Hallo Forum,
folgende Konstellation habe ich durch die Suchfunktion noch nicht finden können - vielleicht hat das Forum weitere Ideen:
Pat. wird wg. neuem Tumor bei bek. Adenocarcinom stationär zum Staging aufgenommen, bleibt über Nacht und geht am Folgetag. MDK-Überprüfung bestätigt die stationäre Notwendigkeit!
Bei Entlassung bereits wird für fünf Tage später der ambulante Port-Implantation im Hause vereinbart. Obere GVD ist hier neun Tage (G60B).
Nun weigert sich die KK jedoch, die ambulante OP zu bezahlen, da diese ja innerhalb der oGVD läge und somit als poststationäre Behandlung zur Fallpauschale gehöre. Das Dazukodieren der Portimplantation bringt ja bekanntlich keine Veränderung der DRG.
Auch die Veränderung der Verweildauer mit Erhöhung um einen Tag (zur Portimplantation!) wird nicht akzeptiert.
Hat jemand Ideen???
Gruß