antikoagulation in der Eigenanamnese

  • Hallo,
    die Einnahme von Antikoagulantien wird mit Z92.1 verschlüsselt. Diese Nebendiagnose führt aber nicht zur Anhebung des CCL, obwohl die Tatsache der Antikoagulation sowohl diagnostischen (z.B. Quickkontrollen), therapeutischen (PPSB praeoperativ bei Notfallop`s), als auch überwachungstechnischen Mehraufwand bedeutet. Gibt es bessere Verschlüsselungslösungen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Vorschlag: die Gründe für die Marcumarbehandlung kodieren, z.B.



    Vorhofflimmern
    Herzinsuffizienz
    Kardiomyopathie

    mechanischen Herzklappen der neusten Generation in Aortenposition ohne zusätzliche thrombogene Risikofaktoren
    Thrombophilie (z.B. Protei-C- und/oder S-Mangel)
    rezidivierende Bein- und Beckenvenenthrombosen


    künstlichen Mitralklappenersatz
    Thrombophilie, bei denen es bei niedrigen INR-Werten zu Rezidiven gekommen ist


    Gruß

    E. Rembs

  • Hallo,
    weiter hilft D68.3 "Hämorrhagische Diathese durch zirkulierende Antikoagulanzien" mit CCL 3 bei OPs bzw. CCL 1-3 bei "konservativen" DRGs:lickout:
    Gruß
    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag


    Hallo,

    Vorsicht:
    D68.3 bedeutet: Marcumar-Blutung

    Gruß
    E. Rembs

  • Hallo,

    es muß nicht unbedingt eine akute äußerlich sichtbare Blutung vorliegen, um D68.3 zu codieren. Hämatome, Blutungsneigung und Vermehrung von Antithrombin usw. genügt auch, um schon präventiv einzugreifen und bei Notfall-OP (luho) sowieso mit D68.3
    Es ist wie so oft auch Auslegungssache des Arztes.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Rembs et al.,
    zur Erläuterung ein Auszug aus
    © 1998 Walter de Gruyter GmbH Pschyrembel 258. Auflage

    "Diathese, hämorrhagische (; gr. aµorrayç Blutsturz, Bluterguß erleidend) f: (engl.) haemorrhagic diathesis; Neigung zu Blutungen; Sammelbez. für Krankheitszustände, die durch eine Blutungsneigung bzw. das Auftreten spontaner, schwer stillbarer Blutungen gekennzeichnet sind; man unterscheidet neben einer angeb. (primären) u. erworbenen (sekundären) h.D. in Abhängigkeit von der zugrundeliegenden Störung der Blutgerinnung* folgende Formen: 1. plasmatisch bedingte h.D. bei Koagulopathien* sowie therap. Anw. von Antikoagulanzien* u. Fibrinolytika*; 2. thrombozytär bedingte h.D. bei Thrombopenie* u. Thrombopathie*; 3. vaskulär bedingte h.D. bei Vasopathie*."

    Selbstverständlich sollten in jedem Fall unbedingt die Gründe für die Marcumarbehandlung kodiert werden.
    Mfg

    --
    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von RolandBalling:
    Neigung zu Blutungen; Sammelbez. für Krankheitszustände, die durch eine Blutungsneigung bzw. das Auftreten spontaner, schwer stillbarer Blutungen gekennzeichnet sind; ...

    R. Balling
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld


    Hallo Herr Kollege Balling,
    hallo Forum


    Danke für die Erläuterungen!


    Wenn therapeutisch gehandelt wird (Gerinnungspräp. o.ä.), sofort einverstanden mit der Kodierung D68.3

    Gemeint war:
    Bsp.: Marcumar-Patient: Notfall Op wegen inkarzerierter Hernie, kein "Auftreten schwerer Blutungen", kein nachweisbares Hämatom, keine vorhergehende Medikation, dann darf m.E. die D68.3 nicht kodiert werden.


    D68.3 Hämorrhagische Diathese durch zirkulierende Antikoagulanzien
    Blutung bei Dauertherapie mit Antikoagulanzien
    Hyperheparinämie
    Vermehrung von:
    · Antithrombin
    · Anti-VIIIa
    · Anti-IXa
    · Anti-Xa
    · Anti-XIa

    Soll das verabreichte Antikoagulans angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
    Exkl.: Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung ( Z92.1 )


    Gruß

    E. Rembs

  • Zitat


    Original von Rembs:

    Wenn therapeutisch gehandelt wird (Gerinnungspräp. o.ä.), sofort einverstanden mit der Kodierung D68.3

    Gemeint war:
    Bsp.: Marcumar-Patient: Notfall Op wegen inkarzerierter Hernie, kein "Auftreten schwerer Blutungen", kein nachweisbares Hämatom, keine vorhergehende Medikation, dann darf m.E. die D68.3 nicht kodiert werden.

    Und wenn wir die Hernie reponieren können, Vit. K verabreichen und die OP mit einigen Stunden Verzögerung bzw. erst am nächsten Tag durchführen? Wenn wir nach dem Geist der DKR handeln, müssen wir auch dann die D68.3 kodieren, denn Therapie, diagnostische Kontrolle und möglicherweise sogar Verlängerung der VWD sind zu berücksichtigen.


    --
    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • Guten Morgen allerseits,

    was mir aus diesem Thread noch nicht so klar wurde ist, wie man verfahren soll, wenn jemand zur Diagnostik incl. Biopsie aufgenommen wird und bei Aufnahme noch einen INR von 2 oder 3 oder mehr hat. Pat. erhält Konakion + NMH, kann erst am dritten TAg biopsiert werden. Die Z92.1 würde man verschlüsseln, aber was ist mit D68.3? Immerhin Konakion-Gabe und verzögerte Diagnostik infolge eben hämmorrhagischer Diathese.

    Parallelfall: was ist, wenn Pat. statt Marcumar ASS eingenommen hat? Folglich gestörte Thrombocytenfunktion, Blutungsneigung und verlängerte Blutungszeit. Also Z92.2 und D69.1 (qualitativer Thrombocytendefekt)? javascript:void(0);
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    Vielen Dank für Ihre Meinungen

    W. Stark

    P.S. Wo sind die Icons geblieben?

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Zitat


    Original von T_Buettner:
    Und wenn wir die Hernie reponieren können, Vit. K verabreichen und die OP mit einigen Stunden Verzögerung bzw. erst am nächsten Tag durchführen? Wenn wir nach dem Geist der DKR handeln, müssen wir auch dann die D68.3 kodieren, denn Therapie, diagnostische Kontrolle und möglicherweise sogar Verlängerung der VWD sind zu berücksichtigen.

    Hallo,
    würde bedeuten Sie kodieren D68.3 allein aufgrund von Laborwerten/Anamnese. Hmm... hier gilt m.E. dann aber das Exkl.: Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung ( Z92.1 ). Also D68.3 nicht kodieren.

    mfG

    C. Hirschberg