Abbruch des Weanings bzw. unbeendete Beatmung

  • Liebe Forenteilnehmer,

    mal wieder das leidige Thema Beatmungszeiten. Ich habe in bisherigen Beiträgen nichts zu meinen Fragen gefunden (was mich wunderte, da ich das Problem für häufiger halte). Also folg. zwei Fälle:

    1) Ein Pat. wird geweant. Nach einiger Zeit stellt sich heraus, dass eine langfristige intermitt. Beatmung notwendig sein wird und die somit erfolgt.
    Wie werden hier die Beatmungszeiten erfaßt? Kann in jener Episode, in der noch von Weaning gesprochen wurde, auch die beatmungsfreien Perioden als Beatmung gezählt werden oder ist retrospektiv von Anbeginn nun jede Beatmungspause herauszurechnen?

    2) Ein Pat. wird während des Weanings verlegt, mithin also kein Ende der Beatmung erreicht.
    Wann endet hier die Beatmungszeit?

    mfg
    Lars

  • Hallo Lars -

    ad 1) m.E. in http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread…epost=Weaning#0 doch beantwortet

    ad 2) in den DKR 1001g Maschinelle Beatmung steht und m.E. hier zutreffend - mit der Verlegung (unter Berücksichtigung von Punkt 1).

    Jetzt ist Entwöhnung von der Arbeit angesagt - herzlicher Gruß.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Ja, das hatte ich auch gelesen, aber ganz klar ist es mir nicht.
    Natürlich, während des Weanings erfolgt die Zählung der Pausen mit.
    Aber, wenn ich zu einer intermitt. Langzeitbearmung übergehe, muß ich ab diesem Zeitpunkt die Pausen herausrechnen.
    Wann dieser Zeitpunkt ist, darf ich selbst festlegen (ggf. zum Entlassungszeitpunk?).
    Habe ich das richtig verstanden?

    Einen schönen Feierabend
    Lars

  • Zitat


    Original von larsb:
    Aber, wenn ich zu einer intermitt. Langzeitbearmung übergehe, muß ich ab diesem Zeitpunkt die Pausen herausrechnen.

    Hallo Lars,
    in welcher DKR steht das denn ?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von larsb:


    2) Ein Pat. wird während des Weanings verlegt, mithin also kein Ende der Beatmung erreicht.
    Wann endet hier die Beatmungszeit?

    mfg
    Lars


    mit der Entlassung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Lars,

    1. Weaningphasen gehören zur Beatmung. Fraglich bos 2008 ist die Länge des beatmungfreien Intervalls, bis weaning als beendet gilt. Ab 2009 in den DKR geregelt- als Anhaltspunkte auch für 2008 gut verwendbar- Stichpunkt: Klarstellung
    2. Solange die Verlegung in dem unter 1 zu berücksichtigenden Zeitintervall erfolgte ist für mich bis zur Verlegung Beatmungszeit.

    Mfg

    Uwe Neiser