Hyperkaliämie ND E87.5

  • Hallo Forum

    Entsprechend der Deutschen Kodierrichtlinien ist die Nebendiagnose definiert als eine Krankheit die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt. Für die Kodierungszwecke müssen die Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeine der folgenden Faktoren erforderlich ist:

    - therapeutische Maßnahmen
    - diagnostische Maßnahmen
    - erhöhter Betreuungs- , Pflege- oder Überwachungsaufwand

    Bei unserem Patienten wäre bei bekannter hochgradiger eingeschränkter linksventrikulärer Funktion von 30% die Gabe von Spironolacton indiziert. Aufgrund der stabilen Hyperkaliämie bei chron. Niereninsuffizienz Stadium III wurde jedoch hierauf verzichtet.

    Unsererseits wurde aufgrund dieser Konstellation die Hyperkaliämie als Nebendiagnose gewertet.

    Da diese in der Fallkonstellation bei diesem Patienten fallwertsteigernd wirkt, argumentiert der MDK natürlich, dass die Kontrolle der Kaliumwerte bzw. das nicht Ansetzen von Spironolacton wegen des stabil erhöhten Kaliumspiegels nicht zur Kodierung der Hyperkaliämie als Nebendiagnose berechtigt.

    Ich bitte um entsprechende Meinungsäußerung aus dem Forum.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Moin Michu,

    Dies ist die alte Diskussion, ob auch eine Verzicht auf eine Maßnahme ausreicht, um die ND zu kodieren. Der MDK versucht auch dort, wo ein bereits verodrnetes Medikament abgesetzt wird, die verursachende ND abzuerkennen. Sie gehen einen SChritt weiter: Sie machen etwas geplantes nicht (Wie dokumentiert man eigentlich so etwas?). Haben SIe denn irgendein Ersatzpräparat verwendet? Vielleicht kann man von dort aus argumentieren.
    Verstehe ich SIe richtig? haben wiederholte Kontrollen stattgefunden? Das mag die Argumentation erleichtern.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von merguet:
    haben wiederholte Kontrollen stattgefunden? Das mag die Argumentation erleichtern.

    Guten Morgen,

    nicht wirklich, siehe DKR D003, Abnorme Befunde.
    Wenn Nichts bezüglich Irgendwas gemacht wird, fällt es schwer, hier einen erhöhten Ressourcenverbrauch nachzuweisen. Dass der Arzt sich Gedanken um die Therapie macht, ist hier kein Argument. Wenn dann auch nur Kontrollen der Werte durchgeführt werden, dann wird es wirklich schwer.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Schönen guten Tag MiChu,

    unabhängig davon, ob Sie oder andere hier im Forum das Weglassen einer Medikation als therapeutische Maßnahme interpretieren, überlegen Sie gut, ob Sie denken, diesen Sachverhalt mit der zugrundeliegenden Dokumentation in diesem Fall einem Richter klar machen können. Nur wenn Sie davon ausgehen, lohnt sich meines Erachtens weiterer Aufwand in diesem Fall. Um sich hier weit aus dem Fenster zu lehen, und dann vor oder im Gerichtsverfahren doch klein beigeben zu müssen, wäre mir hier die Zeit zu schade.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo,
    ich würde mal so argumentieren: Es wurde dem Pat. doch sicher ein Schleifendiuretikum gegeben. Dies wird -auch- zur Behandlung der Hyperkaliämie gegeben....Dass es auch für die Niereninsuff. gut ist, spielt ja keine Rolle.

    Viele Grüße
    P. Dietz