Hallo zusammen
wir haben einen etwas kurriosen Fallverlauf.
Pat wird wegen eines in der Nacht aufgetretenen Ohnmachtsanfalls aufgenommen. Nach Abklärung der Ursachen bleibt nur noch eine Angstattacke vor einer in der nächsten Woche anstehenden Sprunggelenksoperation übrig.
Nach medikamentöser Versorgung der Angstsymptomatik erfolgt dann im zweiten Versuch (der erste wurde wegen einer neuen Angstattacke abgebrochen) die Operation im gleichen Aufenthalt.
Was ist jetzt Hauptdiagnose?
Die Angststörung z.B F41.8
eine Synkope
oder die Sprunggelenksdiagnose (weil ohne OP Indikation keine Ohnmacht).
Je nach Wahl ändert sich natürlich die DRG.
Hat da jem. von Ihnen eine gute Idee?
Danke Schmitz