Liebes Forum,
in unserem Schlaflabor wird bei ca. 15% aller Patienten am Ende eine andere Diagnose gestellt, so z.B. G 47.0 oder G47.1 oder G47.2 (Störungen des Schlarrhythmus, gesteigertes Schlafbedürfnis) usw.
Diese Fälle steuern nun nach dem Def.-Man. in den DRG U60Z Psychiatrische Behandlung, ein Belegungstag, ohne Elektrokrampftherapie (EKT), worüber Vertreter der KK sehr verwundert sind. Es scheint unklar, warum wir ohne entsprechende Abteilung soviele DRGs im Bereich der psychischen Krankheiten produzieren.
Haben Sie entsprechende Sachverhalte schon mit den Kostenträgern diskutiert.
Medizinisch ist die Kodierung ja vollkommen korrekt.
Gruß,