• Liebe Kollegen,
    Inwiefern ist ein gleichlautender Diagnosemix im Arztbrief und in der Kodierung anzustreben.
    Beispiel: Wir betreuen ein Kind mit einer Pneumonie und stellen gleichzeitig eine Bewegungstörung und eine Phimose fest, für die beiden letzteren Diagnosen erfolgt innerhalb des stationären Aufenthaltes keine Therapie wohl aber mehr oder weniger aufwendige Diagnostik/Konsile, die man vielleicht aus strategischen Gründen auch im Rahmen eines ambulanten Extrabesuches erheben könnte, aber im Sinne einer kompletten Patientenversorgung innerhalb des stationären Aufenthaltes vollzieht.
    Im Brief an den Kollegen draußen werden natürlich diese Diagnosen genant, wenn ich sie jezt aber auch kodiere, könnte mir unterstellt werden, ich wollte den PCCL-Wert "upcoden".
    Wenn ich sie nicht kodiere, bleibt die Diskrepanz zum Arztbrief und das was ich getan habe,wird nicht vergütet.
    Wer kann mir hilfen, vielen Dank
    O.hasselmann@gemeinschaftskrankenhaus.de

  • Liebe(r) Frau/Herr Hasselmann,
    grundsätzlich sollte natürlich die Dokumentation von Brief und Kodierung kongruent sein. Kdoert werden darf aber nach den DKR nur eine Diagnose, die für den Aufenthalt von med. Relevanz ist. Ist bei einem Kind im Rahmen der Differentialdiagnose oder wegen subakuter Beschwerden (Phimose) eine Konsilaruntersuchung notwendig, gehören die Diagnosen auch kodiert. Hier lassen die DKR m.E. nach genügend Spielraum um nicht in die Gefahr zu geraten, nur noch Schmalspurmedizin zu betreiben. Man wird sich aber andererseits noch stärker an den Gedanken gewöhnen müssen, das "Serviceleistungen" ("2 Jahre sind um, die Mammographie ist fällig und ich bin doch gerade hier im Krankenhaus, kann doch gleich mitgemacht werden")dort erbracht werden, wo sie hingehören - in den ambulanten Bereich.
    MfG8)
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Lieber Herr Hasselmann,

    Sie müssen nur darauf achten, dass entsprechende Aufklärungsgespräche mit den Eltern auch dokumentiert sind. Wenn ein Kind mit Appendektomie bei uns in der Kinderchirurgie liegt, dann kann eine eventuell ebenfalls vorhandene Hypospadie nur verschlüsselt werden, wenn auch ein Gespräch über die OP-Möglichkeiten oder ähnliches mit den Eltern geführt und sauber dokumentiert wurde. Nur die Befunddokumentation bei der Aufnahmeuntersuchung reicht nicht aus. (Meine Kollegen vor Ort haben mich fast gelyncht, als ich mit diesem leitsatz die Kodierschulungen begonnen habe. Erst laufe ich ein Jahr trommelnschlagend durch die Klinik: "Hört Ihr Leut und laßt Euch sagen, jede Diagnose bitte nachschlagen...", und dann komm´ ich mit so was!).

    Tja ja, such is DRG-life
    Gruss
    patricia

    Patricia Klein