§301 - Rechnungsabweisung weil Vorname falsch

  • Hallo Forum,

    wir haben heute eine §301-Mitteilung bekommen.

    Es wurden 3 Rechnungen von einer KK abgelehnt, da:
    \"Name und Krankenversichertennummer stimmen nicht überein\"

    Bei einem Fall haben wir statt Anika Annika übermittelt.

    Kann die Kasse aus diesem Grund die Rechnung zurückweisen?

    Die KV-Nr. waren alle richtig.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    Das KH ist gem § 301 Abs. 1 Nr. 1 SGB V i. V. m. § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 10 SGV V verpflichtet u. a. den Namen und Vornamen zu übermitteln.

    Erfolgt dies nicht korrekt (wenn auch nur wie bei Ihnen 1 Buchstabe zuviel ist) liegt ein formaler Fehler vor, der die KK prinzipiell zur Rücksendung der Daten berechtigt. Ich gehe jedoch davon aus, das die meisten KK diese Problem telefonisch mit dem Leistungserbringer abklären und den Datensatz manuell abändern. Dies bedeutet eigentl. für beiden Seiten weniger Aufwand.

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Hallo zusammen,

    wir hatten heute eine Aufnahme mit KV-Karte, auf der der Vorname Immanuel falsch mit einem m statt mit zweien geschrieben war. Was nun? Wer verantwortet diesen Fehler? Wir können das bei uns abändern, aber der Patient kommt doch bei jedem Arzt und anderen Leistungserbringer falsch an!

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    das §301-Datenübermittlungshandbuch sagt, dass wenn die Versichertennummer angegeben wurde (richtig!), dann sind Name, Vorname, Adresse, GebDat keine Muss-Felder sondern Kann-Felder.

    D.h. hätte ich in diesen Fällen den Vornamen weggelassen, wäre der Datensatz korrekt????

    Das kann ich mir nicht vorstellen


    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau!

    Sie müssten von der Kasse doch eine Kostenübernahmeerklärung bekommen haben. Mit dieser wurden die korrekten Daten doch übermittelt.

    Ohne Vornamen können Sie in der Regel keine Daten übermitteln. Allerdings scheint mir die Kasse hier ein wenig über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Eine manuelle Korrektur wär sicherlich der einfachere Weg für alle Beteiligten. Nur gilt auch hier die Masse machts.

    Viele Grüße
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Morgen Herr Killmer,

    Zitat


    Original von Killmer:
    Allerdings scheint mir die Kasse hier ein wenig über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Eine manuelle Korrektur wär sicherlich der einfachere Weg für alle Beteiligten. Nur gilt auch hier die Masse machts.

    aber bitte bedenken Sie auch, dass es ggf. auch eine Vorprüfsoftware sein könnte, die den Datensatz zurückgeschickt hat wegen formaler Fehler. Auch wenn es auf den Einzelfall bezogen natürlich sehr ärgerlich und wie sie richtig sagen überzogen ist, aber es könnte durchaus sein, dass der Fall bei der Kasse gar nicht angekommen ist, sondern die Software bereits vorher gesagt hat :d_neinnein: :d_neinnein: Du kommst hier nicht rein

    Schönes Wochenende

    Mr. Freundlich

  • Hallo Herr Kilmer,

    eine Kostenübernahme haben wir nicht bekommen, da es sich um eine amb. OP gem. §115b gehandelt hat.

    Ich denke auch, dass es sich um eine Vorprüfsoftware handelt. Trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob die Abweisung §301 konform passiert ist. Annika mit einem \"n\" oder mit 2 \"n\" ist ja noch einfach. Aber wie sieht es mit einem Patienten z.B. aus Sri Lanka aus?

    Wie gesagt die Felder Name, Vorname etc. sind keine Muss-Felder wenn die KV-Nummer stimmt und übermittelt wird.

    Gruß

    Sven Lindenau

  • OK beim AMBO-Datensatz ist das natürlich nicht so, dass vorher die AUFN abgelehnt wird, was logisch in der Folge zur Ablehnung aller weiteren Nachrichten (eben auch der RECHnungsnachrichten) führt und auch vorab korrigiert werden kann.

    Die Kassen verhalten sich in der Praxis bei 301 sehr unterschiedlich, das hängt nicht nur an der Vorprüfsoftware.

    Wenn allerdings der Name korrigiert werden muss - was ja an sich keine große Sache ist - muss die Rechnung eh storniert werden. Verhält sich Ihr System anders, würde ich den betreffenden Softwareberatern gehörig auf die Finger klopfen (Grundsätze ordn.gemäßer Buchhaltung, Dokumentationssicherheit!).
    Damit müsste ein Änderungsdatensatz unterwegs sein, und alles ist gut.

    Wenn sich die Kasse dennoch stur stellt, hilft es meist, das Versicherungsverhältnis des Falles zu deaktivieren und nach einer kurzen Zeit (nächster Tag) wieder einzuschalten. Wie kurz diese Zeit sein muss, ist eine Frage der EDV-Einstellungen: Sie schicken damit eine Storno des Datentransfers los, sowas müsste mind. 1x pro Tag bei Ihnen laufen. Wenn nicht, EDV-Chef greifen und schimpfen.

    Geht Ihr Datentransferstorno raus, ist am nächsten Tag auch kassenseitig die Kommunikation rückgesetzt, sie stellen erneut die Rechnung und alles ist gut.
    Immer gesetzt den Fall, dass Ihr EDV-System sauber tickt.

    Leider haben manche EDV-Systeme da ihre ...sportlichen Eigenarten, was von vielen Entscheidungsträgern in Sachen Erlössicherung völlig übersehen wird.

    Und was den erwähnten Patienten aus Sri Lanka angeht, ist der im Prinzip auch nur eine Annika mit n mal n.

    Es ist aber unbedingt davon abzuraten, in den 301-Daten händisch herumzufuhrwerken, solche Änderungen muss das System unbedingt aus der Oberfläche heraus hergeben.

    Interessant wird es dann, wenn falsche Daten auf der Versicherungskarte stehen, die eingelesen wurden und aus Gründen der Dok.Sicherheit nicht geändert werden können. Dann würde ich es auf eine Konfrontation mit der Kasse ankommen lassen.

    Aber das habe ich noch nie erlebt, meistens sind die EDV-Leute in den Annahmestellen (also nicht in der Bearbeitung, die haben da meist nur wenige Rechte) sehr kollegial - und wenn nicht, gilt der 301-Spezifikationspoker: Zitat gegen Zitat.

    viele Grüße und gut Holz!