• Hallo Forum,

    hat schon jemand eine Idee, wie ab Januar die DRGs (im Rahmen der KHBV) sinnvoll zu verbuchen sind? Man könnte natürlich pro DRG ein Konto anlegen, das scheint mir aber nicht mehr sinnvoll zu bewältigen (bei u.U. jährlicher Überarbeitung der DRGs).

    Mit Grüßen aus dem nebligen München

    Arndt Regorz

    Regorz Consulting GmbH
    Neue Grottkauer Str. 3
    12619 Berlin

  • Hallo,

    eine Möglichkeit ist, je MDC ein Konto anzulegen, evtl. jeweils noch nach medizinisch und operativ getrennt. Kommt natürlich darauf an, wie groß ihr Haus ist, bzw. wie viel unterschiedliche DRGs Sie verbuchen müssen. Für jede einzelne DRG ein Konto anzulegen, halte ich auch nicht für sinnvoll. (Höchstens für die 5? 10? häufigsten??) ?(

    Gruß
    Simone

  • Mit Verbuchen meine ich, wie die Erlöse für DRGs, deren Ab- und Zuschläge (Verlegung, UGVD, OGVD) in der Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung verbucht werden.

    MfG
    Regorz

    Arndt Regorz

    Regorz Consulting GmbH
    Neue Grottkauer Str. 3
    12619 Berlin

  • Hallo zusammen,

    für ein separates Konto je DRG spricht m.E. die Möglichkeit eine genaue Hochrechnung auf die Jahreserlöse auf Basis der Zahlen aus der Finanzbuchhaltung vorzunehmen.

    Wenn aus der Historie der Summen- und Saldenliste der Jahresverlauf je Konto (und damit je DRG) bekannt ist, kann ich relativ einfach und genau, unterjährig (also z.B. auf Basis der Salden bis Ende April) den Verlauf der weiteren Monate prognostizieren und damit das Jahresendergebnis vorausberechnen.

    Man sollte sich also die Frage stellen, ob solche Prognosen auf Basis der Werte aus der FIBU vorgenommen werden sollen, oder ob solche Berechnungen eh auf Basis der (Fallpauschalen) DRG-Statistik erfolgen.

    Der Vorschlag von Simone ist sicher pragmatisch und ein Kompromiß, wobei die Kontenanlage je DRG nur ein einmaliger Vorgang ist (mit sicher jährlichen kleineren Anpassungen), weshalb dieses "nur" zu einem einmaligen Mehraufwand führt. Die "Aufblähung" des Kontenplans wird doch dann für Auswertungen in der Regel eh wieder verdichtet (z.B. in Management-Informationssystemen: wer hierzu genauere Infos braucht kann mir eine Mail schicken). Unschön wird es in den meisten Häusern dadurch, daß der Versuch in der KHBV Logik zu verbleiben (womit die ersten vier Ziffern 4010 für Fallpauschalen bereits vergeben wären)bei über 100 möglichen DRG´s eines Hauses bereits mindestens 7 stellige Kontonummern erfordern würde (und die meisten Häuser doch eher 4-, 5- oder 6-stellige Konten haben). Oder sollte unter Kontenklasse 40 z.B. mit 406 ein neuer Strang hinsichtlich der Nummernlogik aufgemacht werden (z.B. Kontenklasse 406 Erlöse aus G-DRG)?

    Hat sich hierzu schon einmal ein Wirtschaftsprüfer geäußert? Würde mich mal interessieren.


    mfg

    Thorsten
    --
    Thorsten Vocks

    Thorsten Vocks

  • Zitat


    Original von Regorz:
    Mit Verbuchen meine ich, wie die Erlöse für DRGs, deren Ab- und Zuschläge (Verlegung, UGVD, OGVD) in der Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung verbucht werden.

    Zitat


    Original von Thorsten:
    Hallo zusammen,
    Man sollte sich also die Frage stellen, ob solche Prognosen auf Basis der Werte aus der FIBU vorgenommen werden sollen, oder ob solche Berechnungen eh auf Basis der (Fallpauschalen) DRG-Statistik erfolgen.

    Guten Abend Forum!

    Die Erlöse pro DRG einschließlich Berücksichtigung der Ab- und Zuschläge (Verlegung, UGVD, OGVD) ist doch sehr einfach zu ermitteln. Mein Vorgehen: Benchmarkdatei groupen und über Excel-Addin oder ähnliches fallbezogene Ermittlung des effektiven Kostengewichtes oder in Zukunft §21-Datensatz verwenden. Eff. Kostengewicht mal Basisfallwert = Erlös.

    Also kurz gesagt, das Ganze ist m. E. Bestandteil der DRG-Statistik, eine erneute Abbildung in der FIBU halte ich nicht für erforderlich, oder allenfalls in Form einer Übernahme der von mir angegebenen eff. RGs mal BFW. Aber vielleicht will der Buchhalter die aktuell eingegangenen Zahlungen der Krankenkassen auf diese Art besser zuordnen.

    Letztlich müssen natürlich alle Daten irgendwann in eine Kostenträgerrechnung münden.

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Guten morgen Forumteilnehmer,

    wir rechnen schon seit etlichen Jahren mit Fallpauschalen ab und haben anfangs für jede mögliche Fallpauschale (sogar getrennt nach A- und B-Pauschalen) ein eigenes Konto eröffnet.
    Diese Vorgehen hat sich als äußerst unpraktisch erwiesen und wir haben die Systematik auf Sammelkonten für Pauschalentgelte, bzw. Pflegesätze "zusammengeschrumpft".
    Hoch- und Planrechnungen aus der FiBu zu generieren halte ich für gewagt und eine dafür konzipierte Finanzbuchhaltung muss nahezu perfekt auf solche Vorgänge abgestimmt sein. Finanzbuchhaltungssysteme sind jedoch nicht für Prognosen, sondern für das Abbilden von Geschäftsvorfällen konzipiert.
    Erlöshochrechnungen sollten m.E. aus dem KIS oder eine Grouperauswertung erfolgen.
    Damit sollte auch die Frage der Brutto- oder Nettobuchung geklärt sein. Unabhängig von Zu- oder Abschlag sollte sich die tatsächlich entstandene Forderung in der Debitorenbuchhaltung wiederfinden.

    Grüße aus dem schönen Mittelhessen

    M. Müller :banane:

    M. Müller
    Controller
    Kerckhoff-Klinik

  • Hallo Forum,

    wir haben für jede FP + SE ein Konto angelegt (+Abgrenzungskonto). Dies hat sich auch bewährt. Es ist doch sonst kaum möglich eine Erlösverprobung durchzuführen und damit Abweichungen zwischen der Statistik und der Buchhaltung aufzustöbern. Hier wäre unsere WP-Gesellschaft auch ziemlich aufgebracht, wenn es zu Abweichungen käme, die nicht geklärt werden könnten.

    Bis demnächst

    D. Volkmann :dance2:

  • Zitat


    Original von Volkmann:
    wir haben für jede FP + SE ein Konto angelegt (+Abgrenzungskonto). Dies hat sich auch bewährt. Es ist doch sonst kaum möglich eine Erlösverprobung durchzuführen und damit Abweichungen zwischen der Statistik und der Buchhaltung aufzustöbern. Hier wäre unsere WP-Gesellschaft auch ziemlich aufgebracht, wenn es zu Abweichungen käme, die nicht geklärt werden könnten.

    Hallo Herr Volkmann,

    warum ist es Ihrer Meinung nach nötig, Rechnungen in Abhängigkeit der in Rechnung gestellten "Artikel" (DRGs) auf unterschiedlichen Konten zu buchen?

    Nach meinem Verständnis dient das DRG-System dazu, Krankenhausleistungen einheitlich zu bewerten (s. Kalkulationshandbuch). Das Ergebnis dieser Bemühungen ist eine Bewertungsrelation. Wenn also auf der Rechnung stünde:

    "Krankenhausbehandlung Fall-Nr. 4711
    effektive Bewertungsrelation 1,345 mal Basisfallwert 2500 €,
    zu zahlender Betrag 3362,50 €"

    müßte m. E. die Angelegenheit für die Fakturierung und die Finanzbuchhaltung erledigt sein.

    Auch der WP sollte damit etwas anfangen können.

    Eine Verprobung zwischen "Statistik" (medizinischer Dokumentation, Casemix) und Buchhaltung kann doch ebensogut über die Fallnummer erfolgen, oder nicht? Ich gehe davon aus, dass das FiBu-Programm zu einer gegebenen Fallnummer die zugehörigen Buchungen wiederfindet.

    Oder interessiert sich Ihre Buchhaltung so sehr für medizinische Details, dass sie diese in Ihrem Kontenrahmen widerspiegeln muss?
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Herr Dr. Scholz,

    zunächst einmal zum Interesse der Buchhaltung an med. Details. Dieses ist eher nicht vorhanden.

    Wenn eine Rechnung so einfach wie in Ihrer Beschreibung dargestellt an die Krankenkassen gehen könnte, wäre das ja Klasse, aber auf der Rechnung wird, wie auch jetzt bei FP + SE die jeweilige DRG-Nr. aufgeführt sein. Die Bewertungsrelation, die mit der jeweiligen DRG verknüpft ist, wird in einem bundes- oder landesweiten Entgeltkatalog bekanntgegeben und ist im Abrechnungssystem hinterlegt. Der Basisfallwert wird auf jeder Rechnung stehen, so dass durch Multiplikation (intern im Abrechnungssystem) der jeweilige Rechnungsbetrag ausgeworfen wird und auf der Rechnung erscheint.

    Eine Verprobung allein über die Fallnr. ist nicht möglich, da Sie ja gar keine Abweichung erkennen können (Abweichungen sind nur zu erkennen, wenn Statistik und Fakturierung plus Abgrenzung gegenübergestellt werden). Wo wollen Sie denn eine Abweichung finden, wenn Sie gar nicht wissen, dass überhaupt eine Abweichung vorhanden ist, bzw. wo Sie sie suchen sollen. Und bei 15.000 Fällen oder 20.000 oder 50.000 sich jeden Fall anzusehen dürfte äußerst zeitaufwendig sein.

    Und der WP würde höchstwahrscheinlich einen Schreikrampf kriegen, wenn er eine Statistik mit z.B. 362 DRG´s bekommt, die eine Abrechnungssumme von 22.248.562 € ergeben müsste, in der Fakturierung aber 25.000 € weniger oder mehr erscheinen und es nur die Möglichkeit gibt aufgrund der Durchsicht aller Fälle die Abweichung herauszufinden.

    Mit freundlichen Grüßen
    und ein schönes Wochenende

    Dietmar Volkmann :dance2:

  • Guten Abend Herr Volkmann,

    so ganz habe ich es wohl noch nicht verstanden.

    Zitat


    Original von Volkmann:
    Wenn eine Rechnung so einfach wie in Ihrer Beschreibung dargestellt an die Krankenkassen gehen könnte, wäre das ja Klasse, aber auf der Rechnung wird, wie auch jetzt bei FP + SE die jeweilige DRG-Nr. aufgeführt sein. Die Bewertungsrelation, die mit der jeweiligen DRG verknüpft ist, wird in einem bundes- oder landesweiten Entgeltkatalog bekanntgegeben und ist im Abrechnungssystem hinterlegt. Der Basisfallwert wird auf jeder Rechnung stehen, so dass durch Multiplikation (intern im Abrechnungssystem) der jeweilige Rechnungsbetrag ausgeworfen wird und auf der Rechnung erscheint.


    Hier bin ich Ihrer Meinung, genau genommen wird vielleicht auf der Rechnung noch stehen, welche Verweildauer, ob Verlegung und wie hoch die Tage mit Abschlägen sind. Im Endeffekt kommt dann das heraus, was ich oben schon geschrieben habe, nämlich eff. Relativgewicht mal BFW = Rechnungsbetrag. Es bleibt so einfach, auch wenn man es etwas ausschmücken muss.

    Zitat


    Original von Volkmann:
    Eine Verprobung allein über die Fallnr. ist nicht möglich, da Sie ja gar keine Abweichung erkennen können (Abweichungen sind nur zu erkennen, wenn Statistik und Fakturierung plus Abgrenzung gegenübergestellt werden). Wo wollen Sie denn eine Abweichung finden, wenn Sie gar nicht wissen, dass überhaupt eine Abweichung vorhanden ist, bzw. wo Sie sie suchen sollen. Und bei 15.000 Fällen oder 20.000 oder 50.000 sich jeden Fall anzusehen dürfte äußerst zeitaufwendig sein.


    Es ist natürlich aufwändig, wenn Sie sich jeden Fall ansehen müssten. Das dürfte aber doch die FIBU-Software für Sie übernehmen. Und der ist es egal, ob Sie zunächst in einem gesonderten DRG-Sammelkonto fündig werden und dann die Einzelbuchung suchen oder wenn Sie sich gleich den richtigen der 50.000 oder 100.000 Fälle ansehen, anhand der Fallnummer. Wie oben bereits gesagt, ich setze voraus, Ihre Software kann das.

    Zitat


    Original von Volkmann:
    Und der WP würde höchstwahrscheinlich einen Schreikrampf kriegen, wenn er eine Statistik mit z.B. 362 DRG´s bekommt, die eine Abrechnungssumme von 22.248.562 € ergeben müsste, in der Fakturierung aber 25.000 € weniger oder mehr erscheinen und es nur die Möglichkeit gibt aufgrund der Durchsicht aller Fälle die Abweichung herauszufinden.


    Auch dem WP blieben auf diese Weise Schreikrämpfe erspart, wenn er die Software für sich arbeiten ließe.

    Und noch eine Frage, wollen Sie denn für jedes von Ihnen eingerichtete DRG-Konto wiederum ein Abgrenzungskonto führen?

    Um es noch einmal klarzustellen, ich halte ein Sammelkonto für ausreichend, ein Fallbezug für die Einzelbuchung ist hierbei allerdings m. E. unverzichtbar. Über die Fallnummer können Sie im KIS dann sämtliche Zuordnungen treffen, z. B. Fachbereich, Station, DRG (!), kodierender Arzt (?), etc.

    Kostenträger ist der einzelne Behandlungsfall, nicht die DRG. Das ist wahrscheinlich innerhalb der FIBU und KHBV nicht zwingend so vorgeschrieben, aber im Hinblick auf das Controlling und die Kostenträgerrechnung ein sehr effizienter Weg.

    Vielleicht mache ich es mir auch zu einfach und unterstelle der FIBU-Software Dinge, die gar nicht realisiert sind. In dieser Beziehung sehe ich bei unserem KIS (fd) allerdings keine Probleme, wir machen die Fakturierung schon immer fallbezogen. Wie sollten wir sonst Auskünfte geben können, wenn Anfragen bezüglich Patientenrechnungen eingehen?

    Ebenfalls ein schönes Wochenende
    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Bernhard Scholz
    DRG-Beauftragter
    Kliniken des Landkreises Freyung-Grafenau gGmbH

    [center] Bernhard Scholz [/center]