Patient verstorben bei Verdachtsdiagnose

  • Hallo allen Kollegen im Forum,

    gerade erhielt ich eine MDK Ablehnung für folgenden Fall:
    Patient kommt mit Tachypnoe, Zyanose, J96.0 bei Verdacht I26.9/0. Der Patient verstirbt nach 5 Tagen. Behandelt wurde der Patient mit der Verdachtsdiagnose I26 / Lungenembolie. Es wurde keine invasive Beatmung durchgeführt.

    Der MDK GA sagt, dass eine spezifische Therapie nicht durchgeführt wurde (als Verdachtsdiagnose D008b) und nur das Symptom J96.0 als HD kodiert werden kann.

    Was mich stutzig macht, ist die Entlassart: Tod.

    Wer kann hier helfen. :d_gutefrage:


    Danke Vinzenz

  • Hallo Vinzenz,
    was sagen denn Ihre Ärzte:
    dringender V.a. auf LE oder LE als Ursache der Dyspnoe möglich.

    Nach DKR D008: Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.

    Es gibt auch noch andere Behandlungsmethoden einer LE als die Beatmung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    sagen wir\'s mal so: Eine LE würde man mal zumindest mit Heparin behandeln - und zwar mit mehr als nur zur Prophylaxe.
    Was meint denn der Gutachter, was man bei J96.0 mit Heparin erreichen kann?

    Die Entlassart spielt meiner Ansicht nach hier keine Rolle.

    Leider sind viele Entlassbriefe wahres Kanonenfutter für den MDK, so könnte hier vielleicht formuliert worden sein \"... Aufnahme mit resp. Globalinsuff., blabla usw. und im letzten Nebensatz ...als Ursache möglicherweise Lungenembolie...Wir bedauern...\" Dass Heparin oder auch Katecholamine gegeben wurden, steht in solch einem Brief nicht, da muß man dann noch die Akte bemühen und mitschicken bzw. zeigen.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Guten Morgen (aus kalten Niedersachsen),
    es bestand schon dringender LE Verdacht. Lt. E-brief handelte es sich um \"... fulminante LE bei rezidiv. LE\'s.
    Neben der Symptomatik wurde mit 3x 5000IE Heparin s.c. bei Körpergewicht ca. 40kg behandelt. Der Patient verstarb nach 5 Tagen.

    Gruß
    Vinzenz

  • Hallo Vinzenz,

    jetzt darf ich mich aber wundern. Eine \"fulminante\" LE, die nicht beatmet wird- ps. bringt eh nichts, wenn die Lunge nicht durchblutet wird- wo soll der Sauerstoff denn hin, wenn nix durch die Lunge fließt.
    Die Therapie mit nur Heparin in Kombination mit fulminant ergibt nur einen sinn für mich- der Pat. war so krank, dass keine kausale Therapie mehr angezeigt war. Entweder altersbedingt oder bei anderem Grundleiden.
    Ansonsten wäre Diagnostik (CT), Lyse bzw. OP angezeigt gewesen.
    Was stimmt hier nicht das fulminant?

    Also bei normaler Therapie erfolgt die Beatmung,um den Rest des Blutes, der noch durch die Pulmonalarterien kommt stärker zu sättigen und die kausale Therapie. Nur Heparin und noch dazu s.c. wird gegeben bei segmentalen Embolien, die klinisch wenig relavant sind oder wenn halt keine kausale Therapie mehr indiziert ist. Wenigsten iv. kontinuierlich Heparin kann ich mir noch vorstellen.
    Eine spezifische Therapie sehe ich da auch nicht. Ist keinerlei Diagnostik erfolgt?

    Schönes WE.

    Uwe Neiser


  • Hallo phlox,
    so verwunderlich finde ich das nicht (auch wenn wir als außenstehende \"Gutachter\" nur spekulieren, aber was anderes machen die Freunde vom MDK ja auch nicht ...). wenn der Pat. primär mal noch nicht so schlecht beeinander war mit seinen kleinen rezidiv. LE\'s, dann gab\'s sicher auch mal primär keinen Grund zur Beatmung. Erst der letzte Schuß hat ihn dann dahingerafft. Ich denke, man liest oft sowas wie das beschriebene, um die Todesursache darzustellen. Man schreibt ja sicher genausooft \"V.a. Myokardinfarkt bei bek. KHK und AP-Symptomatik\" wenn so ein Pat. mal tot im Bett gefunden wird (wobei da dann der Infarkt wohl eher nicht die HD wäre, ausser man hätte noch reanimiert).
    3*5000 Hep. s.c., nun ja, aber bei 40 kg sicher mehr als \"Prophylaxe\".

    Letztlich gilt hier - wie die Vorschreiber schon schrieben - Verdachtsdiagnose (hier dann eher im Sinne der \"rezidiv. LE\'s\") - behandelt ->HD.

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo zusammen,

    ich würde mich hier mal dranhängen. Ich habe einen Fall beim Sozialgericht, bei dem es um die Kodierung einer Verdachtsdiagnose geht (Verdachtsdiagnose wurde gestellt, entsprechend behandelt und bis zum Ende des stationären Aufenthaltes nicht ausgeschlossen). Nun fragt das Gericht, ob die DKR008 überhaupt anwendbar ist, weil der Patient weder nach Hause entlassen noch verlegt wurde (er ist verstorben).

    Und jetzt bin ich ratlos. Vielleicht hat jemand eine Idee, wie ich jetzt noch argumentieren kann.

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Enders

  • Hallo,

    also mal ganz theoretisch ist "verstorben" auch eine Entlassung "nach Hause".

    Eigentlich bekommen die Angehörigen den Verstorbenen übergeben und könnten ihn sogar nochmal mitnehmen und zu Hause aufbahren.

    Das dies in Deutschland nicht (mehr) üblich ist und meist ein Bestattungsunternehmen vom Angehörigen beauftragt wird ist eine andere Frage.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold