Hallo,
die Einnahme von Antikoagulantien wird mit Z92.1 verschlüsselt. Diese Nebendiagnose führt aber nicht zur Anhebung des CCL, obwohl die Tatsache der Antikoagulation sowohl diagnostischen (z.B. Quickkontrollen), therapeutischen (PPSB praeoperativ bei Notfallop`s), als auch überwachungstechnischen Mehraufwand bedeutet. Gibt es bessere Verschlüsselungslösungen?
antikoagulation in der Eigenanamnese
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
Vorschlag: die Gründe für die Marcumarbehandlung kodieren, z.B.
Vorhofflimmern
Herzinsuffizienz
Kardiomyopathiemechanischen Herzklappen der neusten Generation in Aortenposition ohne zusätzliche thrombogene Risikofaktoren
Thrombophilie (z.B. Protei-C- und/oder S-Mangel)
rezidivierende Bein- und Beckenvenenthrombosen
künstlichen Mitralklappenersatz
Thrombophilie, bei denen es bei niedrigen INR-Werten zu Rezidiven gekommen ist
GrußE. Rembs
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Hallo,
weiter hilft D68.3 "Hämorrhagische Diathese durch zirkulierende Antikoagulanzien" mit CCL 3 bei OPs bzw. CCL 1-3 bei "konservativen" DRGs:lickout:
Gruß
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R. Balling
Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld -
- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von RolandBalling:
Hallo,
weiter hilft D68.3 "Hämorrhagische Diathese durch zirkulierende Antikoagulanzien" mit CCL 3 bei OPs bzw. CCL 1-3 bei "konservativen" DRGs:lickout:
Gruß
--
R. Balling
Chirurgische Klinik, 82229 SeefeldHallo,
Vorsicht:
D68.3 bedeutet: Marcumar-BlutungGruß
E. Rembs -
Hallo,
es muß nicht unbedingt eine akute äußerlich sichtbare Blutung vorliegen, um D68.3 zu codieren. Hämatome, Blutungsneigung und Vermehrung von Antithrombin usw. genügt auch, um schon präventiv einzugreifen und bei Notfall-OP (luho) sowieso mit D68.3
Es ist wie so oft auch Auslegungssache des Arztes.--
Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf -
Hallo Herr Rembs et al.,
zur Erläuterung ein Auszug aus
© 1998 Walter de Gruyter GmbH Pschyrembel 258. Auflage"Diathese, hämorrhagische (; gr. aµorrayç Blutsturz, Bluterguß erleidend) f: (engl.) haemorrhagic diathesis; Neigung zu Blutungen; Sammelbez. für Krankheitszustände, die durch eine Blutungsneigung bzw. das Auftreten spontaner, schwer stillbarer Blutungen gekennzeichnet sind; man unterscheidet neben einer angeb. (primären) u. erworbenen (sekundären) h.D. in Abhängigkeit von der zugrundeliegenden Störung der Blutgerinnung* folgende Formen: 1. plasmatisch bedingte h.D. bei Koagulopathien* sowie therap. Anw. von Antikoagulanzien* u. Fibrinolytika*; 2. thrombozytär bedingte h.D. bei Thrombopenie* u. Thrombopathie*; 3. vaskulär bedingte h.D. bei Vasopathie*."
Selbstverständlich sollten in jedem Fall unbedingt die Gründe für die Marcumarbehandlung kodiert werden.
Mfg--
R. Balling
Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld -
- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von RolandBalling:
Neigung zu Blutungen; Sammelbez. für Krankheitszustände, die durch eine Blutungsneigung bzw. das Auftreten spontaner, schwer stillbarer Blutungen gekennzeichnet sind; ...R. Balling
Chirurgische Klinik, 82229 SeefeldHallo Herr Kollege Balling,
hallo ForumDanke für die Erläuterungen!
Wenn therapeutisch gehandelt wird (Gerinnungspräp. o.ä.), sofort einverstanden mit der Kodierung D68.3
Gemeint war:
Bsp.: Marcumar-Patient: Notfall Op wegen inkarzerierter Hernie, kein "Auftreten schwerer Blutungen", kein nachweisbares Hämatom, keine vorhergehende Medikation, dann darf m.E. die D68.3 nicht kodiert werden.D68.3 Hämorrhagische Diathese durch zirkulierende Antikoagulanzien
Blutung bei Dauertherapie mit Antikoagulanzien
Hyperheparinämie
Vermehrung von:
· Antithrombin
· Anti-VIIIa
· Anti-IXa
· Anti-Xa
· Anti-XIa
Soll das verabreichte Antikoagulans angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
Exkl.: Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung ( Z92.1 )Gruß
E. Rembs
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hallo liebes Forum,
bedanke mich für die interessanten Ausführungen.
Weiter so!Gruß aus Oberhausen, Chir. Klinik Marienhospital
B. Lueg-Hoffmann -
Zitat
Original von Rembs:Wenn therapeutisch gehandelt wird (Gerinnungspräp. o.ä.), sofort einverstanden mit der Kodierung D68.3
Gemeint war:
Bsp.: Marcumar-Patient: Notfall Op wegen inkarzerierter Hernie, kein "Auftreten schwerer Blutungen", kein nachweisbares Hämatom, keine vorhergehende Medikation, dann darf m.E. die D68.3 nicht kodiert werden.Und wenn wir die Hernie reponieren können, Vit. K verabreichen und die OP mit einigen Stunden Verzögerung bzw. erst am nächsten Tag durchführen? Wenn wir nach dem Geist der DKR handeln, müssen wir auch dann die D68.3 kodieren, denn Therapie, diagnostische Kontrolle und möglicherweise sogar Verlängerung der VWD sind zu berücksichtigen.
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Gruß aus OberbayernTimm Büttner
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Guten Morgen allerseits,
was mir aus diesem Thread noch nicht so klar wurde ist, wie man verfahren soll, wenn jemand zur Diagnostik incl. Biopsie aufgenommen wird und bei Aufnahme noch einen INR von 2 oder 3 oder mehr hat. Pat. erhält Konakion + NMH, kann erst am dritten TAg biopsiert werden. Die Z92.1 würde man verschlüsseln, aber was ist mit D68.3? Immerhin Konakion-Gabe und verzögerte Diagnostik infolge eben hämmorrhagischer Diathese.
Parallelfall: was ist, wenn Pat. statt Marcumar ASS eingenommen hat? Folglich gestörte Thrombocytenfunktion, Blutungsneigung und verlängerte Blutungszeit. Also Z92.2 und D69.1 (qualitativer Thrombocytendefekt)? javascript:void(0);
javascript:void(0);
javascript:void(0);javascript:void(0);
javascript:void(0);Vielen Dank für Ihre Meinungen
W. Stark
P.S. Wo sind die Icons geblieben?
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Zitat
Original von T_Buettner:
Und wenn wir die Hernie reponieren können, Vit. K verabreichen und die OP mit einigen Stunden Verzögerung bzw. erst am nächsten Tag durchführen? Wenn wir nach dem Geist der DKR handeln, müssen wir auch dann die D68.3 kodieren, denn Therapie, diagnostische Kontrolle und möglicherweise sogar Verlängerung der VWD sind zu berücksichtigen.Hallo,
würde bedeuten Sie kodieren D68.3 allein aufgrund von Laborwerten/Anamnese. Hmm... hier gilt m.E. dann aber das Exkl.: Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung ( Z92.1 ). Also D68.3 nicht kodieren.mfG
C. Hirschberg