchungsergebnis entschieden.

    Herzliche Grüße
    Ihr
    Laslo Faith

    --
    Laslo Faith
    Partnering Consultant 3M Health Information Systems

    Laslo Faith
    Partnering Consultant 3M Health Information Systems

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrte/r VB_PROG,

    nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch rechtens. Ich sehe das genauso wie Herr Faith. Da Sie im letzten Satz schreiben

    Zitat


    (Etwas anonym wg. der Lizenzenfrage, keine Ahnung, ob das Vorgehen zulässig ist...)

    sollten Sie vielleicht vor einem Posting prüfen, ob ein solches Vorgehen zulässig sein könnte. Da Sie aus ebenselbem Grunde anonym bleiben wollen, vermute ich, dass Sie sich diese Frage schon vorher selbst beantwortet haben und zu einem anderen Schluss gekommen sind. Ihre Anleitung zum Rechtsbruch habe ich daher "entschärft", u.a. um evtl. Nachahmer Ihres zweifelhaften Tipps nicht mehr mit Informationen zu versorgen. Ich denke, das ist eine verständliche Reaktion.

    Sollte es "Spitz auf Knopf" kommen, bin ich als Forenbetreiber zur Mitwirkung und zur Herausgabe Ihrer Nutzerdaten verpflichtet. Wir werden sehen.

    B. Sommerhäuser X(

  • 8o
    Huch...
    Nun, vielleicht kann ich das ganze auch noch etwas entschärfen.
    1. Eigentlich war das ganze eine Übung für einen Webservice mit dem neuen VB.Net. Weil's so gut geklappt hat, musste es irgendwie geschrieben werden.

    2. Ein "Produktivbetrieb" ist damit nicht möglich, Arbeitsplätze sollten sicher nicht auch noch kaputt gemacht werden (und werden dadurch auch nicht), denn (auch für mich unstrittig) schliesslich benötigt man immer einen lizenzierten Grouper (denn wir im übrigen mittlerweile auch haben) mit regelhafter KIS.Integration für die regelhafte Abrechnung.

    3. Mit der ADMIN-Reaktion bin ich durchaus einverstanden - es reicht, wenn sich der Verfasser in die Nesseln setzt;(

  • Hallo Forum,

    ich denke wir haben in diesem Forum
    sicher andere Probleme zu lösen.
    Die Frage, wie kann ich durch Verstoß gegen
    das Lizenzrecht ein paar Euro für die
    Verwaltung sparen, gehört nicht zu diesen
    Problemen.:boom:
    --
    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    • Offizieller Beitrag

    Die Rechtsabteilung der Firma 3M hat auf den initialen, mittlerweile wunschgemäß gelöschten Beitrag wie folgt reagiert:

    Auszug EMail von 3M

    Dieser Aufforderung komme ich hiermit nach.
    Mit freundlichen Grüßen
    B. Sommerhäuser