Sie haben die Regel nicht ganz aufgeschrieben:
Im ersten Satz der Definition heißt es: \"Maschinelle Beatmung ist ein Vorgang bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden..\"
Dieses ist bei CPAP eindeutig nicht der Fall, da CPAP das spontane Atmen auf einem positiven Druckniveau darstellt und keinerlei zusätzliche inspiratorische Druckunterstützung (aktive Bewegung von Luft in die Lunge) gewährt.
Insofern ist CPAP eindeutig K E I N E Beatmung und daher dürfen auch keine Beatmungsstunden erfasst werden (Ausnahme stellt nur die Verwendung von CPAP im Weaning dar, deswegen wird es in den DKR auch extra benannt, weil alle anderen Weaningformen [ASB, CPAP/ASB]) eindeutig anerkannte Beatmungsverfahren darstellen.
Siehe auch: infomed.mds-ev.de
Langzeitbeatmung und Langzeit-Sauerstofftherapie,
Seite 43,
Kapitel: 2.4.1.5.4 Kontinuierlich erhöhter Atemwegsdruck (CPAP)