Inhalationstrauma

  • Guten Morgen Zusammen,

    Eine Patientin kam mit Inhalationstrauma durch Thiophosgen. Unsere HD J68.8 Inhalationstrauma (0,743). Der Kostenträger möchte jedoch T59.8 Toxische Wirkung von sonstigen Gasen.... (0,515). Ein Lungenödem lag nicht vor. Nun winde ich mich hin und her :d_gutefrage:

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank
    Wolfgang Miller

  • Hallo Herr Miller,
    ich weiß zwar nicht, was Thiophosgen ist, aber ein Inhalationstrauma entsteht ja durch Einatmen von Gasen und so würde ich die T-Nummer=Toxische Wirkung....als korrekt ansehen.
    Kenne in diesen Zusammenhang nur die Kodierung bei einer Rauchgasvergiftung und bis jetzt habe ich auch immer die entsprechende T-Nummer genommen.muß noch dazu erwähnen, daß die Patienten immer nur zur stat. Überwachung kamen und keine anderen gravierenden Symptome hatten.
    Wahrscheinlich sieht das mit dem \"Hin-und Herwinden\" schlecht aus. Aber vielleicht gibt es unter unseren Mitstreitern auch ganz schlaue \"Füchse\" , die Ihnen einen positiveren Tip geben können.

    Viele Grüße und ein schönes WE. Medicus

  • Hallo,
    Thiophosgen ist dem Phosgen verwandt, eine Wirkung davon ist die Ausbildung eines Lungenödems. Dies lag ja offenbar nicht vor, vermutlich nur eine Reizung der ATEMWEGE. Und nun kommt\'s:
    Kapitel XIX (T-Codes): Exkl: Krankheitszustände der Atemwege durch exogene Substanzen ( J60-J70 )
    Damit aber MUSS J68.8 kodiert werden (wäre es zum Lungenödem gekommen, wäre J68.4 dann korrekt). Im Grunde gehören vermutlich fast alle Pat, die nach Bränden mit sog. Rauchgasvergiftung zur Überwachung stat. aufgenommen werden, in diese Gruppe (Husten, Atemwegsreizungen usw.). Aber auch wir haben vermutlich alle in die T-Gruppe kodiert (das aber könnte man doch einer Rechnungskorrektur zuführen...).
    Anders mag es aussehen, wenn es sich um schwere Fälle handelt, wo es neben dem Inhalationstrauma auch zu einer CO/CN usw. Vergiftung kommt. Hier sind dann eben nicht nur die Atemwege betroffen. Allerdings kann dann schon wieder das Problem der konkurrienden HD greifen.

    Schönes WE noch
    P. Dietz

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    hier die DIMDI-Stellungnahme:


    -----Ursprüngliche Nachricht-----
    Von: D. D. Selter
    Gesendet: Freitag, 17. Februar 2006 14:12

    Betreff: Inhalationstrauma

    Sehr geehrter Herr Vogel,

    ich möchte ein anderes Problem der ICD-Zuweisung mit ihnen erörtern.

    Wenn ein Patient mit Inhalationstrauma bei Hausbrand eingeliefert wird,
    stellt sich die Frage, aus welchem Kapitel der ICD-Kode zugeordnet werden
    muss.
    Gehen wir von einem Fall aus, wo ein Reizhusten und Kopfschmerzen als
    Symptome vorliegen.
    Ist dann hier ein Kode aus T59.- Toxische Wirkung von Gasen, Dampf und
    Rauch zuzuordnen oder ein Kode aus J68.- Krankheiten der Atmungsorgane
    durch einatmen von ..., Rauch,...? Wenn man von einer Bronchitis ausgeht,
    wäre J68.0 zuzuordnen. Würde man keine spezifische Erkrankung
    diagnostizieren, wäre dann J68.8/.9 zuzuordnen? Als Exklusivum am Anfang
    des Kapitels X sind die Kodes bei Verletzungen, Vergiftung,...., S00-T98
    aufgeführt und wie immer stellt sich dann die Frage, inwiefern dies nicht
    hier schon vorgibt, nicht Kodes aus Kapitel X zuzuordnen. Eine Abgrenzung,
    wann welcher Kode zuzuordnen ist, fällt schwer und ist nicht einheitlich
    interpretiert. Dieses Problem bedarf einer Klärung, weil hier verschiedene
    DRGs resultieren.

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon jetzt und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter


    Sehr geehrter Herr Dr. Selter,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) und den Deutschen Kodierrichtlinien - DKR - in der jeweils gültigen Version zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung.

    Aus klassifkatorischer Sicht:

    Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen
    (T51-T65)

    Exkl.:
    Krankheitszustände der Atemwege durch exogene Substanzen (J60-J70)
    Umschriebene toxische Wirkungen, die anderenorts klassifiziert sind (A00-R99)
    Verätzungen (T20-T32)

    Das Exkl. unter T51-T65 besagt, dass „Krankheitszustände der Atemwege durch exogene Substanzen“ nicht hier, sondern bei J60-J70 zu kodieren sind. Das Alphabetische Verzeichnis verweist „in diesem Sinne“ auf die entsprechenden Kodes unter J68.-. Steht die „direkte“ toxische Wirkung im Vordergrund des Inhalationstraumas (z.B. Asphyxie) so ist die T59.9 zu wählen (s.a. Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM 2006).

    Mit freundlichen Grüßen

    DIMDI - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau