Gallengangverschluss oder Carzinom als Hauptdiagnose

  • Hallo Forum,

    es gibt immer wieder Probleme mit der Kodierung der Hauptdiagnose Gallengangsverschluss oder Karzinom. Ich habe hier einen erneuten Fall und bitte um Kodierhilfe:

    Lt. Epikrise: Pat. mit bekanntem Gallengangskarzinom wird zur Umwandlung einer extern-internen Gallenwegsdrainage in eine interne Gallenwegsdrainage aufgenommen. Pathologisch waren AP, GGT, Bilirubin, ALAT, ASAT, Bilirubin, CRP. Im Bereich des proximalen Ende des liegenden Metallstents im DHC befand sich eine Stenose. In diesen Bereich wurde ein weiterer Stent eingelegt, die liegende PTCD wurde entfernt. Pat. entwickelte Fieber etc. Eine Antibiose erfolgte.

    Kodiert wurde:
    HD: K83.1 Verschluss Gallengang
    ND: C24.0 Bösartige Neubildung
    A49.9: bakt. Infektion
    B96.2: Esch. coli
    T88.9: Komplikation bei chir. Eingriff

    Strittig ist die HD und die ND T88.9.

    Wie sehen Sie die Fallkodierung?

    Besten Dank im Voraus für Ihre Hinweise und viele Grüße
    pay

  • Hallo Pay,

    habe auch schon des öfteren dieses Probelm gehabt, beziehe mich in diesem Fall immer auf folgende Kodierempfehlungen des MDK.

    Kodierempfehlung Nr. 183
    Schlagworte: Gallengang, Stent, Revision, palliativ
    Stand: 21.08.2007
    Aktualisiert: 08.01.2008
    Problem/Erläuterung
    78-jähriger Patient mit Ikterus und Gallengangskarzinom mit Z.n. Stenteinlage.
    Die Aufnahme erfolgt zur ERCP und palliativen Stentrevision bei Stenose des
    D. choledochus. Progression des Tumorleidens wird nachgewiesen und der
    Stent gewechselt. Histologisch bekanntes Adenokarzinom (Gallengangskarzinom).
    Während des stationären Aufenthaltes erfolgt keine Chemotherapie. Was
    ist Hauptdiagnose?

    Kodierempfehlung
    C24.0 Bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile der
    Gallenwege, extrahepatischer Gallengang ist plausibel. Die durchgeführte
    Maßnahme ist als Maßnahme zu bewerten, die in Zielrichtung auf den Tumor
    vorgenommen wurde im Sinne einer Tumorbehandlung, wenn auch nur in palliativer
    Absicht.


    Kodierempfehlung Nr. 143
    Schlagworte: Ösophaguskarzinom, Tumorstenose, Malignom, Hauptdiagnose
    Stand: 25.04.2007
    Aktualisiert: 08.01.2008
    Problem/Erläuterung
    Im Krankenhaus bekannter Patient in schlechtem AZ mit bekanntem inoperablen
    Ösophaguskarzinom. Tumorbedingte Ösophagusstenose. Stationäre Aufnahme,
    Ösophagusbougierung. Entlassung des Patienten am Folgetag ohne
    weitere Maßnahmen.
    Was ist Hauptdiagnose, das Ösophaguskarzinom (C15.-) oder die Ösophagusstenose
    (K22.2)?

    Kodierempfehlung
    Da hier eine direkte Assoziation mit dem Tumor (Ösophagusstenosierung) vorliegt,
    und die Behandlung auch am Tumor erfolgt (Bougierung), ist ein Kode aus
    C15.- Bösartige Neubildung des Ösophagus als Hauptdiagnose zu verschlüsseln
    (siehe auch Kodierempfehlung Nr. 84).


    Hoffe es hilft Ihnen weiter.
    Freundliche Grüße aus Saarbrücken
    Miriam

  • Hallo,

    ich denke, der Knackpunkt ist die Frage, ob der Tumor in irgendeiner Weise behandelt wurde.

    Ich kodiere z.B. bei: Aufnahme wegen Harnstauungsniere bei Prostata-Ca. die Hstn. als HD,wenn der Tumor nicht (auch nicht mit Hormongabe) behandelt wurde. KDR.: \"Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt u. die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, it das Symptom als HD zukodieren, sofern ausschließlichdas Symptom behandelt wird. Die zugrunde liegende Erkrankung ist als ND-Kode anzugeben\".

    In Ihrem Fall würde ich aber auch das CA als HD nehmen. Den T88.9 könnte man durch T81.4 ersetzen.

    Hoffe, geholfen zu haben,

    Gruß

    ganss

  • Hallo,
    selbst eine so konkrete Kodierregel verliert ihre Gültigkeit, wenn das \"Symptom\" ein Sternchen hat, wie bei einer Tumoranämie. Selbst wenn der Pat. z.B. bei MDS o.ä. nur zur Transfusion aufgenommen wird, wird hier das Malignom die HD bleiben.

    Auch eine Harnstauungsniere bei urolog. Ca. kann ja in der sogar in den MDK-Empfehlungen beschriebener Weise gesehen werden - denn schliesslich kommt der Harnstau ja nicht von ungefähr und die Einlage eines DJ-Katheters z.B. ist da ja \"gleichwertig\" (soll heissen, das ProstataCa oder evtl sek. bösartige NB LK Becken als HD und nicht das \"Symptom\").

    Im vorliegenden Fall würde ich auch zur HD Ca greifen. Was in den Angaben fehlt, ist die OPS-Ziffer.


    Zur Nebendiagnose Txx: Pat kommt doch schon mit erhöhtem CRP, wäre die Cholangitis nicht die spezifischere Diagnose, womöglich sogar eine Sepsis, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind?

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    aber mit dem DJ wird das P-CA nicht behandelt. In diesen Fällen bleibt der Patient max. 2 Tage und es wird auch keine Ursachenforschung bzg. der Stauungsniere betrieben. Die HD ist dann meiner Meinung nach die N13.0 (Hydronephrose bei ureteroperlviner Obstruktion).

    Bei der TU-.anämie ist die Sache klar: da hängt die Sterndiagnose ja an dem TU.

    Gruß

    ganss

  • Hallo Forum,

    recht herzlichen Dank für die Hinweise. Genau die Kodierempfehlungen des MDK und die Diskussion unter dem von Herrn Selter angeführten Link hatte ich mir vorher angesehen. Darin ging es um die Kodierung der HD, wenn der Patient wg. einer intrahepatischen Cholestase bei disloziertem Stent stationär aufgenommen wird. Fazit dieser Diskussion war schließlich ein Statement der Fachgesellschaft für Verdauungs-und Stoffwechselkrankheiten, wonach die K83.1 als HD korrekt ist. Zögerlich bin ich aber, weil der Pat. elektiv zum Stentwechsel kam, die Werte waren zwar pathologisch und ein weiterer Stent mußte eingelegt werden. HD ist also das behandelte \"Symptom\" (Verschluss Gallengang) bei bekannter und nicht direkt behandelter Grunderkrankung?!

    Viele Grüße
    pay

  • Die Aufnahme des Patienten mit bekannten Pankreaskopfkarzinom erfolgte aufgrund eines Ikterus. Ursächlich zeigte sich eine Kompressionsstenose des Gallenganges. Es erfolgte die Stenteinlage in den Gallengang. Daraufhin zeigten sich die Cholestaseparameter regredient bei klinischer Besserung.

    Welche HD ist hier abzurechnen ?

    Pankreaskarzinom, da eine direkte Assoziation zum Tumor vorliegt und mit der Stenteinlage eine "Tumorbehandlung" erfolgte.( siehe Kodierempfehlung 143, Ösophaguskarzinom/Stenose ) oder

    Verschluss des Gallenganges da es sich um eine palliative, rein symptomatische Behandlung bei bekannter maligner Grunderkrankung handelt.

  • Hallo,

    im Gegensatz zum Ösophagus-Ca, bei dem eine Bougierung des Tumors stattfindet, findet hier nicht wirklich eine "Tumorbehandlung" statt, der Tumor ist ja nicht in den Gallengang eingewachsen, sondern komprimiert diesen nur.
    Aus meiner Sicht wäre hier die Gallengangsstenose als HD zu kodieren; die Aufnahme erfolgte weder zur Behandlung des Tumors noch zur Chemo- bzw. Strahlentherapie.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo liebes Forum,

    die Fallkonstellation die es mir sehr schwer macht ist noch ein klein wenig anders als in den zuvor beschriebenen Fällen.

    Die Patientin kommt mit erhöhten Leberwerten zur stationären Aufnahme. Es wird eine ERCP durchgeführt aus der hervor geht, dass ein Pankreasneoplasma ursächlich für die Stenose ist. Es wird allerdings nur die Stenose behandelt, der Tumor wird nur zum ersten mal diagnostiziert.

    Muss bei dem Umstand der Erstdiagnose des Tumors dann nicht dieser als HD gewählt werden, auch wenn er nicht behandelt wird?

    Für Einschätzungen des Forums wäre ich sehr dankbar.