Schlaganfall für Internisten?

  • Ein freundliches Hallo an alle DRG Mitstreiter.

    Folgende Meldung wurde auf der Seite des BDI (Berufsverband Internisten) am 13.10.08 veröffentlicht:

    Durchbruch für Innere Medizin: Schlaganfall ab 2009 im DRG-Katalog erlösrelevant
    Durch intensive Bemühungen des Berufsverbandes Deutscher Internisten BDI e.V. und das besondere persönliche Engagement seines 2. Vizepräsidenten (Name entfernt) ist es nun gelungen, die Behandlung des Schlaganfalls in internistischen Kliniken wieder erlösrelevant zu machen. Im Fallpauschalen-Katalog 2009, der zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt, wurde die Klassifikation der DRG B70C,E, G (Apoplexie) CMI: 1,089; 1,547; 0,891 ebenso wie die Klassifikation der DRG B69C (Transitorische ischämische Attacke) so korrigiert, dass sie auch für die Innere Medizin im Krankenhaus wieder abrechenbar wird.
    Im aktuellen Fallpauschalen-Katalog 2008 ist der Schlaganfall noch ausschließlich für Neurologen abrechenbar. Internisten konnten ihn zwar kodieren, aber die Leistung war nicht erlösrelevant. Das hat dazu geführt, dass die Schlaganfall-Behandlung durch Internisten häufig gar nicht dokumentiert wurde und damit statistisch nicht die Rolle spielte, die ihr tatsächlich zukommt.

    Kann mir jemand sagen, wie das zu verstehen ist?

    Meines Wissens waren DRG\'s noch nie abhängig von einer Fachabteilung.
    Bei der B70 ist die Komplexpauschale essentiell und dort hat sich im neuen OPS lediglich geändert, dass auch eine Intensivstation zeitlich in die Berechnung mit eingeht.

    Oder habe ich da etwas übersehen?

    Dr.D. Herbertz
    MedCon; Chirurg
    Regio Kliniken

  • Hallo Herr Herbertz,

    die Meldung des BDI ist recht eigentümlich, da geht so einiges durcheinander. Natürlich haben alle bisher den Apoplex codieren können und natürlich war der Apoplex per se immer erlösrelevant.

    Gemeint ist aber, daß die \"kleine\" Komplexbehandlung des Schlaganfalls (8-98b.-) im kommenden Jahr erlösrelevant wird, zumindest ergibt sich das sinngemaß aus den entsprechenden DRG-Bezeichnungen im FP-Katalog 2009. Für die kleine Komplexbehandlung muß die spezialisierte Einheit nicht mehr durch einen Neurologen, sondern kann auch durch einen Internisten geleitet werden. Hier sind wohl die internistischen Intensivstationen der kleineren Häuser gemeint, die bisher bezüglich der Komplexbehandlung leer ausgegangen sind.

    So sehe ich das zumindest.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Herbertz,

    auch ich habe gestutzt als ich dies las.
    Es handelt sich aber nicht um die Abrechnenbarkeit des akuten Schlaganfalls auch Internisten konnten diesen bisher abrechnen. Es muss die Komplexbehandlung gemeint sein.

    In 2008 beruhte der DRG Split u.a. auf der \"neurologischen Komplexbehandlung\" 8-981, die \"andere neurologische Komplexbehandlung\" 8-89b hatte keinen Einfluss. Dies hat sich in 2009 geändert.
    Für die \"andere neurologische Komplexbehandlung\" brauchen Sie nicht zwingend einen Neurologen als Leiter des Teams, sondern hier \"reicht\" der Internist.

    Daher können jetzt auch internistisch geführte Abteilungen, wenn sie die Bedingungen der Komplexbehandlung erfüllen, in besser vergütete DRGs gelangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Ups, da war Herr Blaschke wohl schneller.

  • Danke für die Kommentare.
    Ich finde die Schlagzeile \"Schlaganfall ab 2009 im DRG-Katalog erlösrelevant\" ja etwas vollmundig, abgesehen davon dass die DRG\'s B70C und D in 2009 deutlich abgewertet wurden.
    Es kreißte der Berg.....

    Grüße aus dem Norden

    Dr.D. Herbertz
    MedCon; Chirurg
    Regio Kliniken

  • Guten Tag,
    interessanterweise ist die B70E (also die mit der anderen neurologischen Komplexbehandlung) mit 1,547 RG bewertet, während die B70D (die mit der ursprünglichen neurologischen Komplexbehandlung) \"nur\" mit 1,475 RG bewertet ist.

    Die Internisten scheinen also auch noch teurer als die Neurologen zu sein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    dazu hat Hr. Dr. Heimig auf dem Herbstsymposium der DGfM gesagt, dass dies halt die kalkulatorischen Ergebnisse seien. Zudem merkte er auch an, dass gewisse DRGs halt nicht für lange Zeit bestehen werden. Gemeint ist, dass diese Konstellation natürlich unsinnig ist. Außerdem sei es widersprüchlich erst eine Komplexbehandlung zu definieren, um dann noch eine Light-Version hinterherzuschieben.
    In der Summe bedeutet das, dass man beim InEK nicht glücklich über diese Neuerung ist, diese aber nicht unbedingt dazu neigt, eine lange Halbwertszeit zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    zumal wenn in 2009 die Anzahl der Kliniken mit den entsprechenden Komplexbehandlungen \"explodieren\" wird.
    Es wird dann sicher wieder heftigen Streit und Diskussionsbedarf um die eine oder andere Formulierung in den Mindestvoraussetzungen des OPS geben. der Kreativität sind wahrscheinlich keine Grenzen gesetzt.
    Und in der Folge wird das Ganze dann durch übermässigen Gebrauch verwässert und - wie von Hr. Selter schon ausgeführt - auf das rechte Mass zurückgestutzt. So zumindest die Annahme des INEK - und aus den Erfahrungen der Vergangenheit dürfte da nix dagegen sprechen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe noch mal eine Verständnisfrage zur OPS 8-98b

    Im OPS 2009 wird folgendes dazu angemerkt:

    Besteht über die Therapiemöglichkeiten der vorhandenen Schlaganfalleinheit hinaus .........

    und auch:

    .... Mindestmerkmale: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit .....

    Daraus ergibt sich, dass bereits eine Schlaganfalleinheit vorhanden sein muss.

    In einem Haus bei dem alle weiteren Anforderungen, die zum OPS 8-98b (Andere neurolog. Komplexbehandlung) formuliert werden, vorliegen, müsste man dann einen Bereich im Krankenhaus zur Schlaganfalleinheit definieren, oder?

    Gelten somit auch für die \"andere neurolog. Komplexbehandlung\" die Zertifizierungskriterien von regionalen Stroke-Units der DSG (Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft)

    Wer kann da helfen?

    MfG Willm

    Moin, moin!

    \"Ick bün al weer dor\" :b_wink:

  • Guten Tag!

    Zitat


    Original von Willm:
    müsste man dann einen Bereich im Krankenhaus zur Schlaganfalleinheit definieren, oder?

    So ist das. Hängen Sie ein Schild \"Schlaganfallzentrum\" an Ihr Krankenhaus, und werden Sie reich. Herr Heimig hat die oben von Herrn Selter zitierten Hinweise auf einer Tagung des Krankenhauszweckverbandes letzte Woche wiederholt. Die \"kurze Halbwertzeit\" kann ich nachvollziehen - kann mir aber auch vorstellen, dass der Schuss nach hinten los geht, nämlich dass die Kalkulation vom InEK demnächst keine Differenz zwischen den Kosten von 8-981 und 8-98b mehr hergibt. Die neurologischen Stroke Units (vor allem in Kalkulationshäusern) brauchen nur - des kurzfristigen Mehrerlöses wegen - die 8-98b zu kodieren (bringt, wie von Herrn Horndasch angemerkt hat, zumindest bei den Hirninfarkten mit Behandlung 24 bis 72 Std. mehr Punkte) und schon haben wir den Salat. Man darf gespannt sein, wie die neurologischen Fachgesellschaften darauf reagieren.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo zusammen,
    es hat mich durchaus auch verwirrt, wie die Kostengewichte hier verteilt werden.
    Ich gehe aber davon aus, dass niemand daran zweifelt, dass es nicht möglich ist, ohne einen enormen zusätzlichen Aufwand die Mindestmerkmale des OPS zu erfüllen. Das gilt sowohl für internistische als auch für neurologische Abteilungen.

    Und entscheidend bei der Bewertung der Kalkulation ist:
    die Behandlung auf einer \"echten\" Stroke Unit differenziert die Gesamtheit der Schlaganfälle danach, ob eine Blutung vorliegt, oder nicht. Und die DRG für Blutung mit Behandlung auf neurologischer Stroke Unit ist höher bewertet, als die \"Sammel-DRG\" für die Internisten.
    Das lässt die oben angeführten Aussagen doch in einem ganz anderen Licht erscheinen.
    Schöne Weihnachten
    J.Renkawitz