infizierte Hüft Tep

  • Hallo,

    es tut mir leid, war ein Fehler von mir, das ich so in Auszügen das Thema angegangen bin, entschuldigung!
    Gegen die T84.5 spricht eigentlich, auser meiner sicht, das die Prothese doch eigentlich nicht die Infektion ausgelöst hat, sondern der MRSA!!
    Deshalb auch mein anfänglicher Gedanke mit der A49!!!

    Hatte jetzt noch ein Telefonat mit einer Kollegin und diese meinte, das in diesem Fall, eigentlich die T81.4 Infektion nach einem Eingriff treffend wäre!!

    Werde jetzt mal den Kopf abschalten und nach Hause gehn!! ..smile...
    vielleicht hat das einen Sinn!!!! ..smile..

    Vielen Dank für Ihre Tipps und Vorschläge!!

    Ich wünsch ein schönes Wochenende!!
    Gruß
    Clemens

  • Hallo Herzog13, hallo Forum,

    die T84.5 ist hier in jedem Fall zu kodieren, da spezifischer als die T81.4 (s.a. Exkl. bei T81.4).

    Bleibt die Frage M00.05 oder T84.5 als HD. Hierzu wurde bei einer ähnlichen Diskussion im Forum (finde leider nicht mehr, wo) sinngemäß argumentiert, dass die T84.5 als HD (+ Keimangabe) zu verwenden ist, weil es sich nach der Prothesenimplantation nicht mehr um ein natürliches Gelenk handelt.

    Beste Grüße und ein schönes Wochenende,
    fimuc

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von fimuc:
    Bleibt die Frage M00.05 oder T84.5 als HD. Hierzu wurde bei einer ähnlichen Diskussion im Forum (finde leider nicht mehr, wo) sinngemäß argumentiert, dass die T84.5 als HD (+ Keimangabe) zu verwenden ist, weil es sich nach der Prothesenimplantation nicht mehr um ein natürliches Gelenk handelt.

    Hallo,

    ganz so einfach ist das nicht. Z. B. wird eine traumatische TEP-Lux der Hüfte auch als HD mit S73.0- kodiert und über die zusätzliche Angabe das Vorhandensein einer TEP.
    Wenn hier eine Infektion im (künstlichen)Gelenk vorliegt, würde ich auch den entsprechenden Kode ansetzten. Dieser sagt wo und was. Der T-Kode sagt ungefähr was, ungefähr durch was, aber nicht wo. So ist aber neben der HD bezüglich der Infektion dann der entsprechende T-Kode zu ergänzen. Dann sagt man was, wo und durch was.
    Ich erspare mir an dieser Stelle explizit auf die Diskussionen zur Mehrfachkodierung einzugehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    woraus leiten Sie die HD S73.0- bei einer traumat. TEP-Lux. her? Nehmen Sie bei einer nichttraumat. TEP-Lux. dann auch die M24.3- als HD? Und jeweils die Z96.6 als ND zur Beschreibung? Oder T84.0?
    Im alphabetischen ICD-Verzeichnis des DIMDI wird keine Unterscheidung nach der Ursache getroffen, sondern pauschal für die Lux. einer Hüftendoprothese die T84.0 angegeben.

    Und da die HD T84.0 in die am niedrigsten bewertete DRG führt (bei OPS 8-201.g), sehe ich quasi schon die Anfragen auf meinen Schreibtisch flattern. Aber vielleicht ist den Kassen der Unterschiedsbetrag ja auch nicht hoch genug.

    Beste Grüße,
    fimuc

  • Schönen guten Tag fimuc,

    auch wenn Dirk Selter sicherlich selbst noch einmal antworten wird, möchte ich schon einmal dazu Stellung nehmen:

    Der Kode S73.0 unterscheidet genau so wenig wie der Kode M00.05 ob es sich um ein natürliches oder ein künstliches Hüftgelenk handelt. Und wenn ein Trauma die Ursache der Luxation ist, dann handelt es sich nicht um eine Komplikation der TEP, auch wenn eine TEP möglicherweise leichter luxiert, als ein natürliches Hüftgelenk. Dass macht die TEP aber noch lange nicht zur Ursache. Dies ist allerdings teilweise kontrovers hier diskutiert, z. B. auch bei der Frage einer traumatischen Fraktur bei Tumor. Dennoch bin ich auch der Meinung: Wenn das Trauma auslöser ist, ist das Trauma (S-Kode) als HD zu verschlüsseln, egal welcher Zustand des Knochens oder Gelenkes vorliegt. Selbstverständlich sind und bleiben die Übergänge zwischen Trauma und spontan fließend. Eine nichttraumatische TEP-Luxation ist dagegen eine eindeutige Folge der TEP-Implantation.

    In Bezug auf das alphabetische Verzeichnis sind die Hinweise dazu zu beachten die sinngemäß sagen, dass der Verweis im alphabetischen Verzeichnis nur ein Hinweis ist und immer im systematische Verzeichnis auf einen spezifischern Kode zu prüfen ist.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von fimuc:
    woraus leiten Sie die HD S73.0- bei einer traumat. TEP-Lux. her? Nehmen Sie bei einer nichttraumat. TEP-Lux. dann auch die M24.3- als HD? Und jeweils die Z96.6 als ND zur Beschreibung? Oder T84.0?

    Hallo,

    ich zitiere mich aus einem alten Thread selber:

    Hallo,

    hier meine Frage von 2.05 und Antwort vom InEK:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in den DKR 2004 war noch eindeutig geregelt, wie die Luxation einer
    Hüft-TEP zu kodieren ist:

    1306c Luxation einer Hüftendoprothese
    Der Fall eines Patienten mit traumatisch ausgerenkter Hüftendoprothese ist
    mit einem Kode aus S73.0- Luxation der Hüfte zu kodieren mit Z96.6 Vorhandensein von orthopädischen Gelenkimplantaten als Nebendiagnose.
    Ein Kode der Kategorie T84. Komplikation durch orthopädische Endoprothesen, Implantate oder Transplantate ist unter den folgenden Umständen zu verwenden:
    - wenn ein mechanisches Versagen auf Grund von fehlerhaften Prothesekomponenten bzw. zu straffen oder zu losen Bändern vorliegt.
    - wenn der Grund für die Aufnahme eine Revision des Hüftersatzes ist.

    Diese Kodierrichtlinie wurde gestrichen, an Ihrer Stelle muss nun die D002d, Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen berücksichtigt werden, die u.a. besagt:
    ...
    Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2005 ausgeschlossen ist.
    Gleiches gilt für die Kategorien T80-T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80-T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.

    Wie ist in 2005 dann die korrekte Hauptdiagnosenzuordnung für folgende 2 Fälle zuzuordnen:

    Ein Patient mit einliegender Hüft-TEP links (keine fehlerhafte Prothesenkomponenten oder instabile Bandverhältnisse) stürzt und luxiert die H-TEP?

    HD wie in 2004 S73.0- mit Z96.6?
    Oder T84.0 Mech. Komplikation einer Gelenkendoprothese?

    Ein Patient mit einliegender Hüft-TEP links (instabile Bandverhältnisse)
    luxiert diese beim Hinsetzen in einen Sessel?

    HD wie in 2004 T84.0?

    T84.0 Mech. Komplikation einer Gelenkendoprothese?
    Oder S73.0- mit Z96.6?

    Vielen Dank für Ihre Stellungnahme!

    Anmerken möchte ich an dieser Stelle noch, dass die Regel zu Komplikationen unter der Hauptdiagnosenregel D002d unglücklich erscheint. Die meisten Komplikationen entstehen während eines Krankenhausaufenthaltes und werden somit als Nebendiagnose zu kodieren sein. Dass die genannten Beispiele auch alle Komplikationen als Aufnahmegrund beschreiben ist zwar dann stimmig, beschreibt aber nicht wirklich die tägliche Praxis. Eine eigene Formulierung einer Regel Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen (wie z.B. auch die D008b Verdachtsdiagnosen) mit zusätzlichen Beispielen für die Nebendiagnosenkodierung wäre in meinen Augen sinnvoller.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter


    Sehr geehrter Herr Selter,

    vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.02.2005.

    Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung.

    Zu Ihrem ersten beschriebenen Fall:

    Nach DKR D002d ist der Kode S73.00 (Luxation der Hüfte) als spezifischer anzusehen in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung als der Kode T84.0 (Mechanische Komplikation durch eine Gelenkendoprothese). Er kann kodiert werden, wenn dieses nicht durch ein Exklusivum der ICD-10-GM ausgeschlossen ist.

    Zu Ihrem zweiten beschriebenen Fall:

    Dieser unterscheidet sich vom ersten Fall durch die Tatsache der nichttraumatischen Ätiologie der Luxation. Aus diesem Grund kommt eine Kodierung mit S73.00 (Luxation der Hüfte) nicht in Frage.
    Ob außer T84.0 noch ein spezifischerer Diagnosenschlüssel für eine nicht traumatische Luxation der Hüfte existiert, möchten wie Sie bitten beim DIMDI zu erfragen. ...
    Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleiben

    mit freundlichen Grüßen

    InEK

    Ich habe nicht beim DIMDI nachgefragt, weil ich selber keinen spezifischeren Kode kenne. Somit bleibt es inhaltlich bei der alten DKR.

  • Hallo alle zusammen,

    um nochmal zum Ausgangsthema zu kommen. Als HD ist hier m.E. M00.05 zu kodieren, weil am genauesten, ND T81.4 und wenn ich den Auszug aus dem E-Brief richtig interpretiere noch M25.1- Gelenkfistel.

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo Herr Selter,

    meine Internetverbindung ist z.Z. mächtig gestört und es ist reiner Zufall, wann ich mal durchkomme. MDRG baut sich wenn es gelingt extrem langsam auf (Analoganschluss), ist das System in letzter Zeit so geändert worden, dass zum Einstieg mehr Daten übermittelt werden müssen als früher?

    Nun zu Ihrer versteckten Frage mit den nichttraumatischen Gelenkluxationen.

    Eine nichttraumatische Gelenkluxation eines Hüftgelenks wird z.B. unter M24.35 codiert. Damit sind dann ebenfalls Kombinationen mit der T84.0 herstellbar und das Codierproblem wird auf die seinerzeit mit DIMDI konsentierte Lösung einer infizierten TEP = Osteomyelitis + Erreger + T84.5 zurückgeführt hier also M24.3ff + T84.0.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Winter,

    zu Ihrem EDV-Problem kann ich nichts sagen, da dies bisher von niemandem so geschildert wurde. Das klinkt nach einem lokalen Problem.

    Ich hatte eigentlich gar keine Frage, auch keine versteckte, sondern habe nur den damaligen Dialog mit dem DIMDI dargestellt.

    Zur Kodierung: Die Analogie ist nachvollziehbar, allerdings nicht so einfach in der Konsequenz. Ich habe auch heute wieder mit dem DIMDI das Problem besprochen und es muss festgestellt werden, dass hier eine Klärung über die DKR wünschenswert wäre (\"Für A nimmst du den/die Kode(s), für B den/die Kode(s)), oder das Thema im Rahmen der GM der ICD-10 angegangen werden sollte. Problematisch ist, dass das Prinzip der Mehrfachkodierung in der Klassifikation kein Tabu ist, von den einzelnen Kassenvertretern/MDK aber gerne anders gesehen wird. Dieses Problem der interessenbedingten Sichtweise wäre über eine entsprechende Formulierung in den DKR zu beheben, nur, wer rechnet wirklich damit? zumindest nicht für 2009, das Thema ist durch. Aber wenn man sieht, wielange es gedauert hat, bis man sich in den DKR auf eine Definition \"Ende Weaning\" geeinigt hat, ist ja noch Hoffnung.