Hauptdiagnose bei Endokarditis

  • Hallo miteinander,

    ich dachte eigentlich, dass ich diese Problematik schon mal zur Diskussion gestellt hatte, aber finde es nicht mehr.
    Deshalb noch mal die Fallschilderung:

    Pat. nach OP an Wirbelsäule (Infektion) im Oktober langwieriger Verlauf mit Sepsis (Keimnachweis) und nachgewiesene akute Endokarditis mit Vegetationen.
    Begleitend AI II, KHK- Einastsklerose
    Absolute OP- Indikation- Patient lehnt ab, folgt antibiotische Behandlung stationär und dann ambulant.
    Im Januar entscheidet sich der Patient zur OP- warum zu diesem Zeitpunkt \"Gespräche mit Familie\" nicht ganz klar.

    OP-Vorbereitung (Herzkatheter etc.) in Kardiologie, Verlegung in Herzchirurgie zur OP; keine akute Infektion mehr nachweisbar, Kardiochirrugie macht TEE und findet keine Vegetationen mehr. Es folgt im Gespräch mit dem Pat. das Absetzen der OP, da AI II allein keine ausreichende OP-Indikation. Entlassung.

    Es stellt sich die Frage der HD: I38 oder I35.1?

    Freue mich über Ideen. Bei mir spielen in den Überlegungen neben der D002, die D007 und D008 eine Rolle.

    Mfg.

    Uwe Neiser


  • Hallo Herr Dr. Neiser,

    Pat. ist zwar mir Diagnose Endokarditis aufgenommen worden, nach Analyse des Falles ist diese aber nicht mehr nachweisbar. Die AI ist aber weiter nachweisbar und verifiziert worden mit einem Stadium II. Also nach meiner Ansicht auch HD.
    Da die OP abgesetzt wurde, bleibt die Z53. Eine Erkrankung, warum die OP abgestzt wurde, ist nicht vorhanden und die Z53 ist die letzte Stelle der Diagnosen.
    Die DKR D008 greift nach meiner Meinung nicht, da die Endokarditis/Vegetationen nicht mehr nachweisbar waren, also der Erfolg der antibiot. Therapie im Voraufenthalt gegeben ist und somit keine Behandlung der Endokarditis erfolgte.
    VD also Ausschluss.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Mikka,

    das ist auch die Denkweise des MDK, das Problem für mich besteht darin, dass wegen der AI II keine OP-Indikation bestand. Die Aufnahme erfolgte unter der Annahme, dass die Endokarditis (zumindest die Vegetationen) noch da sind. Also war die stationäre Behandlungsnotwendigkeit durch die Annahme der persistierenden Vegetationen begründet.
    Nach den Duke Kriterien für den Ausschluss einer Endokarditis ist von einer solchen auszugehen, wenn kein sicherer Ausschluss möglich ist.
    Das alleinige Fehlen der Vegetationen belegt dies jedoch nicht. Allerdings passt zur I38 nicht, dass keinerlei Behandlung mehr erfolgte.
    In diesem Sinne ist die D008 schon gut, da es sich eben um eine Verdachtsdiagnose im Sinne der DKR handelt, bloß kein zu kodierendes Symptom alternativ vorliegt.

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Hallo nochmal,

    ich gehe davon aus, dass nach Ende des stat. Aufenthaltes mit Sicherheit durch HK, TEE, Blutkultur u.a. die Endokarditis ausgeschlossen ist. Ansonsten würde ich von einer berechtigten OP-Indikation ausgehen und die Endokarditis als HD nehemen. Da aber nur noch die AI II vorhanden ist, ohne Vegetationen, ohne Entzündungszeichen u.a., gehe ich von einem Zustand nach.... aus. Das schliesst für mich die Endokard. aus. Es wurde sicher keine Behandlung eingeleitet(Antibiose) sondern ein aktueller Status eruiert (TEE/ BK/TTE/HK).
    Sollten aber noch begründete Zweifel an der Ausheilung der Endokarditis bestehen und Befundberichte unterstützen diese, würde ich über eine VD Endokarditis nicht streiten. Eine nichtrheumat. AI schliesst , nach meiner Ansicht, ein erworben durch Endokard. nicht aus, sonst würde ich nach Histobefund des Klappenmaterials viele Fälle höher grupieren.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Guten Morgen,
    sehe ich das richtig?
    Pat. wurde mit AI zur OP aufgenommen; OP wurde wegen \"fehlender Endokarditis\" nicht durchgeführt.

    Warum sollte dann die AI nicht HD sein?

    Ich würde das Beispiel analog zu anderen (elektiven) OPs sehen, die wegen einer Infektion nicht durchgeführt werden.

    In der Einleitung zur DKR D007 heisst es ja \"aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt\"

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • hallo Herr horndasch/ phlox/ mikka

    da steht doch tatsächlich in D007 \"aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt\"
    Doch dann werden genau 2 scenarien vorgegeben, -nicht mehr
    a) wenn die OP/P aus t e ch n i s chen gründen nicht ausgeführt wurde
    b) .... auf grund einer k r a n k heit/ komplikation , die n a ch a u f n a h me aufgetreten ist, nicht durchgeführt wurde

    In diesem fall
    a) lagen keine technischen gründe vor, welche die OP verhinderten
    b) traten nach aufnahme keine neuen erkrankungen auf, welche die OP verhinderten (das gegenteil: die EC stellte sich als therapiert heraus, die AI bedurfte keiner op)

    Da a) und b) nicht zutreffen könnte man doch zumindest D007 aus der liste D002, D007, D008 streichen, oder?

    mfg ETgkv

  • Hallo ETgkv,
    ich weiss nicht, ob die Nennung von zwei Beispielen (expressis verbis als Beispiel 1 und Beispiel 2 gekennzeichnet) geeignet ist, die einleitenden Worte \"aus irgendeinem Grund\" aufzuheben. Das hat für mich keinen eingrenzenden und abschließenden Charakter. Aber ich bin kein Jurist, sondern nur Internist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo an alle,

    zunächst mal herzlichen Dank für die Diskussion.
    Op-Indikation war in diesem Fall das Vorliegen der Vegetationen, da durch den Eingriff das Embolierisiko drastisch reduziert wird.
    Diese lagen jetzt laut TEE nicht mehr vor, leider nicht in der Kardiologie abgeklärt. Glücklicherweise auch kein Embolie aufgetreten.
    Entzündungsparameter waren auch niedrig.
    Mit der AI II tue ich mich deshalb schwer, weil diese nicht Veranlassung der stationären Aufnahme war sondern die Annahme der Endokarditis mit Vegetationen.
    Ein sicherer Ausschluss der Endokarditis ist nach Dukes nicht eindeutig möglich und dann gehen diese Kriterien von einem Vorliegen derselben aus.
    Aber für mich zeichnet sich ab, dass die Endokarditis damit eine Verdachtsdiagnose war- aus der Anamnese- und nicht behandelt wurde.
    Damit kann sie eigentlich nicht HD sein.

    Da ich keine bessere Lösung finde werde ich mich wohl dem MDK anschließen und die AI doch nehmen, denn für einen Rechtsstreit erscheint mir der Fall doch ungeeignet.
    Im Prinzip diente der jetzige Aufenthalt zur Prüfung der OP-Indikation (auch unter Wertung des Stadiums der AI) und Nachkontrolle der Endokarditis.


    Wäre nur zu überlegen, ob hier in die DKR dieser Sachverhalt - Indikationsprüfung- nicht bestätigte Indikation- aufgenommen werden könnte?

    Mfg

    Uwe Neiser