Abrechnung Epilepsie

  • Hallo liebes Forum,

    wir haben eine Frage zur prächirugischen Epilepsiediagnostik.

    Nach meiner bisherigen Recherchen würde eine solche Diagnostik, wenn ein Video EEG enthalten ist, immer über die B76A (Anl.3) abgerechnet. (HD G40. natürlich vorausgesetzt.)

    Bei Diagnostik und Eingriff in einem Aufenthalt über die B13Z (Anl.3) oder die B20.

    Hat jemand zufällig Erfahrungen, wie es sich verhält, wenn die die Diagnostik in einem anderen Haus als der Eingriff stattfindet? Gibt es dann Schwierigkeiten in der Abrechnung?

    Die B76A haben wir bereit mit den Krankenkasse vereinbart, allerdings für eine etwas andere Patientengruppe (schwer behandelbare Epilepsie bei Schwerstbehinderten zu Neueinstellung, dadurch auch eine OGVD von 30 Tagen). Gibt es möglicherweise Häuser, die eine solche DRG nur bei Diagnostik vereinbart haben?

    Und gibt es Häuser, die hier Kooperationsverträge abgeschlossen haben und wie verhalten sich die Kostenträger dazu?

    Für die Bemühungen jedes einzelnen möchten wir uns jetzt schon bedanken!

    Schöne Grüße aus Unna

    Heribert Hypki