Hallo Forum,
es gibt ja zur Zeit sich überschlagende Informationen zu den Ansatzpunkten der Kassen bzgl. der Abrechnungskontrolle.
Neben liegezeitabhängigen Kriterien, Diagnosen im allg. (Frage amb.-stat.) etc. taucht immer wieder der Abgleich von Aufnahme- und Hauptdiagnose auf. Es werden Größenordnungen möglicher Differenzen von 10-15% genannt, die für die Kostenträger plausibel wären.
Dabei mE soll wieder einmal eine irreguläre Erlösoptimierung am Ende des stationären Aufenthaltes unterstellt werden.
Wir haben unsere Daten analysiert und kommen abteilungsbezogen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, die zum Teil deutlich unter, aber auch deutlich über den o.g. Größenordnungen liegen.
Nach Analyse der wichtigsten Diagnosegruppen zeigt sich jedoch eine überwiegend korrekte Kodierung. Ursache für größere Abweichungen sind hauptsächlich Notfallpatienten mit primärer Kodierung von Symptomen als A-Dg., Tumorpatienten mit Kodierung von Symptomen bzw. unkl. Neubildung und internist. neurolog. Patienten mit unspezifischen Diagnosen oder Symptomen. In nahezu allen Fällen läßt sich die differente Kodierung plausibel begründen, da die Aufnahmediagnose spezifiziert wurde.
Eine Überprüfung solcher Fälle durch die Kassen bzw. MDK hätte also lediglich den Effekt der Zahlungsverzögerung.
Hat jemand gesicherte Informationen zu dieser Thematik?
Vielleicht kann sich auch ein Vertreter vom "anderen Lager" äußern, wie diese Zahlen zustande kommen und wie man ohne medizinisch basierten Vergleich der DiagnoseTEXTE anhand von Nummern pauschal Verdachtsmomente aufbauen kann.:strauss:
Der Effekt solcher Prüfungen ist eher als gering einzustufen, der zusätzliche Arbeitsaufwand aufgrund ständiger Begründungen und Rechtfertigungen unserer Arbeit wäre jedoch dramatisch für den, der nicht seine eigene Sekretärin hat.
Noch einen schönen Freitag und ein drg-freies Wochenende
St.Zacher