Chefarztbehandlung bei Neugeborenen

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Mutter Privat versichert; Vater GKV; Säugling wird zukünftig über den Vater GKV versichert
    Mutter unterschreibt eine Wahlleistungsvereinbarung über die Chefarztbehandlung.
    Neugeborenes ist gesund (P67D)
    Das Neugeborenenscreening wird durchgeführt und an das Labor geschickt.
    Das Labor schreibt nun eine Privatrechung an die Mutter.
    Versicherung der Mutter lehnt die Bezahlung ab, da für das Neugeborene keine Wahlleistungvereinbarung ausgestellt worden ist.
    Das Screeninglabor argumentiert, dass gesunde Neugeborene (P67D) über die Mutte abgerechnet werden, da Mutter Privat ist, bekommt diese die Rechnung.

    Ich habe mich in der Vergangenheit schon heftig mit dem Labor gestritten. Glücklicherweise hat da aber die Private Versicherung die Leistung übernommen, da das Kind dort nachträglich eh versichert werden sollte.

    M.E. muss die Rechnung ans KH gehen, wie bei einem GKV-Patienten. Es wurde kein Vertrag über das Kind ausgestellt.

    Schon mal vielen Dank für hoffentlich klärende Beiträge.

    Grüße

    Sven Lindenau

  • Schönen guten Tag,

    meines Wissens ist es nach §10 Abs 3 SGB V ist es nicht möglich, Kinder in der GKV zu versichern, wenn ein Elternteil in der PKV versichert ist:

    Zitat

    Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für die Info, aber das trifft nicht so ganz den Kern meiner Frage.

    Ich könnte den Sachverhalt insofern abändern, dass das Kind nicht GKV versichert ist sondern Privat aber nur mit Regelleistung, d.h. ohne Chefarztbehandlung.

    Der Streitpunkt ist, dürfen Leistungen, welche für das Neugeborene erbracht werden, wie das Screnning, die Vorsorgeuntersuchungen etc. privat in Rechnung gestellt werden, obwohl niemand einen Vertrag dafür abgeschlossen hat.

    Freundliche Grüße

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    ich würde hier unter Hilfenahme der FPV (§ 1 Abs. 5) argumentieren. Unter der Voraussetzung das es sich um eine \"gesundes Neugeborenes\" handelt, kommt lt. FPV ja auch nur 1 Behandlungsfall zustande. Das gesunde Neugeborene wird in diesem Fall nicht seperat erwähnt, da ja die Abrechnung über die KV-Nr. der Mutter läuft und diese hat ja den Wahlleistungsvertrag unterschrieben. Eine \"Aufsplittung\" des Falls (Mutter - Neugeborenes) ist meiner Ansicht somit nicht mgl., da ja lt. FPV nur 1 Behandlungsfall zustande gekommen ist.

    @ Hallo Herr Schaffert,

    es ist durchaus mgl. Kinder in der GKV zu versichern wenn ein Elternteil in d. PKV versichert ist, es sei denn, daß das Gesamteinkommen des PKV versicherten Elternteils regelmäßig im Monat ein Zwölftel der JAE-Grenze übersteigt u. regelm. höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.

    Zur Beurteilung der FAMI-KV müssen somit beide \"Kriterien\" (ein Elternteil PKV Mitglied und Gesamteinkommen....) vorliegen. Nur der Sachverhalt allein das ein Elterteil PKV versichtert ist löst keine Ablehnung einer FAMI-KV aus, es muss auch noch das 2 Kriterium erfüllt sein. Es kommt als auf das \"und\" draufan.

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Hallo,

    das Screening ist Bestandteil der Fallpauschale und ist somit mit der DRG, abgegolten. Daher bekommen wir bei GKV versicherten die Rechnung des Screenings.

    Eine Laborleistung, wie das Screening darf nur im Rahmen einer Wahlarztkette in Rechnung gestellt werden. Diese liegt in diesem Fall aber nicht vor.
    Für das Kind wurde keine Wahlleistungsvereinbarung geschlossen. Und es war definitiv keine Leistung der Mutter

    Ergänzung:
    Gerade habe ich mit einem Juristen das Thema besprochen. Er sagt ganz eindeutig, dass Tätigkeiten am Kind nicht vom Wahlleistungsvertrag der Mutter erfasst werden. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Willenserklärung (Wahlleistungsvertrag) der gesetzlichen Vertreter, dass eine Chefarztbehandlung für das Säugling gewünscht wird. Das Kind wird hier als eigenes Rechtssubjekt angesehen.

    Das ganze kann man ja auch weiter spinnen. nach der Rechtsauffassung von Einsparungsprinz dürften wir dann auch den Kinderarzt bitten für die Vorsorgeuntersuchungen eine Privatrechnung zu schreiben...

    Gruß

    Sven Lindenau