Hallo Forum,
Frauen in der Bundeswehr.....
Folgender Fall:
\"Überweisung\" vom Truppenarzt zur Notfallbehandlung wg. Allergie ==> 3 d stationäre Behandlung wg. Entzündung weibl. Geschlechtsorgane ==> Abrechnung DRG ==> Rechnung kommt von einer Verwaltungsstellezurück mit dem Vermerk, dass nur eine ambulante verordnet war und wir uns mit dem Truppenarzt in Verbindung setzen sollen.
Kann ich dem Truppenarzt wirklich einfach eine medizinisch Begründung schicken?
Brauche ich eine Schweigepflichtsentbindung?
Oder sollten wir die Patientin informieren?
Oder....?
Danke für erhellende Worte...