Kodierung Inkontinenz

  • Hallo

    ich habe eine Frage und zwar wollte ich mich erkundigen, ob bei einem Patienten mit einer Demenz auch eine Harn bzw Stuhlinkontinenz kodiert werden darf.

    Vielen Dank

    Lieben Gruß

  • Hallo Voeller,

    willkommen hier im Forum!

    Wenn Sie damit einen Mehraufwand in der Pflege haben und dies in der Patientenakte dokumentiert ist, denke ich,daß eine R32 und R15 gerechtfertigt ist.

    Mit Gruß Medicus

  • Hallo,
    natürlich können Sie die Inkontinenz kodieren, da alle Voraussetzungen für die Kodierung einer Nebendiagnose und die DKR 1804f erfüllt sind. Die merkwürdige 7-Tagesregel oder die Kodierungsmöglichkeit ausschließlich bei operativer Konsequenz sind weggefallen.

    Herzliche Grüße aus Bad Wildungen

    B. Domurath

  • Hallo zusammen,

    anstelle der R32 Harninkontinenz welche keinen relevanten CCL-Wert hat kodieren wir hier die N39.48 Sonstige näher bez. Harninkontinenz mit wenigstens einem CCL-Wert von 1. Wollte an dieser Stelle nur mal darauf hinweisen.

    MfG
    Miriam

  • Zitat


    Original von ONK:
    Hallo zusammen,

    anstelle der R32 Harninkontinenz welche keinen relevanten CCL-Wert hat kodieren wir hier die N39.48 Sonstige näher bez. Harninkontinenz mit wenigstens einem CCL-Wert von 1. Wollte an dieser Stelle nur mal darauf hinweisen.

    MfG
    Miriam


    Hallo Miriam,
    da würde ich als MDK von Ihnen schon fordern, welche näher bezeichnete Harninkontinenz das sein soll.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch!
    Hat nicht jedes Sympton irgendwo auch einen Ursprung? Auch wenn es nicht immer sicher zuzuweisen ist? Und bis jetzt hat sich noch keiner dafür interessiert und das ist auch gut so. :o)