Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG

    • Offizieller Beitrag

    Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG

    In dem Spitzengespräch zwischen den Spitzenverbänden der GKV, PKV und der DKG am 2.10.2002 ist die ausstehende Vereinbarung nach § 21 KHEntgG aufgrund weit auseinanderliegender Vorstellungen über die Abschlagshöhe für Krankenhäuser, die nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig übermitteln (§ 21 Abs. 5 KHEntgG), nicht zustande gekommen. Es wurde ein erneuter Einigungsversuch vorgesehen, über den der Vorstand der DKG in seiner nächsten Sitzung im November 2002 entscheiden wird. Damit steht eine verbindliche Festlegung auch der Einzelheiten der Übermittlung, insbesondere des DRG-Datensatzes, weiterhin aus; sie wird – bei Einigung – in der letzten Novemberwoche verfügbar sein.

    Gruß
    E. Rembs

  • Hallo und guten abend !!

    Frage an herrn rembs :

    Betrifft das Novembermeeting der DKG auch die Klärung des §21-Datenübertragungsformates,oder ist hier schon Klarheit geschaffen ?

    MLG aus Bochum

    c.Möcklinghoff

  • Guten Morgen allerseits,

    hat schon jemand etwas über den aktuellen Stand erfahren, ob nun die
    Übermittlung der DRG-Daten nach § 21 KHEntgG konsentiert ist? Mittlerweile ist es ja schon Dezember.
    Mit freundlichem Gruß
    S.Wolf-Beyrich

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von s_wolf-beyrich:
    ...hat schon jemand etwas über den aktuellen Stand erfahren, ob nun die Übermittlung der DRG-Daten nach § 21 KHEntgG konsentiert ist? Mittlerweile ist es ja schon Dezember.

    DKG:

    Zitat


    Vereinbarung nach § 21 KHEntgG

    Einleitung des Unterschriftsverfahrens

    Im Spitzengespräch zwischen der DKG und den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung am 13.12.2002 ist eine Einigung über die in § 21 KHEntgG vorgesehene Vereinbarung über die Übermittlung der DRG-Daten und den Abschlag nach § 21 Abs. 5 KHEntgG zustandegekommen. Die Vereinbarung ist nun in das Unterschriftsverfahren gegeben, über dessen Abschluss wir informieren werden.

    Den Text der Vereinbarung ist im Downloadbereich verfügbar.

    16.12.2002, Hr. Völlink.

    D. D. Selter

  • Hallo Forum,

    kann man dann schon absehen, wann die Vereinbarung offiziell veröffentlicht wird und wann damit die entsprechenden Fristen zur Datenlieferung beginnen?

    Grüße aus HH
    Jens Bussmann
    --
    Dipl. Kfm. Jens Bussmann
    Diakonie Krankenhaus Alten Eichen
    Controlling

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag Herr Bussmann,

    man ist sich also soweit einig, also dürfte es ja nun nicht mehr lange dauern.
    Zum 2. Teil Ihrer Frage müssen Sie nur angegebene Vereinbarung lesen, da steht ja:

    § 3
    Übermittlungsfristen
    (1) Das Krankenhaus hat nach § 21 Abs. 1 KHEntgG auf einem maschinenlesbaren Datenträger jeweils zum 31. März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr die DRG-Daten gemäß Anlage 2 an die DRG-Datenstelle zu übermitteln.
    (2) Erstmals sind 8 Wochen nach Bekanntgabe dieser Vereinbarung die DRG-Daten nach Anlage 2 für alle entlassenen vollstationären und teilstationären Krankenhausfälle des ersten Halbjahres 2002 zu übermitteln.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

  • Guten Morgen,

    gelten die zitierten Übermittlungsfristen (§ 3) eigentlich nur für die optierenden Krankenhäuser oder auch für diejenigen, die erst 2004 in das System einsteigen werden ?

    Danke und Gruß
    Elrip

  • Hallo,

    Zitat


    Original von elrip:
    gelten die zitierten Übermittlungsfristen (§ 3) eigentlich nur für die optierenden Krankenhäuser oder auch für diejenigen, die erst 2004 in das System einsteigen werden ?


    Da das KHEntgG für alle KH mit Ausnahme der in §1 genannten gilt, gilt der §21 selbstverständlich auch für alle diese Häuser. Im §1 Abs. 3 Satz 4 sind noch die Häuser mit in den §21 eingeschlossen, die wegen Nichterreichen der 90%-Quote nicht am DRG-System teilnehmen können. Es müssen also alle ran!

    Da ja jetzt die Vereinbarung endlich gültig ist, stelle ich mir als erstes die Frage, ab wann die 8-Wochen-Frist gezählt wird. Was ist mit "Bekanntgabe" gemeint? Veröffentlichung im Bundesanzeiger? Veröffentlichung im Internet? Inkrafttreten? Das fiele dann auf Karneval... bdayfrown.gif


    Grüße
    C.Lehmann

    Nachtrag Hat sich erledigt. Herr Bauder vom InEK meint, die 8 Wochen zählen ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Na dann...:sleep:

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo zusammen,

    wie sollen die Daten rechtzeitig geliefert werden können, nachdem gestern noch eine Änderung gemacht wurde? Siehe heute unter Neuigkeiten. Hat irgend jemand schon einen validen Datensatz?

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.