Einen schönen Tag zusammen,
während ich mich in Bezug auf Prüfverfahren der GKV und PKV doch recht gut zurechtfinde, bleibt mir im Prüfverfahren der BG noch so einiges schleierhaft. Vielleicht kann jemand zu folgendem Problem ein wenig Abhilfe verschaffen.
Um zu prüfen, ob überhaupt ein Leistungsanspruch gegenüber der BG besteht, werden regelmäßig Unterlagen, insbesondere Entlassbrief angefordert. Meiner Ansicht nach dürften die Unterlagen herausgeschickt werden, soweit sie für die Beurteilung notwendig sind. Jedoch ist es ebenfalls so, dass im Falle einer solchen Prüfung auch jedesmal die Rechnung abgelehnt und zurück gesandt wird. Es liegt noch keine Kostenübernahmeerklärung vor. Dieses Verfahren läuft auf diese Weise sehr regelmäßig und führt zu deutlichem Mehraufwand. Ich möchte die Koordination in solchen Fällen gerne verändern, sofern diese Rechnungsabweisung überhaupt rechtens ist ...
Kennt sich hier jemand aus?
Viele Grüße
Sebastian Seyer