Symptom HD, Malignom ND

  • Guten Abend liebe Mitstreiter,

    vielleicht ein ganz triviales Problem, stehe aber gerade auf dem Schlauch.

    Ein Patient wird zur operativen Behandlung einer Narbenhernie aufgenommen. Er wurde ca 2 Jahre davor an einem Kolon-CA operiert. Seitens des Karzinoms keine weiteren Maßnahmen. Es wird ausschließlich die Hernie versorgt.

    Meiner Meinung nach ist die Hernie HD (ist auch unstrittig). Das Karzinom kann nicht als ND kodiert werden. Die Kliniker meinen das Karzinom müsste auch als ND kodiert werden unter Bezug auf die DKR Beispiel 7 (Krampfanfall bei Hirntumor). Ich sehe allerdings den Zusammenhang wie im Fallbeispiel nicht. Sicherlich, ohne Hemikolektomie keine Narbenhernie. Aber die Narbenhernie als Symptom der zugrundeliegenden Erkrankung Karzinom zu sehen halte ich doch für weit hergeholt.
    Liege ich falsch??
    Vielen Dank für den Klaps auf den Hinterkopf.
    F. Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Guten Morgen Herr Holzwarth,

    laut Kodierleitfaden Gastroenterologie
    6.1.12 Neoplasmen
    6.1.12.1 Hauptdiagnose bei Neoplasmen (DKR 0201f)
    ....Der Malignon-Kode sollte so lange als HD für jede einzelne Behandlungsphase verwendet werden, bis der Behandlungsabschnitt beendet ist. Dieses beinhaltet auch die mehrtägigen Behandlungsphasen, die einer chirurgischen Entfernung eines Malignoms nachfolgen - denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt....

    Ich nehme mal an, dass in Ihrem geschilderten Fall die Narbenhernie durch die Tumorresektion entstanden ist und wenn ich mir nun diese Kodierrichtlinie so betrachte gehört es meiner Meinung nach noch zu dem Behandlungsabschnitt. Obwohl ich spontan wohl auch eher zur Hernie als HD tendiere. Wäre mal interessant wie die Meinungen anderer hier im Forum sind.

    Gruß
    Miriam

  • Guten Tag,
    ich gehe davon aus, dass die Behandlung des Malignoms abgeschlossen ist. Oder war schon bei der Kolonreektion klar, dass eine hernie zurückbleibt und diese dann im Intervall versorgt wird (ähnlich wie bei einem Anus praeter) ?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,

    danke für die Antworten.

    Die Hernie war primär - auch im Rahmen der Karzinom-Behandlung - nicht bekannt und entwickelte sich später.
    Die Behandlung des Karzinoms war abgeschlossen. Es erfolgten keine weiteren therapeutische Maßnahmen hierzu.
    2 Jahre nach Abschluss der Karzinom-Behandlung kommt der Patient nun zur Versorgung der Narbenhernie.
    Meiner Meinung nach wäre das Karzinom allenfalls mit Z85.0 zu kodieren.

    Viele Grüße
    F. Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Dann würde ich es ebenso kodieren.
    HD Hernie
    ND Z85.0 allerdings würde ich die Z08.0 Nachtuntersuchung nach chirurgischen Eingriff hinzuziehen, wenn Sie ein Rezidiv im aktuellen Fall ausgeschlossen haben.

    Gruß

  • Hallo Hr. Holzwarth, hallo ONK,

    wenn Sie gem. DKR 0209d die ND Z85.- kodieren möchten, ist diese nur als ND zuzuweisen, sofern dies den Behandlungsaufwand beim aktuellen Fall erhöht hat.

    wenn Sie gem. DKR 0209d die ND Z08.- abbilden wollen, hätte eine Nachuntersuchung (also zusätzlicher Aufwand) erfolgen müssen.

    Es wird berichtet, das \"seitens des Karzinoms keine weiteren Maßnahme erfolgt sind\". Somit sehe ich keine Möglichkeit die ND Z 85.- sowie Z 08.- zu kodieren. P. S. ist die Kodierung dieser \"Z-Diagnosen\" wirklich CC-relevant?

    MfG
    Einsparungsprinz

  • Guten Tag insbesondere auch an die bisherigen Kommentatoren,

    nochmals besten Dank für die Kommentare.
    Die ND Z08.- oder auch Z85.- ist nicht CCL relevant, erscheint mir für die kodiertechnische Betrachtung auch nicht relevant zu sein. Das Karzinom spielte in dem Aufenthalt gar keine Rolle und verbrauchte auch keinerlei Ressourcen.

    Die Kollegen in der Klinik argumentieren mit der DKR 0201:

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrunde liegende Erkrankung ist als NebendiagnoseKode anzugeben

    Die Narbenhernie wird als Symptom des Karzinoms gesehen. Ich halte das gelinde gesagt für \"hahnebüchen\" und nicht nachvollziehbar, da ich beim besten Willen die Hernie nicht als Symptom des Karzinoms sehen kann.

    Da der Mensch fehlbar ist, wäre mir die Meinung des Forums für meine Argumentation wichtig.

    Viele Grüße
    F. Holzwarth

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Hallo Herr Holzwarth,

    so gesehen sehe ich die Narbenhernie auch nicht als Symptom des Karzinoms. Wie wäre dass ganze denn nach einer Sectio zu sehen? Würde man dann auch das Kind als Ursache für die Narbenhernie sehen??? Bei dem Gedanken muss ich jetzt schon ein wenig schmunzeln....

    Beste Grüße
    Miriam

  • Hallo liebe Leser und Schreiber -

    eine Hernie als Symptom des Malignoms ist hier wohl kaum nachvollziehbar. Aber was die HD angeht hilft manchmal die \"Umkehrprobe\". Ohne Malignom hätte es eine Narbenhernie gegeben? Wohl nicht. Also ist m.E. das Malignom weiterhin die HD laut DKR eben \"bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist\". Es wird ja nicht definiert welche Zeiträume oder welche \"notwendigen Folgebehandlungen\" gemeint sind. Oder?

    Nun bin ich gespannt und grüße herzlich.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • :i_respekt:
    So gesehen muss ich Ihnen Recht geben TT.
    Wenn ich mir jetzt aber die DKR D005d ansehe und die Narbenhernie als Folgezustand von dem Malignom betrachte komme ich aber trotzdem nur auf die Z85.0 als ND..... :d_gutefrage:

  • Hallo zusammen,

    in der DKR 0201f wird in dem Text unterhalb des Bsp. 1 (letzter Satz) erwähnt: ...War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo/Strahlenth., so ist die HD gemäß DKR D002 zu wählen.

    In dem besagten Fall war doch der Grund der Aufnahme die Behandlung der Hernie. Da bezgl. des CA auch keinerlei Aufwand betrieben wurde ist für mich als HD der Kode für die Hernie abzubilden.

    MfG
    Einsparungsprinz