Ein freundliches Hallo an alle DRG Mitstreiter.
Folgende Meldung wurde auf der Seite des BDI (Berufsverband Internisten) am 13.10.08 veröffentlicht:
Durchbruch für Innere Medizin: Schlaganfall ab 2009 im DRG-Katalog erlösrelevant
Durch intensive Bemühungen des Berufsverbandes Deutscher Internisten BDI e.V. und das besondere persönliche Engagement seines 2. Vizepräsidenten (Name entfernt) ist es nun gelungen, die Behandlung des Schlaganfalls in internistischen Kliniken wieder erlösrelevant zu machen. Im Fallpauschalen-Katalog 2009, der zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt, wurde die Klassifikation der DRG B70C,E, G (Apoplexie) CMI: 1,089; 1,547; 0,891 ebenso wie die Klassifikation der DRG B69C (Transitorische ischämische Attacke) so korrigiert, dass sie auch für die Innere Medizin im Krankenhaus wieder abrechenbar wird.
Im aktuellen Fallpauschalen-Katalog 2008 ist der Schlaganfall noch ausschließlich für Neurologen abrechenbar. Internisten konnten ihn zwar kodieren, aber die Leistung war nicht erlösrelevant. Das hat dazu geführt, dass die Schlaganfall-Behandlung durch Internisten häufig gar nicht dokumentiert wurde und damit statistisch nicht die Rolle spielte, die ihr tatsächlich zukommt.
Kann mir jemand sagen, wie das zu verstehen ist?
Meines Wissens waren DRG\'s noch nie abhängig von einer Fachabteilung.
Bei der B70 ist die Komplexpauschale essentiell und dort hat sich im neuen OPS lediglich geändert, dass auch eine Intensivstation zeitlich in die Berechnung mit eingeht.
Oder habe ich da etwas übersehen?