Neonatologie und transitorische Thrombozytopenie

  • bei der letzten MDK-Prüfung in unserer Klinik wurde vom MDK behauptet, daß die Diagnose P61.0 (Transitorische Thrombozytopenie beim Neugeborenen) nur verschlüsselt werden darf, wenn das Kind eine Thrombozytentransfusion erhalten habe.
    Gibt es bzgl. dieser sehr fragwürdigen Aussage Erfahrungen aus anderen MDK-Klinikbegehungen?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    S. Hiedl

  • Hallo,
    es steht doch die Frage nach dem Ressourcenverbrauch, wie bei jeder ND.
    Handelt es sich um eine Alloimmun- Thrombozytopenie? (NAIT)

    Mfg

    Uwe Neiser


    • Offizieller Beitrag

    um es gleich an der Stelle zu erwähnen: Wenn lediglich die Kontrolle der Blutwerte vorgenommen aber keine Therapie oder weiterführende Diagnostik durchgeführt wurde, gibt es keine Begründung zur Kodierung. Siehe DKR D003d, Abnorme Befunde.

  • Vielen Dank für Ihre Antworten.
    In einem Fall efolgte eine weitere differentialdiagnostische Abklärung (NAIT,
    D-Dimere). Im anderen Fall wurden lediglich mehrfache Blutbildkontrollen (> 4)durchgeführt. Damit ist in beiden Fällen ein erhöhter Resourcenverbrauch gegeben und es fällt schwer, eine manifeste Diagnose nicht zu kodieren, da die maximal Variante der Therapie (TK, immerhin ein Blutprodukt) nicht notwendig war.

    mit freundlichen Grüßen

    S. Hiedl

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von shiedl:
    Im anderen Fall wurden lediglich mehrfache Blutbildkontrollen (> 4)durchgeführt. Damit ist in beiden Fällen ein erhöhter Resourcenverbrauch gegeben und es fällt schwer, eine manifeste Diagnose nicht zu kodieren, da die maximal Variante der Therapie (TK, immerhin ein Blutprodukt) nicht notwendig war.

    Falsch. Wie ich bereits sagte, ist bei einfachen (egal wieviele) Kontrollen keine Kodierung statthaft. Sehen Sie hierzu die oben genannte DKR.

  • Hallo allerseits,

    womit wir mal wieder bei der Diskussion um die korrekte Auslegung des Begriffs \"Abnorme Befunde\" wären (ich habe mich vor einiger Zeit schon ausgiebig dazu geäußert).

    Angesichts des hier diskutierten Falles zeigt sich m.E. erneut die grundsätzliche Fragwürdigkeit einer Regelung, nach der jedwede Pathologie prinzipiell erst einmal als \"Abnormer Befund\" betrachtet wird.

    Die Diagnose \"Transitorische Thrombozytopenie\" ist, wenn ich das richtig verstehe, ja eigentlich nur retrospektiv korrekt zu stellen. Natürlich ist die Abgrenzung zu Labortechnischen \"Ausreißern\" problematisch, aber wenn sich z.B. der Aufenthalt eines Neugeborenen aufgrund dieser Abklärung um mehrere Tage verlängert, kann man doch nicht mehr von einem \"Abnormen Befund\" sprechen, der dann nicht mal kodiert werden darf!

    Was ist denn bei einem Neugeborenen, bei dem sonographisch ein schwerer Herzfehler festgestellt wird - ist das dann auch solange ein \"abnormer Befund\", bis zusätzlich zum Ultraschall noch eine andere Untersuchung erfolgt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Markus,

    ich kann die Diskussion in gewissen Bereichen nachvollziehen, hier aber (bei vorliegender Informationslage) nicht.
    Das Beispiel in den DKR dürfte doch für den geschilderten Fall ausreichen, oder nicht?
    Ein Patient wird wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen. Im Labortest wird eine leicht erhöhte Gamma-GT, die ausschließlich kontrolliert wird und keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen nach sich zieht, gefunden.
    Hauptdiagnose: Pneumonie
    Anmerkung: Die erhöhte Gamma-GT erfüllt nicht die Definition einer Nebendiagnose und wird deshalb für das DRG-System nicht dokumentiert. Sie ist jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

  • Hallo Dirk,

    das Beispiel enthält explizit die Begrenzung \"leicht erhöht\". Eine Definition des Unterschieds zwischen \"leicht\" und \"nicht mehr leicht\" ist nicht angegeben - für mich ergibt sich daraus, dass die Entscheidung, was als \"leicht erhöht\" (im Sinne von \"Normabweichung ohne eigenständige Pathologie\") und was als \"krankhaft\" betrachtet wird, für jeden Fall individuell vom behandelnden Arzt getroffen werden muss.

    Die zentrale Frage, die wir hier diskutieren, ist doch: definiert der Passus \"Abnorme Befunde\" in DKR D003 zugleich, was ein Abnormer Befund ist (nämlich jede Pathologie, die nur kontrolliert, aber nicht behandelt bzw. durch zusätzliche Untersuchungen weiter abgeklärt wird), oder überlässt er diese Definition dem behandelnden Arzt? Die Beantwortung dieser Frage sollte den Selbstverwaltungspartnern (bei aller sonstigen Uneinigkeit) doch noch möglich sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Markus,

    nein, dem kann ich hier nicht folgen. Das Beispiel ist nur ein Beispiel und keine Definition. Somit gibt es dort nichts \"Explizites\" was für die Regel von Belang ist. Was Du dort liest \"leicht erhöht\" ist nur für dieses Beispiel relevant. Die Vorgabe zur Kodierung wird aber darüber in der DKR gegeben und da steht nichts von \"nur bei leicht erhöht\". Da die Regel keinen Unterschied macht, muss hier auch nicht die Spannbreite von pathologischen Befunden definiert werden. Also: Patholog. Laborwert mit lediglich Kontrollen im Verlauf, ohne Therapie oder weiterführender Diagnostik = Keine Kodierung.
    Auf der anderen Seite akzeptieren wir doch auch, dass die Höhe des Ressourcenverbrauchs nicht definiert ist, lediglich > 0 sein muss. Warum dann nicht die gleiche Akzeptanz für diesen Bereich?

    Dass es Schwierigkeiten mit dieser DKR gibt, habe ich ja nicht bestritten, aber nicht in dem hier geschilderten Fall.

    Siehe auch ein Teil aus meinem Vortrag zu den Unzulänglichkeiten der DKR im Anhang. Hier habe ich bereits früher die Problematik beschrieben. Wie ist z.B. \"Überwachung\" zu werten ( = Therapie? ) und was, wenn schon gleich die \"Mercedes-Diagnostika\" gemacht werden?

  • Zitat


    Original von mhollerbach:

    Was ist denn bei einem Neugeborenen, bei dem sonographisch ein schwerer Herzfehler festgestellt wird - ist das dann auch solange ein \"abnormer Befund\", bis zusätzlich zum Ultraschall noch eine andere Untersuchung erfolgt?


    Guten Tag,

    wenn der Herzfehler routinemässig i.S. eines Zufallsbefundes festgestellt wurde, dann ist er m.E. nicht kodierbar. Was anderes, wenn die Sonographie gezielt bei einer entsprechenden Symptomatik zum Nachweis desselben erfolgte.

    Die Crux in dem Fall mit der Thrombopenie ist doch die, dass die Thromozytenzählung routinemässig erfolgt und damit eher in den Bereich \"nicht kodierbarer Zufallsbefund\" rückt im Gegensatz zu einer aufwandverursachenden ND.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch