Entlassart - Definition?!

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zur Entlassart, die angegeben wird. Entlassung nach regulären Beendigung der Behandlung, Entlassung in eine Reha-Einrichtung, etc.

    Gibt es irgendwo eine Definition?
    Wenn ich z.B. einen Patienten entlasse und weiß, dass er in 5 Tagen (oder in 10 oder in 30 Tagen) eine Reha beginnt, kann ich dann diese Entlassart wählen?

    Würde mich über ein Feedback freuen

    Sörensen

  • Hallo Sörensen,

    es gibt verschiedene Entlassarten:
    01 - reguläre Entlassung
    02 - nachstationäre Entlassung
    03 - Entlassung aus sonstigen Gründen
    06 - in ein anderes Krankenhaus
    07 - Tod
    09 - keine Angabe (Rentner)

    Wenn ein Patient in eine Reha entlassen wird gilt das als normale Entlassung.

    Ich hoffe es hilft Ihnen. Ich kann morgen nochmal nachschauen und ganz genau aufschreiben, denn ich bin nicht 100 % sicher ob nicht noch fehlt.

    Viele Grüße

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Sörensen,

    Grundlage ist die Anlage 2 zur § 301 - Vereinbarung, Schlüsselverzeichnis, Schlüssel 5,

    da sind neben den o.g. noch einige andere mit aufgeführt, z.B.

    04 - Entlassung gegen ärztlichen Rat
    05 - Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers
    09 - Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung
    10 - Entlassung in eine Pflegeeinrichtung

    und und und

    Daneben gibt es zur 3.Stelle noch Angaben:

    1 - arbeitsfähig entlassen
    2 - arbeitsunfähig entlassen
    9 - keine Angabe

    Mit freundlichen Grüßen

    Rhodolith

  • Guten Morgen,

    eine Übersicht der Entlassungs- und Verlegungsgründe gibt es in den technischen Anlagen, die man z.B. über http://www.team301.de erhalten kann.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Vielen dank für die infos.
    Mir ist aber noch nicht ganz klar, wo z.b. „09 - Entlassung in eine Rehabilitationseinrichtung“ definiert ist?! Wenn ein patient, sofort nach dem stat. Aufenthalt in eine reha geht, oder nach 5 tagen, etc.

  • Hallo Soerensen,

    die Entlassart 09 wird nur für Patienten verwendet die unmittelbar nach dem Aufenthalt im Akutkrankenhaus nach REHA verlegt werden.

    Wird ein Pat. z. B. erst 5 Tage nach Entlassung aus dem Akuthaus zur geplanten REHA aufgenommen so ist die Entlassart 01 (normale Entlassung) zu wählen, da der Pat. ja nicht unmittelbar nach REHA verlegt worden ist.

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Schönen guten Tag

    ich wäre auch vorsichtig mit Auswertungen, insbesondere wenn sie vergleichend sind, auf Grundlage des Entlassungsgrundes. Außer der korrekten Verschlüsselung von 04 gegen ärztlichen Rat, 06 Verlegung und 07 Tod werden die Entlassungsgründe wohl kaum irgendwo wirklich verifiziert, so dass hier oft keine sauberen Daten vorliegen. Entsprechendes gilt für den Aufnahmegrund.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,