Kodierung Weichteildefekt

  • Liebe Forumteilnehmer,

    wir haben hier folgendes Kodierproblem und würden es hier gerne zur Diskussion stellen:

    Ein Patient stürzte im vergangenen Jahr mit dem Fahrrad und zog sich eine oberflächliche Abschürfung am Knie und eine Quetschung im Bereich der ventrodistalen Tiania und Achillessehne zu, die in einem anderen Krankenhaus primär versorgt und letztendlich mit Spalthaut am Knie und mit Vollhaut im Bereich der Tibia und Achillessehne versorgt wurde. Nach Abheilung der Wunde wurde der Patient dort entlassen. 3 Monate nach dem Unfall wurde der Patient nun in unserem Krankenhaus wieder aufgenommen, da die Vollhaut letztendlich nicht 100% angegangen war und nun ein 6x3cm großer belegter Hautdefekt bestand.
    Bei uns wurde in der ersten Op die nekrotische Achillessehne abgetragen, ein Wunddébridement durchgeführt und die Wunde mit Vac-Therapie tiefreichend konditioniert. Weitere Vac-Wechsel folgten. Da eine chronisch venöse Insuffizienz des betroffenen Beines vorlag, wird von den Gefäßchirurgen eine Crosektomie und ein Venenstripping durchgeführt. Der Patient wurde auf eigenen Wunsch und bei beginnender Hospitalisierung zur weiteren Wundpflege ind die häusliche Umgebung gelassen un sollte planmäßig zur Lappendeckung später wieder stationär aufgenommen werden.

    Was wird Ihrer Meinung nach die Hauptdiagnose? Wir hatten hier die M79.9- kodiert. der MDK fordert die S91.0 mit der T89.00.
    Unserer Meinung nach war die Wunde anbehandelt und die Bahendlung ursprünglich im anderen Krankanhaus abgeschlossen.

    Wir würden Sie antscheiden??

    Vielen Dank für Ihre Meinungen!

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone,
    unter Berücksichtigung der DKR 1905d und der hier im Forum dazu ergangenen Meinungen (Suchfunktion) kann ich die Argumentation des MDK nachvollziehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch,

    zuerst einmal herzlichen Dank für Ihren Beitrag.

    Ich kenne die Diskussionen um diese DKR. Ich frage mich nur langsam, wie lange man diese DKR nach Beendigung einer Akutversorgung eigentlich anwenden kann. Ich weiß eine zeitliche Begrenzung existiert nicht. Das würde jedoch bedeuten, dass immer und immer wieder der S-Kode kodiert werden könnte.

    Ich betreue noch folgenden Fall:

    Ein Patient mit Z.n. Polytrauma vom 01.04.08 wurde in Arabien operiert. U.a. lag eine Trümmerfraktur des Ellenbogens vor. Der Patient wurde bei liegendem gelenkübergreifenden Fixateur in ein anderes Krankenhaus hier in Deutschland aufgenommen. Bei dem Versuch der Entfernung des Fix, ext. kam es zu einer erneuten Fraktur . Es bestand zusätzlich ein Hautweichteildefekt über dem Olekranon. Aufgrund dieses Hautweichteildefektes, der sicherlich aufgrund einer offenen Wunde oder als Zustand nach mehreren Ops entstanden war, wurde der Patient in unser Haus zur plastischen Deckung des Weichteildefektes übernommen. Wir haben solche Defekte immer mit M79.9- kodiert, da die Wunde vorbehandelt war und ein akuter zustand nicht mehr vorlag. Ist das nun falsch? Würde man hier nun doch eher noch den S-Kode kodieren?

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von Simone F:
    3 Monate nach dem Unfall wurde der Patient nun in unserem Krankenhaus wieder aufgenommen, da die Vollhaut letztendlich nicht 100% angegangen war und nun ein 6x3cm großer belegter Hautdefekt bestand.


    siehe auch:

    DKR P015f

    „Wird ein Patient aufgrund eines Versagens oder einer Abstoßungsreaktion nach Transplantation eines Organs oder Gewebes oder einer Graft-versus-host-Krankheit (GVHD) aufgenommen, wird ein Kode aus T86.− Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben als Hauptdiagnose zugewiesen.“

    T86.5- Versagen und Abstoßung eines Hauttransplantates
    T86.50 Durchblutungsstörung eines Hauttransplantates
    T86.51 Nekrose eines Hauttransplantates
    T86.52 Verlust eines Hauttransplantates


    Gruß

    E Rembs