Unterlagen an den Truppenarzt?

  • Hallo Forum,

    Frauen in der Bundeswehr.....

    Folgender Fall:
    \"Überweisung\" vom Truppenarzt zur Notfallbehandlung wg. Allergie ==> 3 d stationäre Behandlung wg. Entzündung weibl. Geschlechtsorgane ==> Abrechnung DRG ==> Rechnung kommt von einer Verwaltungsstellezurück mit dem Vermerk, dass nur eine ambulante verordnet war und wir uns mit dem Truppenarzt in Verbindung setzen sollen.

    Kann ich dem Truppenarzt wirklich einfach eine medizinisch Begründung schicken?
    Brauche ich eine Schweigepflichtsentbindung?
    Oder sollten wir die Patientin informieren?
    Oder....?

    Danke für erhellende Worte...

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Du mußt Dich mit dem Truppenarzt der Dame in Verbindung setzen. Dieser stellt Dir dann eine Kostenübernahmeeklärung für den stationären Aufenthalt aus. Damit wird dann der stationäre Fall abgerechnet.

    Viele Grüße aus Koblenz

  • Hallo Frau Zierold,

    herzlich willkommen in der Welt des Sanitätsdienstes.
    Als ehemaliger Truppenarzt kann ich Ihnen da vielleicht etwas unter die Arme greifen, nachdem die Abrechnung von Soldaten aufgrund der freien Heilfürsorge etwas problematischer ist.

    Grundsätzlich bin ich etwas verwundert, denn ich gehe nach Ihren Angaben davon aus, daß eine stationäre Behandlung nach einer Notfalleinweisung des Truppenarztes stattgefunden hat.

    Bei ambulanten Behandlungen kann der Truppenarzt mit einem Überweisungsschein (Formular 217) an beliebige zivile Einrichtungen überweisen. Das kann dann zwanglos mit der Wehrverwaltung abgerechnet werden und ist üblicherweise kein Problem.

    Bei stationären Behandlungen sieht das etwas anders aus, denn hier ist der Truppenarzt verpflichtet, wenn möglich den Patienten in ein Bundeswehrkrankenhaus zu schicken.
    Ist das nicht möglich, muß bei planbaren stationären Aufenthalten vorab eine Genehmigung durch den Truppenarzt bei seiner vorgesetzten Dienststelle eingeholt werden und der Soldat wird dann mit einer Kostenübernahmeerklärung ins zivile Krankenhaus geschickt.
    Bei einem akuten Notfall muß der Truppenarzt sich den Aufenthalt im zivilen Krankenhaus nachträglich genehmigen lassen und baldmöglichst den Patienten in ein Bundeswehrkrankenhaus verlegen lassen (das ist in Praxi meist nicht nötig und über die Sinnhaftigkeit derartiger Vorschriften habe ich Zeit meiner Dienstzeit sinniert).

    Letzteres (ich gehe mal davon aus, daß eine allergische Reaktion nicht planbar ist und ein stationärer Aufenthalt nicht \"just for fun\" erfolgt) ist auch Grund für meine Verwunderung - denn eigentlich sollte die Abrechnung kein großes Problem sein, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.

    Dementsprechend gehe ich mal davon aus, daß schlicht ein Formfehler vorliegt.

    Im vorliegenden Fall (wie auch generell bei Abrechnungsproblemen bei Bundeswehrsoldaten) rate ich Ihnen, in der Sanitätseinrichtung, die den Soldaten zugewiesen hat, anzurufen und sich mit der Heilfürsorge verbinden zu lassen. Die Heilfürsorge ist im Sanitätsbereich die Schaltzentrale für Abrechnungs- und Papierkrieg jeglicher Art und ist üblicherweise angeschlossen an die G-Kartei, die die Krankenakten verwaltet.
    Das Personal der Heilfürsorge kann anhand der Unterlagen (notfalls unter Zuhilfenahme des überweisenden Truppenarztes) nachvollziehen, was war und soll sich dann um die Genehmigung und Erstellung der Kostenübernahmeerklärung kümmern.
    Wenn es sich bei der behandelten Soldatin um jemanden aus einem fremden militärischen Verband gehandelt haben sollte (das schimpft sich dann Standortfremd) macht das auch keinen Unterschied für Sie: Ihr Ansprechpartner ist die Heilfürsorge der überweisenden Einheit.

    Üblicherweise sollte es dann keine Probleme mehr geben: Truppenarzt holt Genehmigung, Sie bekommen Kostenübernahme und gut ist.
    Irgendwelche Begründungen brauchen Sie nicht zu geben, weil ich ja mal davon ausgehe, daß die Patientin einen Entlaßbrief mitbekommen hat, der in der Krankenakte liegen sollte. Irgendwelche Schweigepflichtsentbindungen brauchen Sie aus eben diesem Grunde auch nicht. In aller Regel läßt sich das per Telefon (ggf. mit anschließender schriftlicher Zusammenfassung für die Akten) gut und schnell erledigen.

    Wenn Sie noch einen Rat brauchen, können Sie mich gerne nochmal kontaktieren - ich schicke Ihnen per PN meine E-Mail, da ich nicht all zu häufig hier im Forum bin.

    Herzlichen Gruß,
    N.

    \"Steinigt ihn, er hat ´Jehova´ gesagt!\"