Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese

  • Hallo Forum,

    kann mir jemand sagen wie ab 01.01. eine bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese zu kodieren wäre. Das Implantat wird individuell erstellt, daher Frage ob ggf. eine Sonderprothese zu kodieren wäre oder alternativ der Schlüssel 5-822d*.

    Weiterhin stolper ich immer noch über den Zusatzschlüssel 5-829.d - Implantation von modularen Endoprothesen bei knöcherner Defektsituation mit Gelenk- und/oder Knochen(teil)ersatz oder individuell angefertigen Implantaten.

    Vielen Dank schon mal für alle Antworten!

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Hallo Googs,

    5-822.d* bikompartimentelle Prothese, z.b. Deuce der Firma Smith & Nephew.
    5-822.9* Scharnier oder Sonderprothese. Individuell angefertigte Prothesen entsprechen nahezu CAD-CAM Prothesen und sind in Anlehnung an das DIMDI als Sonderprothesen zu verschlüsseln.

    5-829.d fordert sowohl die Modularität (drei metallische Anteile an einer Gelenkkomponente) wie auch die knöcherne Defektsituation.

    Eine bikompartimentelle Prothese, welche modular ist und bei einer knöchernen Defektsituation implantiert wird ist schon hochspezialisierte Experimentalmedizin, oder wie auch immer.

    In einschlägigen Revisionsendoprothetikbüchern sind die knöchernen Defektsituation am Knochen definiert, eine Gonarthrose zählt nicht hierzu.

    Also in dem beschriebenen Fall mit einer Sonderprothese zufrieden geben, die Implantatkosten werden immerhin fiktiv in Höhe von etwa 2200 € übernommen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Herr Schemmann,

    vielen Dank für die Info. Das bestätigt so meine Vermutung. Über den Schlüssel 5-829.de bin ich aufgrund der etwas mehrdeutigen und- und oder-Verknüpfungen. Man könnte die Beschreibung rein logisch auch folgendermaßen lesen:

    Implantation von (modularen Endoprothesen bei knöcherner Defektsituation mit Gelenk- und/oder Knochen(teil)ersatz) oder (individuell angefertigen Implantaten.)

    Eigentlich habe ich mir die Frage gestellt, weil ich davon ausgehe, dass individuell angefertigte Implantate doch ebenfalls einen Gelenk- und/oder Knochen(teil)ersatz darstellen. Warum dann noch die weitere Aufführung? Widersprüchlich ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass das ZE Modulare Endoprothesen angesprochen wird und dass über die Sonderprothesen-DRG bereits eine deutlich höhere Vergütung angesprochen wird. Ich wollte daher nur noch mal ganz sicher gehen.

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Hallo Herr Seyer,

    ich verstand bis vorhin den Kode erst mit der \"und\" und dann mit der \"oder\" Verknüpfung. Aber dann macht das ganze keinen Sinn.
    :sterne:

    Implantation oder Wechsel von modularen Endoprothesen bei knöcherner Defektsituation mit Gelenk- und/oder Knochen(teil)ersatz

    oder

    individuell angefertigten Implantaten

    Erst in dieser Aufteilung ergibt das Ganze für mich jetzt einen Sinn. Soll heißen entweder Defektsituation und Modularität oder individuell angefertigtes Implantat ohne eine zwingend vorliegende Defektsituation.


    Auf alle Fälle würde ich in der beschriebenen Situation mit einer individuell angefertigten Prothese die 5-829d kodieren. :biggrin:

    Habe heute morgen mal eine Anfrage an das Dimdi geschickt, hoffe auf baldige Antwort.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo Googs,

    doch. Die Antwort lautet:

    Voraussetzung für das ZE 2009-25:

    Entweder modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation

    oder

    Individuell angefertigtes Implantat (auch ohne Defektsituation und ohne Modularität).

    Die Antwort stammt nicht vom DIMDI, da das DIMDI vorerst nicht mehr auf die Anfragen antwortet. Die Auskunft habe ich durch die Arbeitsgruppe DRG der DGOOC/DGU erhalten.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo, Forum

    möchte bei den Endoprothesenspezialisten nochmal nachfragen, ob auch ein CAD-CAM-gefertigtes unikompartimentelles Kniesystem als Sonderprothese zu verschlüsseln ist.

    Wenn ich die bisherige Diskussion zur zusätzlichen Verschlüsselung von 5-829.d richtig deute, so müßte doch jedes CAD-CAM-System, da es sich um ein individuell angefertigtes Implantat handelt, als ZE abzurechnen sein.

    Für Antworten dankt

    AnMa

  • Hallo AnMA

    wenn es sich um eine patientenindividuelle Sonderprothese (nicht patientenindividuelle Schnittblöcke !!) handelt, so kann das ZE abgerechnet werden.
    Allerdings ist eine CAD-CAM Prothese auch eine Sonderprothese, wie auch eine unikondyläre Prothese.
    Also können Sie die unikondyläre Prothese und das ZE abrechnen. Sollte die Prothese in den Anschaffungskosten deutlich unter dem ZE für modulare EP liegen, ist dies kalkulatorisch vielleicht nicht die beste Lösung.

    Allerdings gibt es auch die zweite Möglichkeit die Sonderprothese abzurechenen, dort steht ja explizit CAD-CAM-Prothese.

    Natürlich können Sie auch versuchen sowohl Sonderprothese wie auch ZE abzurechnen, dies ist aber von den Kosten der Prothese nicht gerechtfertigt.

    Nun ist die Frage ob der Prothesentyp (unikondylär) oder die Machart (CAD-CAM) spezifischer ist,

    Nach langem Überlegen würde ich unikondyläre Prothese und das ZE abrechnen, denn hiermit haben Sie Prothesentyp und Machart spezifisch beschrieben.

    Grüße

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo liebe Kollegen

    Wir haben in Stuttgart seit Jahren massive Probleme mit dem MDK bei dem Kode 5-829.d. Wir stimmen der obigen Diskussion zu, dass das letzte \"oder\" den Satz trennt und damit bei individuellem Implantat weder das modulare Design noch die knöcherne Defektsituation durch den Kode vorausgesetzt wird. Der MDK streicht uns das dadurch ausgelöse ZE jedoch rigoros, weil es keinen Konsens gibt, was bei einer Erstimplantation einer Individualprothese die Definition einer knöchernen Defekt-\"situation\" sein soll. Der MDK besteht also auf der Defektsituation auch nach dem \"oder\". Die aktuelle Argumentation des MDK für Defekt ist \"Kontinuitätsunterbrechung\". Also wir halten das für eine Fraktur. In der Auslegung des MDK Baden-Württemberg gäbe es demnach überhaupt keinen Patienten zur Hüft-TEP, wo man diesen Kode anwenden könnte. Aus Recherchen wissen wir, dass das beim MDK NRW und Sachsen-Anhalt ganz anders gesehen wird.
    Wer kann bei folgender Frage helfen: Wie definiert sich knöcherne Defektsituation und wie knöcherner Defekt bei Erstimplantation einer Individualprothese? Kann man anatomische Varianten und Fehlstellungen darunter mit einbeziehen?

    Josef Hofmeister
    Medizincontrolling
    Diakonie-Klinikum Stuttgart
    Tel. 0711 991 1020

  • Hallo Herr Hofmeister,

    es gibt eine Stellungnahme von DIMDI, die besagt, dass Grundvoraussetzung für die Kodierung des OPS-Kodes und damit auch des ZEs eine modulare Endoprothese sei. Damit kann das letzte \"oder\" den Satz nicht trennen.

    Gruß

    B.W.