Ausschluss SHT nach Synkope

  • Liebe Kolleg(inn)en,

    folgender Fall: 15-jähriger Junge, gibt an, ihm sei schwarz vor Augen geworden, anschließend (deswegen) Sturz von der Treppe. ==> Kopfschmerzen, Übelkeit. Keine Amnesie. Aufnahme zur Überwachung bei V.a. SHT nach Synkope. Schellongtest pathologisch, EEG normal, keine weiteren Symptome einer Commotio im stationären Verlauf. Unsere Kodierung: HD Synkope (R55). Keine ND. Kodierung MDK: HD SHT (S06.0). Ich denke, HD muss die zur Aufnahme führende (weil zum Sturz führende) Synkope sein. Was meinen Sie?

    wertschätzende Grüße an
    alle Gesundmacher(innen)
    und Gesundmacher(innen)bezahler(innen),
    Dr. S. Siefert
    Medizinmanagement und Arzt
    Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift
    Freie und Hansestadt Hamburg

  • Lieber Kollege Siefert,

    das ist nicht so einfach und eine Frage der Formulierung bzw. Betrachtungsweise (der näheren Umstände).

    1. Ich habe noch nie etwas von so einer Kausalkette z.B. in den DKR gelesen, was für mich auch keinen Sinn macht, da auch der Schnupfen, der den Dachdecker vom Dach geweht hat und zu einer SH-Fraktur geführt hat, nicht die HD ist. (Nicht zu verwechseln mit Symptom und zugrunde liegender Krankheit)

    2. Selbstverständlich kann man jemand alleine wegen Synkope (auf dem Stuhl synkopiert) aufnehmen und überwachen, dann ist dies auch die HD.

    3. Leider formulieren Sie selbst (sehr unglücklich), daß der Patient bei V.a. SHT zur Überwachung aufgenommen wurde - das legt doch nahe, daß der aktuelle Aufnahmeanlass die vermutete Verletzung war-> dann HD Schädelprellung

    4. Helfen könnte Ihnen da nur, wenn keine äußeren Verletzungszeichen (-> Schädelprellung) vorgelegen haben, dann müsste man aber das auch so in den Unterlagen nachvollziehen können bzw. anders formulieren.

    Ich wünsche allen Forumsteilnehmern ein Gutes neues Jahr!
    :i_geschenke:

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Siefert,

    fraglich ist doch eine hinreichende Dokumentationsgrundlage für das leichte SHT, wobei der MDK hier ja die Leitlinien der Gesellschaft der Neurologen ( ? ) zu Grunde legt (zumindest wenn es spart...)
    Allerdings wäre zu prüfen, welchen Weg der Fall genommen hat: welche FA hat aufgenommen, wurde konsiliarisch mitbetreut (Doku ? ) usw.

    Vom Gefühl her würde ich meinen, hier käme auch die I95.1 (Orthostatische Dysregulation) in Frage. Diese würde dann auch in die F73Z führen...
    Und die Z03.3 als ND bzw., sofern vorgelegen hat, die S00.95 (wie Herr Finke schon erläutert hat).

    Viel Erfolg

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"