• wertes forum!
    der mdk möchte eine iatrogene darmverletzung(jahr 2005!) mit dem
    code S-36.54 nur mit Y69! versehen, und streicht die von uns gewählte T81.2 mit dem hinweis, das eine spezifische codierung(s-code)nicht neben unspezifischer (t-code) benutzt werden dürfe.
    wir sehen im t-code den bezug zur iatrogen komplikation,spezifisch beschrieben, während y69! eben unspezifisch ist.
    wie ist ihre meinung?

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo -

    bisher dachte ich unspezifisch ist:

    - n.n.b
    - sonstiger oder n.n.b.
    - ohne nähere Angabe

    Alle von Ihnen genannten Codes (S36.54, T81.2 und Y69!) sind aus meiner Sicht spezifisch. Oder?

    Auf weitere Meinungen gespannt - mit freundlichem Gruß.

    P.S. womit wir wieder beim Thema Alter einer Wunde/Verletzung sind (thread: Hauptdiagnose L03.10 Phlegmone oder S61.80 offene Wunde)

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo zusammen,

    ich denke in diesem Fall müssen Sie dem MDK kleinbeigeben, er hat zwar nicht immer Recht aber in Ihrem Fall muss ich mich leider dem MDK anschliessen mit folgender Begründung:

    5.3.4 Komplikationen

    Erkrankungen und Störungen nach medizinischen Maßnahmen (Komplikationen) sollten medizinisch so spezifisch wie möglich kodiert werden. In der Regel gelingt dies am besten über ICD-Codes aus den jeweiligen Organkapiteln. Dabei ist unerheblich, ob der Zusammenhang zu einer vorherigen Maßnahme nicht mehr aus dem Code hervorgeht. Kodes der Kategorie M96.- (Krankheiten des Muskel-Skelettsystems nach med. Maßnahmen, andernorts nicht klassifiziert und der Gruppe T80-T88 (Kompl. bei chir. Eingriffen und med. Behandlung, andernorts nicht klassifiziert) sollten nur verwendet werden, wenn keine spezifischeren Codes zur Verfügung stehen.

    Quelle: Kodierleitfaden Gastroenterologie Version 2008 S.34

    Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

    MfG aus SB
    Miriam

  • moinmoin!
    Miriam. ich fürchte, sie waren keine hilfe.
    sie zitieren den kodierleitfaden und erwähnen die gruppen m-code und t-code... wir sprachen von s-code und t-code-

    das ganze war eine gyn-op(laparoskopie,cyste am sigma festverklebt->bei der lösung darmverletzung---der t-code beschreibt explizit \"verletzung -organ-durch-endoskop-während eines eingriffes\"
    der y-code:\"zwischenfall bei chir.eingriff+med.behandlung\"(das ist doch deutlich unspezifischer,oder?

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hummel...Hummel...Mors...Mors! ;o)

    Ich denke der Kodierleitfaden kann leider nicht alle Kombinationen aufführen, somit denke ich muss man manchmal auf ähnliche Konstellationen zurückgreifen.
    Hmm, gute Frage ob man nun s und t kombinieren. Eigentlich spricht nichts dagegen, zumindestens habe ich in den schlauen Büchern nichts gefunden. Und wenn ich mir jetzt die Y69 ansehe, dann steht dort dass die Perforation ebenfalls als inklusiva aufgeführt ist. Während die Perforation unter T81.2 durch medzinische Hilfsmittel aufgeführt ist. Und wenn ich Sie nun richtig verstanden habe ist diese Perforation durch Abtragung der Zyste entstanden und nicht durch medizinische Hilfsmittel???? Aber ich lasse mich auch gerne vom Gegenteil überzeugen ;o)

    Gruß
    Miriam

  • moinsen!

    Miriam: stimmt, die verletzung ist durch den haken bei der präparation entstanden-
    aber das ist doch nicht der casus knacktus.

    ist denn niemand von den profi-codieren und experten im rennen, der so was schon mal mit dem mdk erlebt hat??

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Dr. Wacket,

    also unter der Kapitelüberschrift \"Komplikationen bei der medizinischen und chirurgischen Behandlung (Y40−Y84)\" ist bei den Inclusiva die \"Komplikationen durch medizintechnische Geräte und Produkte\" extra erwähnt. Das ist dann schon recht spezifisch. Aber meiner bescheidenen Meinung nach hat sich das Thema S-Kodes + T-Kodes schon bischen als \"Dauerbrenner\" herausgestellt und sollte ggf. sogar DKR endgültig geklärt werden. Ich zumindest kodiere in einem Fall wie Ihrem S + Y. (Auch wenn Sie sicherlich das Gegenteil lieber gehört hätten ;( )

    MfG findus

    MfG findus

  • Moin,

    also: Den Kode S36.54 würde ich schon mal nicht kodieren, da die \"S\" Kodes explizit für Verletzungen / folgen äußerer Ursachen da sind (Stichwort: Trauma). Zu Beginn des Abschnittes S36.- heißt es ja auch: Benutze die zusätzliche Schlüsselnummer [...] um eine offene intraabdominale Verletzung zu verschlüsseln.
    D.h. Verletzungen von intraabdominalen Organen als Folge eines ärztlichen Eingriffs sind damit nicht zu kodieren. (Sie verschlüsseln die Zugänge für das Endoskop ja auch nicht als Trauma mit einem S-Kode)
    Da der Kode Y69 ein optionaler Kode ist und nicht alleine stehen kann, bleibt eigentlich nur noch die Kombination aus T81.2 mit Y69. (Siehe auch alphabetisches Verzeichnis: Verletzung bei chirurgischem Eingriff)

    Eine Kombination S36.54 + T81.2 ist allerdings auch nicht möglich (s.o.).

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Schönen guten Tag Papiertieger,

    diese Diskussion um den S-Kode bei iatrogener Verletzung gab es hier schon öfter und ich muss auch hier Ihnen widersprechen. Auch eine durch den Arzt herbeigeführte Verletzung ist eine Verletzung und natürlich auch eine Folge äußerer Ursachen (oder stecken Sie bei Operationen vollständig im Patienten? ). Also: Jede Verletzung, egal durch wen oder was verursacht, wird mit einem S-Kode kodiert! Wenn sie allerdings Operationen oder die Zugänge bei Operationen ebenfalls als Verletzungen in diesem Sinne ansehen wollen, dann gilt hier die Ausnahme, dass die Operationen einschließlich des Zugangs durch einen OPS kodiert werden (DKR P001). Der Hinweis auf die zusätzlichen Schlüsselnummern unter S36 sagt im Zusammenhang mit der iatrogenen Ursache der Veletzung rein gar nichts aus. Eine Begründung, warum man S36.54 und T81.2 nicht gemeinsam verschlüsseln könne, vermag ich in Ihrer Argumentation jedenfalls nicht zu erkennen.


    Die Diskussion, ob eine Komplikation zusätzlich mit einem T- oder einem Y- Kode beschrieben wird, ist relativ neu. Früher waren die t-Kodes akzeptiert und es kannte eigentlich keiner die Y-Kodes. Irgendwann hat der MDK entdeckt, dass die Y-Kodes im Gegensatz zu den T-Kodes in der Regel nicht abrechnungsrelevant sind und sie daher in den Gutachten vorgezogen.

    Im vorliegenden Fall beschreiben T81.2 und Y69 fast den gleichen Sachverhalt (versehentliche Perforation). Allerdings wird in T81.2 explizit das Endoskop genannt, so dass dieser Schlüssel spezifischer ist.

    => S36.54 + T81.2

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Zitat


    der mdk möchte eine iatrogene darmverletzung(jahr 2005!) mit dem
    code S-36.54 nur mit Y69! versehen, und streicht die von uns gewählte T81.2 mit dem hinweis, das eine spezifische codierung(s-code)nicht neben unspezifischer (t-code) benutzt werden dürfe.


    Gemäß amtl. alphabet. Verzeichnis gilt:

    Perforation - Organ
    chirurgisch, versehentlich T81.2


    Es fehlt aber der Organbezug


    Soll spezifisch auf das Organ oder auf die Verletzung kodiert werden?
    Mehrfachkodierung erforderlich?


    Zur Problematik siehe auch:

    S.189

    Diagnosekodierung Magenperforation nach Gastroskopie


    http://www.dkgev.de/pdf/826.pdf


    Gruß

    E Rembs