pAVK als HD beim Diabetiker

  • Guten Tag Herr Römer,

    Zitat

    Original von Romulus:
    Es ist oft vorgekommen, dass ich eine Sepsis kodieren konnte, obwohl der behandelnde Arzt sie garnicht als solche gesehen hat.:-))


    ich verfolge diesen interessanten Thread mit Aufmerksamkeit und kann viele Aspekte auf beiden Seiten gut nachvollziehen.
    Mir ist allerdings nicht klar, wie Sie das Zitat gemeint haben: Wenn der behandelnde Arzt die Sepsis gar nicht \"gesehen\" hat - wurde sie behandelt? Oder war es eine, sagen wir \"Spontanheilung\"?

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Zitat


    Original von Romulus:

    Ihre Bedenken für den Fall einer Überprüfung vor dem SG teile ich nur bedingt. Wenn ich richtig orientiert bin, wird in diesen Verhandlungen ebenfalls die Richtigkeit der Krankenhausabrechnung anhand der Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen, sprich: DKR, FPV etc. überprüft. Verhandlungsinhalt ist NICHT die Qualität oder der Erfolg ärztlicher Behandlung, ebensowenig die Trefferquote der Diagnostik bzw. deren Interpretationen.


    Hallo,
    leider sind meine Erfahrungen vor dem SG andere. Da wird sehr wohl der sog. Facharztstandard bei Diagnostik und Therapie mit berücksichtigt, bzw. steht sogar an erster Stelle.
    Wenn Sie z.B. eine Infektion nicht lege artis diagnostizieren, dann dürfen Sie sie auch nicht kodieren (auch wenn sie sie behandeln) - leider selbst erlebt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    das finde ich erstaunlich, denn es widerspricht den DKR, somit d. gesetzlichen Grundlagen! Ich würde, wenn ich denn dürfte, durch die Instanzen ziehen, denn an dieser Stelle sehe ich das Gericht als Anwalt der Kassen und somit missbraucht.

    So etwas sollte ein für alle Mal abgeklärt werden.

    Lieber Lunge,

    ich schrieb als Beispiel, der Arzt hat das so nicht gesehen. Gesehen hat er schon was, aber primär eben keine Sepsis. Wenn er sie behandelt hat, weil der Keim im Blut der gleiche wie im Urin war, so wurde letztlich doch noch alles gut...:-)))


    Gruß - Römer

  • Schönen guten Tag

    Gerade bei der Sepsis driften klinisches Bild und formale Definition ja gelegentlich auseinander. Es gibt Fälle, in denen nach dem klinischen Bild von einer Sepsis gesprochen würde, mangels erfüllung der formalen Kriterien diese aber nicht kodiert werden kann. Umgekehrt können Fälle vorliegen, in denen aufgrund des klinischen Verlaufs eher nicht von einer Sepsis auszugehen ist, die aber alle formalen Kriterien erfüllen.

    Wenn der MDK das Eine wegen Nichterfüllung der Kriterien rein formal ablehnt, dann muss er das Andere ebenso formal anerkennen. So verstehe ich auch Herrn Römers Argumentation.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Zitat


    Original von Romulus:

    So etwas sollte ein für alle Mal abgeklärt werden.

    Die Sache wurde nicht zur Berufung zugelassen.

    Unser Anwalt hat uns von einer Nichtzulasungsbeschwerde abgeraten, da mangelnde Erfolgsaussicht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,
    ich habe noch mal eine Frage:
    was ist hier die HD:
    Pat mit pAVK und Diabetes und Z.n. nach Bypass kommt mit Bypass-Stenose und wird dilatiert.

    HD Klinik I70.21
    ND E11.50

    HD MDK E11.50
    ND I70.21

    Analoge Probleme bei Femoralisstenosen.


    DRG jeweils identisch, aber Kasse zahlt 300 Euro nicht, weil HD geändert.
    Also Dissens.

    Hat jemand ähnliche Probleme?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    gehe ich Recht in der Annahme, dass ein DFS nicht eindeutig dokumentiert ist? In diesem Falle hätten Sie das 300-€-Problem nämlich nicht (-> K09B).

    Ansonsten wirds eher schwer. Mittlerweile nehme ich in solchen Fällen fast immer den DM zur HD, weil es kaum Diskussionsspielraum bezügl. der DKR gibt.

    Eine Ausnahme ist für mich allerdings ein nachweislicher Nikotinabusus (bei bestehendem DM, ohne dokumentierten Zusammenhang zwischen dem DM und der pavk), der ja auch für ne pavk angeschuldigt werden kann.

    In diesem Fall brauchts aber Nerven bei den Verhandlungen... :lach:

    (Hatten Sie übrigens in deisem Zusammenhang über die Verwendung der ND T82.8 nachgedacht, \"Stenose durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen\"?)

    Gruß und schönen Tag noch - Ralf Römer

  • Hallo liebe \"Diabetes\"-Freunde/innen ;)

    in 2011 soll ja bzgl. des DFS vieles besser werden, was die Kodierung angeht, soll meinen: Die OPS/Prozedur triggert dann in die K- oder F- DRG.
    Ich habe ärgerlicherweise die Quelle für die Info verlegt :(
    Weiß jemand, wo es zu finden ist? Definitionshandbuch 2011?!

    Herzlichen Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Zusammen,

    und Dank an ERembs! :)

    Und übrigens: Natürlich wird alles besser! Ist bekannt von jeder Gesundheits- oder Steuerreform. :totlach:

    Wenn wir uns die neuen DRG\'s zum Thema DFS ansehen bemerken wir, dass in den allermeisten Fälle ein geringerer Erlös als noch in diesem Jahr zu erwarten ist.

    Was ich aber wirklich spannend finde, sind die vielen neuen Codes im Lymphombereich. Leider ist auch dort zu vermuten, dass die eigentlich längst notwendige Differenzierung hauptsächlich den Zweck hat, Erlöse zu schmälern.

    Dennoch, ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Tag aus Hamburg!

    Gruß - Romulus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Was ich aber wirklich spannend finde, sind die vielen neuen Codes im Lymphombereich. Leider ist auch dort zu vermuten, dass die eigentlich längst notwendige Differenzierung hauptsächlich den Zweck hat, Erlöse zu schmälern.

    Die Differenzierung der ICD in diesem Bereich ergibt sich aus der WHO-Vorlage und hat überhaupt nichts mit Erlösfragen zu tun. Wenn sich später dann Unterschiede bei der DRG-Kalkulation zeigen sollten, dann liegt das zunächst einmal an der Kodierung/DRG-Zuordnung/Kostenübermittlung der an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser. Das InEK geht zu keinem Zeitpunkt auf das DIMDI zu und wünscht Kodeänderungen zur Erlösschmälerung.